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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vater möchte Bedarfsgemeinschaft verlassen wegen Arbeitsaufnahme


Pluto
19.09.2006, 07:21
Hallo Leidensgenossen!

Ich suche verzweifelt Info zu folgender Situation:
allein erziehender Vater (Alter 51 mit fast 18-jähriger Tochter und wohnhaft im aussichtslosen nordhessischen Raum),
beide niederländische Nationalität, Ende einer freiberuflichen Tätigkeiten zum 01.09.2006, ALG II beantragt am 04.09.2006
(vorher schon versicherungspflichtige Tätigkeiten ausgeübt in der BRD),
Tochter hat gerade im August eine 2-jährige Berufsfachausbildung in Homberg/Efze angefangen.

Vor dem Ende der freiberuflichen Tätigkeiten kümmerte ich mich schon um einen Arbeitsplatz.
Der wird mir von einem AG in Krefeld angeboten:
Vorstellung am 05.09 und so schnell wie möglich anfangen! ARGE: entweder du nimmst deine Tochter mit, oder du finanzierst 2 Haushalte.
Beides ist für meine Begriffe unzumutbar: erstens wegen des Alters der Tochter bzw. der gerade angefangenen Ausbildung und zweitens ist es aus budgetären Gründen fast unmöglich 2 Haushalte zu finanzieren. Wir gründen keine zusätzliche Bedarfsgemeinschaft mit dem Ziel höhere Leistungen zu erzielen.
Nach meinem Aus- und Umzug müsste der Staat lediglich für die Tochter zahlen.
Jetzt flatterte gestern auch noch ein Angebot aus dem benachbarten EU-Ausland rein.
In meinem Fall ist also die Arbeit da, ich kann eine Arbeitstelle aber nicht unter normalen und zumutbaren Bedingungen annehmen weil ich ein fast volljähriges Kind habe. Hat es Sinn zu warten bis die Tochter im Dezember 18 ist, oder gehört sie nach wie vor zur Bedarfsgemeinschaft bis 25, und gilt das auch wenn ich wieder remigrieren möchte?

Wer hat hier schon Erfahrungen gesammelt und kann uns weiterhelfen?
Übrigens habe ich diese Situation der zuständigen ARGE schon zu Beurteilung am 12.08.2006 zugeleitet:
bis jetzt keine Beratung/Antwort/Entscheidung der ARGE in Homberg und der Arbeitgeber in Krefeld wartet auf meine Zusage......

StephanK
19.09.2006, 09:43
Willkommen Pluto,
erst mal Glückwunsch zum neuen Job!
Die von Dir berichtete Folgegeschichte ist allerdings ärgerlich. Als der Gesetzgeber die Regelung für unter 25jährige erfand, hatte er "nestflüchtige Kinder" vor Augen und keine Fallgestaltungen wie die Eure - aber sie ist trotzdem von der Neuregelung um fasst.
Einen Ausweg bietet eigentlich nur die Formulierung in § 22 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 SGB II, derzufolge der Alg II-Träger dazu verpflichtet ist, die Kosten der Unterkunft für eine unter 25jährige Hilfebedürftige außerhalb des elterlichen Haushalts zu tragen, wenn 2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich istDas müsste in ihrem Fall gegeben sein, denn ihre Ausbildung ist zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich und sie jetzt zu einem Umzug zu zwingen, würde diese Ausbildung zumindest merklich verzögern, denn es ist wenig wahrscheinlich, dass sie im laufenden Schuljahr ohne weiteres in eine entsprechende Ausbildungsstätte wechseln könnte. Dieses Argument sollte möglichst noch damit unterfüttert werden, dass dargelegt wird, dass in Krefeld keine entsprechende Ausbildung verfügbar ist.

Pluto
20.09.2006, 08:08
Danke für die schnelle Nachricht!
Jedenfalls ein Anhaltspunkt. So sicher ist die neue Stelle nicht, denn so lange die ARGE nicht reagiert kann ich den Arbeitgeber keine Zusage machen.
Keine von beiden durch die ARGE (nur mündlich während der Antragsabgabe) vorgeschlagenen Möglichkeiten
-Tochter mit nach Krefeld oder 2 Haushalte finanzieren- ist für mich in der jetzigen Situation zumutbar.

Die Lage habe ich ja schon per e-mail, als ich noch als Freiberufler arbeitete in Schwerin,
am 12.08 geschildert mit der Bitte um eine (natürlich schriftliche) Antwort.
Es kann sein, dass man erst den ALG II-Bescheid (Antrag vom 04.09) von der Leistungsabteilung abwartet,
denn erst muss ein Recht auf ALG bestätigt werden.
Flattert wahrscheinlich diese Woche noch rein...... Sollte die ARGE jedoch nicht kooperieren
(was ich bei derartigen Instanzen immer befürchte wenn es ans Eingemachte geht) und/oder der Arbeitgeber wartet nicht mehr länger,
habe ich in Deutschland nichts mehr zu suchen (den schwarzen Peter übergebe ich dann der ARGE) und gehe einfach zurück in mein Vaterland.

