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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruchsfrist der ARGE


Koenigsnatter
29.11.2008, 13:40
Hallo,

im Februar dieses Jahres habe ich Widerspruch bei der ARGE eingelegt. Es ging um eine Nachzahlung, die ich leisten sollte. Dagegen hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und der ARGE auch eine Frist von 4 Wochen gesetzt. In dieser Zeit kam keinerlei Reaktionen, auch kein Zwischenbericht oder ähnliches. Also ging ich davon aus, dass der Widerspruch rechtens war und ich nichts zurückzahlen muss.
Heute bekomme ich ein Schreiben, welches sich auf meinen Widerspruch von Februar bezieht. Jetzt soll ich doch nach etwas nachzahlen.
Ist es gerechtfertigt, denn im Allgemeinen beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen ab Bekanntgabe und Bearbeitungsfrist von 3 Monaten?

Marsleuchte
29.11.2008, 15:24
Hallo,

die Widerspruchsfrist Deiner ARGE beträgt 6 Monate, nach ablauf dieser 6 Monate hättest Du eine Untätigkeitsklage beim zuständigen Sozialgericht einreichen können.
Solte der Bescheid Deines Erachtens immer noch nicht korrekt sein, so hast Du jetzt die Möglichkeit gegen diesen Widerspruchsbescheid Klage ein zureichen.


MfG
Marslicht