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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuregelung Saisonarbeiter


Laranja
18.09.2006, 18:30
Hallo zusammen!

Meine Frage bezieht sich auf die Neuerungen für Saisonarbeiter.
Mein Freund hat im Januar diesen Jahres seine Ausbildung abgeschlossen und war danach bis April Arbeitslos und hatte auch Geldleistungen erhalten.

Im April hat er wieder eine Vollzeitstelle bekommen. Nun ist es aber so, dass diese Arbeit meinen Freund körperlich richtig zerreißt, mit Arbeitszeiten zum Teil bis zu 18 Std. am Tag und nur 4 Std. "Freizeit" zwischen feierabend und wiederantritt.

Er möchte dort nun gern weg, da er es einfach nicht mehr erträgt. Es ist alles reine Schikane und ich denke auch, dass sich sowas niemand bieten lassen muss.

Hätte er denn generell Anspuch auf ALG?
Oder wie verhält sich das mit den Neuregelungen von 12 Monaten?
Mein Freund würde Ende Oktober, Anfang November eh über die Winterzeit entlassen.

Und als letzte Frage: Wie sieht es mit evtl. Kündigungen seitens meines Freundes oder des Betriebes aus? Gäbe es dann Nachteile?

LG Laranja

PS: DANKE schonmal!

Seebarsch
18.09.2006, 19:23
Die Regelung, dass bei anerkannten Saisonbetrieben schon nach 180 Tagen Beschäftigung ein neuer Anspruch entsteht, ist seit dem 01.02.2006 aufgehoben worden, d.h., es gibt sie nicht mehr.
Wenn Ihr Freund keinen Restanspruch aus dem alten Alg 1 Anspruch hat, muss er seit dem letzten Erwerb eines Anspruchs mindestens wieder 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Hinsichtlich der Kündigung ist zu sagen, dass eine eigene Kündigung ohne wichtigen Grund eine Sperrzeit von 12 Wochen (kein Geld) bringt.
Wenn wie im Fall Ihres Freundes jedoch nachweislich gegen die Arbeitszeitbestimmungen verstossen wurde,liegt m.E. ein wichtiger Grund zur Arbeitsaufgabe vor.
Das sollte Ihr Freund unter Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, Stundenzettel etc, vorher bei der zuständigen Agentur abklären !

Laranja
18.09.2006, 19:57
Danke für die schnelle Antwort.

Also, er war ja nur knapp 2 1/2 Monate arbeitslos, also hat er ja noch Restanspruch, wenn ich das grad richtig sehe.
Bin/war selber arbeitssuchend, daher war ich mir mit den Neuregelungen nicht so sicher.

Das mit der Kündigung werde ich nochmal mit ihm besprechen.

Vielen Dank!

Seebarsch
19.09.2006, 18:22
Hallo Laranja,
so wie es aussieht müsste er noch einen Restanspruch auf Alg haben.
Wichtig ist es, dass er sich, wenn er gekündigt wird, sofort bei der Agentur meldet, sonst hat er finanzielle Nachteile.

Die Idee, das mit der Kündigung noch einmal zu besprechen halte ich für sehr vernünftig. Wenn er es bis zum Ende der Saison noch aushalten kann, geht er damit Problemen mit Agentur aus dem Wege ! Das wären ja "nur noch" 1 1/2 Monate.
Bei Saisonbeginn muss er dann ja nicht wieder unbedingt bei der Firma anfangen !