Die ARGE zahlt dann nur noch für meine Tocher und nicht mehr für mich.
Irgendwie muss ich mich als mittlerweile 51-jähriger doch freikämpfen (muss man leider so sagen) und mich um eine Stelle kümmern
können die ich unter normalen, zumutbaren Bedingungen auch annehmen kann.
Man zwingt uns ja zum umdenken. Welche Argumente hätte dann die ARGE um Miete und Unterkunft für die Tochter nicht weiter zu zahlen?

StephanK
20.09.2006, 08:31
Welche Argumente hätte dann die ARGE um Miete und Unterkunft für die Tochter nicht weiter zu zahlen?Kein spezielles Argument, sondern nur die allgemeine gesetzliche Regelung, dass unter 25jährigen Alg II-Beziehern eine eigene Wohnung nur im Ausnahmefall bezahlt wird. Diese Regelung wurde vor einigen Monaten eingeführt, weil die vorher geltende dazu geführt hatte, dass relativ viele junge Leute alsbald nach dem 18. Geburtstag aus dem Elternhaus ausgezogen sind - unabhängig davon, ob es objektiv notwendig war oder nicht. Deswegen sollte auch deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Situation genau umgekehrt wie jene ist, die das Gesetz verhindern will, also dass nicht die "böse Tochter das Elternhaus verlassen will", sondern der "böse Vater" zur Unzeit verzieht und der Tochter die bereits vereinbarte Ausbildung verunmöglichen würde, wenn man diese zwänge, mit umzuziehen. (Verzeih die Drastik meiner Worte; sie sollen nur klar machen, dass deutlich argumentiert werden sollte, dass kein vom Gesetz gemeinter Fall gegeben ist :-) )

Die ganz andere Frage ist freilich, ob Deine Tochter nach Beginn ihrer Ausbildung überhaupt noch ein "Fall" für's Alg II ist; die Wahrscheinlichkeit spricht eher dagegen. Wenn es eine schulische Ausbildung ist, kann sie BAföG (http://www.das-neue-bafoeg.de/) erhalten, wenn es eine betriebliche Ausbildung ist, steht ihr Berufausbildungsbeihilfe (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Ausbildung/Berufsausbildungsbeihilfe-Jugend.pdf) zu. Nur so weit die jeweils einschlägige Leistung die Kosten ihrer Wohnung nicht abdeckt, kann sie vom Alg II-Träger zweckgebunden dafür einen Zuschuss bekommen.
Ich empfehle, das möglichst rechtzeitig abzuklären und ggf. zu beantragen.

Pluto
20.09.2006, 13:23
Thanks!
Die Möglichkeit Bafög zu beantragen habe ich auch schon erörtert.
Heute Morgen noch das zuständige Amt für Aufbildungsförderung besucht:
"diese Ausbildung führt zu einem mittleren Bildungsabschluß und wird deswegen vom Gesetzgeber nicht in den Förderungsbereich aufgenommen.
Außerdem kann der Tochter bis zur 12. Klasse zugemutet werden mit den Eltern (in meinem Fall mit mir) weg- und um zu ziehen."
(sie besucht im Moment erst die 10. Klasse):
auch Sackgasse....... Ich weiss, es ist noch zu früh zu spekulieren über die Entscheidung der ARGE, aber Gedanken mache ich mir da schon.

Ärgerlich ist im Moment dass die sich noch nicht definitiv dazu äussern können (Bescheid ist noch nicht da) oder wollen.
Ich versuche met den Göttern dort zum wiederholten Male Kontakt zu suchen und Beratung zu erzwingen und/oder eine Entscheidung herbei zu führen.
Dann sehen wir weiter. Vielleicht hat man ja ein Einsicht und wird die Angelegenheit elegant gelöst.....
Ich melde mich jedenfalls hier noch!

Pluto
26.09.2006, 09:01
Stand der Dinge:
Bescheid reingeflattert.
ALG ab dem 04.09. GLeichzeitig Brief von der ARGE empfangen ich soll doch bitte den Nachweis erbringen dass mir ein konkretes Stellenangebot vorliegt......(ha!)

