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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wohngeld gekürzt!


Carlito
30.11.2008, 02:46
Liebe Forum-Mitglieder,
ich bin ganz neu hier und wäre für Eure Hilfe sehr dankbar!
Ich habe bis vor einigen Wochen zwei Jahre lang ohne Probleme Wohngeld in Höhe von 145 Euro erhalten. Hatte ein Einkommen von 460 Euro, nach den ganzen Abzügen waren davon 343 Euro anzurechnen, die anzurechnende Miete beträgt 245 Euro. Die 145 Euro die ich anstandslos bekommen habe kann ich auch der Wohngeldtabelle für eine Person mit diesen Daten entnehmen.
Habe jetzt eine neue Sachbearbeiterin, die meinen Antrag nicht verlängert hat, da sich mit meinen Kosten für die Krankenkasse ein deutlicher Fehlbetrag zum Mindestsatz von 351 Euro ergben würde. Ich sollte mir jemanden suchen der mir zusätzlich Unterhalt gewährt.
Ich habe glücklicherweise in der Familie jemanden der mir aushelfen kann, dem ich das Geld aber auch so schnell wie möglich zurückerstatten möchte, da er es irgendwie auch eigentlich nicht kann. Mein Einkommen beträgt nun 585 Euro, davon werden ca. 455 Euro angerechnet und das Ergebnis ist, das ich jetzt nur noch 109 Euro Wohngeld bekomme und mir total hintergangen vorkomme. Wofür gibt es denn in der Tabelle eine Spalte für ein anrechenbares Einkommen von 343 Euro und Miete von 245 und ein daraus resultierendes Wohngeld von 145 Euro, wenn es einem dann nicht gezahlt wird, weil dann ja ein Fehlbetarg bestehen würde. Dann bräuchte die Tabelle diese Kombination doch gar nicht, weil dann jeder mit diesen Daten einen Fehlbetrag hätte, oder?
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Carlito

Dirk_.
30.11.2008, 08:35
:welcome:Carlito,


hier mal die Wohngeldtabellen für
2008:
Wohngeldtabellen 2008 (http://www.wohngeldantrag.de/tabellen/start.htm)

2009:
Wohngeldtabellen 2009 (http://www.wohngeldantrag.de/tabellen_2009/index.html)

Die neuen Mietstufen ab 01.01.2009
Mietstufen (http://www.wohngeldantrag.de/stufen/index.html)

Ließ dich mal durch, vieleicht findest du das was du brauchts.Wenn nicht dann einfach nochmal fragen.

Gruß
Dirk

Carlito
30.11.2008, 14:38
Hallo und Danke schon schon einmal für die Auskunft.
Ich hatte die Tabellen auch schon einmal angeschaut, es gibt da ja einen grauen Bereich, welcher nur theoretischer Natur ist, da das Einkommen zu gering wäre um Wohngeld zu beziehen. Meine alten Angaben nach denen mir kein Wohngeld mehr gewährt wurde (anrechenbares Einkommen 343 Euro, Miete 245 Euro) fallen nicht in diesen grauen Bereich!
Trotzdem argumentierte meine Sachbearbeiterin es wäre zu wenig, da ich zusammen mit den Kosten für meine Krankenkasse einen Fehlbedarf hätte. Die Jahre zuvor gab es nie Probleme.
Ihre Rechnung: angebenes Einkommen (nicht anrechenbares) 460 Euro + 145 Euro gewährtes/mögliches Wohngeld 145 Euro = 605 Euro. Dagegen stellt sie 300 Euro Miete (reale, nicht die anrechenbare) dazu 135 Euro Krankenkasse und den Bedarfssatz von 351 Euro, was einen deutlichen Fehlbedarf ergeben würde. Mir bleibt aber immer noch unklar, warum es dann in der Tabelle für meine alten Werte ein auszuzahlendes Wohngeld gibt, welches nicht im grau markierten theoretischen Bereich steht, und welches ich die Jahre zuvor anstandslos erhalten habe. Wie gesagt, demnach müßten doch alle mit diesen Werte einen Fehlbedarf haben und könnten kein Wohngeld bekommen!?
Vielen Dank für die Mühe und den hoffentlich kommenden Rat :),
Carlito

Janet9
30.11.2008, 15:22
Hallo Carlito,

das was Deine neue Sachbearbeiterin gemacht hat ist vollkommen richtig. Du kannst das Mindesteinkommen nicht erreichen. Das Wohngeld nur ein Mietzuschuss ist. Das ist aber Voraussetzung für die Gewährung des Wohngeldes. Warum Deine erste SB das Wohngeld einfach so bewilligt hat ist mir ein Rätsel. :confused: Sie hätte Dich fragen müssen wie Du Deinen Lebensunterhalt sicherstellst. Hättest Du das nicht plausibel erklären können, hättest Du ergänzendes ALG II beantragen müssen / können.

Was ist das eigentlich für ein Job den Du da machst? Bist Du nicht darüber krankenversichert? Aber auch ohne die KV-Beiträge erreichst Du nicht das Mindesteinkommen.

Da Du durch die Unterhaltszahlung jetzt mehr Einkommen hast, bekommst Du natürlich auch weniger Wohngeld. Das ist soweit schon richtig.

Du fragst, warum es die Werte in der Tabelle gibt. Erstens gibt es da viele Werte wo die Wohngeldzahlung sicherlich nur theoretich ist, da man dann einen Fehlbedarf hat. Auf der anderen Seite gibt es auch Wohngeldempfänger die Ihren Fehlbedarf von ihrem Vermögen sicherstellen, dass geht schließlich auch und das wird nicht angerechnet (nur die Kapitalerträge).

LG, Janet