Koenigsnatter
29.11.2008, 13:40
Hallo,
im Februar dieses Jahres habe ich Widerspruch bei der ARGE eingelegt. Es ging um eine Nachzahlung, die ich leisten sollte. Dagegen hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und der ARGE auch eine Frist von 4 Wochen gesetzt. In dieser Zeit kam keinerlei Reaktionen, auch kein Zwischenbericht oder ähnliches. Also ging ich davon aus, dass der Widerspruch rechtens war und ich nichts zurückzahlen muss.
Heute bekomme ich ein Schreiben, welches sich auf meinen Widerspruch von Februar bezieht. Jetzt soll ich doch nach etwas nachzahlen.
Ist es gerechtfertigt, denn im Allgemeinen beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen ab Bekanntgabe und Bearbeitungsfrist von 3 Monaten?
im Februar dieses Jahres habe ich Widerspruch bei der ARGE eingelegt. Es ging um eine Nachzahlung, die ich leisten sollte. Dagegen hatte ich fristgerecht Widerspruch eingelegt und der ARGE auch eine Frist von 4 Wochen gesetzt. In dieser Zeit kam keinerlei Reaktionen, auch kein Zwischenbericht oder ähnliches. Also ging ich davon aus, dass der Widerspruch rechtens war und ich nichts zurückzahlen muss.
Heute bekomme ich ein Schreiben, welches sich auf meinen Widerspruch von Februar bezieht. Jetzt soll ich doch nach etwas nachzahlen.
Ist es gerechtfertigt, denn im Allgemeinen beträgt die Widerspruchsfrist 4 Wochen ab Bekanntgabe und Bearbeitungsfrist von 3 Monaten?