Meine (schriftliche) Antwort:
bundesweite Bewerbungen laufen meistens über Personalvermittler und die bieten mir keinen Vertrag an.
Außerdem hat der AG im Vorfeld schon erklärt mir erst ein konkretes Angebot zu unterbreiten, sobald meine familiäre Situation geklärt ist
(bzw. die ARGE die Kosten für die Unterkunft der Tochter übernimmt), da er keine Interesse daran hat einen Arbeitnehmer ein zun stellen
bei dem das familiäre Umfeld nicht stimmt. Dies ist natürlich auch so abgesprochen mit dem Personalvermittler is Essen,
dessen Kontaktdaten ich mit seinem Einvernehmen der ARGE mitgeteilt habe. Im gleichen Schreiben nochmal klargestellt,
dass die neuen "U25-Regelungen" so nicht gedacht waren, und dass Ausbildung der Tochter notwendig ist zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt,
mit der Bitte die Kosten für Unterkunft etc. in diesem Fall zu übernehmen, damit der AG mir einen Vertrag anbieten kann und ich zum 01.10.2006 unter normalen und zumutbaren Bedingungen, wie die auch gelten für Kinderlose, einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit außerhalb des Tagespendelbereichs
(deswegen Umzug erforderlich) nachgehen kann.......

StephanK
26.09.2006, 19:11
Nun, ich denke, dass Du alles aufgeboten hast, was man argumentativ aufbieten kann. Ich kann Euch nur wünschen, dass Ihr nicht an starrköpfige Mitarbeiter geratet...

Pluto
13.12.2006, 04:27
So, nach einiger Zeit melde ich mich dann noch mal! Lediglich die befristete Trennunskostenbeihilfe und einen Eingliederungszuschuss wurden gewährt (also keine Übernahme der Wohnkosten für die Tochter), die in ein paar Monaten ausgelaufen wären. Alles Pillepalle! Trotzdem angefangen in Krefeld (eine angebotene Stelle muss man ja annehmen). In dieser Konstellation (Zimmermiete, Umzug Telekom/DSL, Fahrtkosten -zwar teilweise erstattet- etc.) leider ein pur finanzielles Verlustgeschäft! Ich hatte Glück im Umglück: auf Grund eines ärztlichen Attestes (bitte kümmern Sie sich um die Krankheit der Tochter am Wohnort etc...) konnte ich kündigen und wieder zurück nach Hessen. Da wurden die Jungs natürlich stinkig und sperrten daraufhin weitere Leistungen. Die Sache läuft. Ich werde das dahingehend provozieren dass es letztendlich beim Gericht landet.

Als allein Erziehender ist man in derartigen Situationen wirklich der Gelackmeierte. Das ist das Eine. Da ich natürlich auch stinkig bin, dass ich keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten in der Bundesrepublik aufnehmen kann unter den gleichen bzw. zumutbaren Bedingungen wie z.B. Kinderlose, zwingt man mich mehr oder weniger zu drastischeren Maßnahmen.

Jetzt zum meinem Vorhaben: die Tochter wird in diesem Monat 18 und damit volljährig. Ich remigriere und beanspruche hier keine Leistungen mehr zu lasten des deutschen Steuerzahlers (mit allem Drum und Dran: Abmeldung hier, Anmeldung da, -alles offiziell- etc.) Da ich ja hier auf Grund der Familienlage nicht so richtig Fuß fassen konnte, muss ich auch im benachtbarten EU-Ausland Sozialhilfe beantragen, die mir dann auch aller Wahrscheinlichkeit nach gewährt wird.

Ich frage mich nun wie die Behörde reagiert wenn ich bzw. meine Tochter Leistungen (inkl. Umzugs- und Ersteinrichtungskosten und Leistungen zum Sicherung des Lebensunterhalts) im Ausnahmefall beantragt. Den Mietvertrag werde ich nämlich auch kündigen (müssen). Schieben sie die Tochter ab, zwingen sie mich hier zu bleiben? Verlangen sie von mir eine Begründung? Können sie den Antrag auf Hilfe ablehnen? Und wenn ja, mit welcher Begründung? Ich bin gespannt. Die Tochter hat die schulische Ausbildung hier angefangen und das (mündliche) Argument der Behörde lautete ja bis jetzt dass es bundesweit auch derartige Schulen geben würde). Nur: im Ausland gibt es solche deutschsprachige Schulen eben nicht mehr. Es hört sich vielleicht an als ob ich hier nur tricksen würde, ist es aber nicht: die Stellen sind für mich nach wie vor und nachweislich vorhanden. Ich kann Sie aber nicht unter normalen Bedingungen annehmen.
Auf Grund der Gesetzeslage führt es in meinem Fall defacto immer zu einem Verlustgeschäft. Wie könnte die Behörde nun argumentieren wenn die genannten Anträge für die Tochter gestellt werden wegen meiner Remigration zum 01.01.2007??