pate61
30.11.2008, 11:08
Hallo und guten Morgen,
hier mein Problem!
2002 bauten wir uns ein EFH und nahmen dafür einen Kredit in Anspruch. In dieser Zeit befand sich unser Sohn in einer "auswärtige Unterbringung". Als wir noch in Berlin in einer Wohnung wohnten, wurde das Einkommen (wegen Kostenübernahme durch das Jugendamt) berechnet und die zu zahlende Miete dabei voll berücksichtigt, bei laufenden Kredite nur die Zinsen in Höhe von 10%. Das war auch soweit in Ordnung.
Nach dem Umzug in das EFH im Land Brandenburg erfolgte eine Neuberechnung des Einkommens. Dabei wurden die Kreditraten für das Haus nicht berücksichtigt und von den Kreditzinsen für das Haus auch wieder nur 10%. Dadurch stieg das Einkommen exorbitant an und der von zu zahlende Beitrag für die Unterbringung wurde so hoch, daß die monatlichen Ausgaben die Einnahmen weit überstiegen.
Unser Einspruch wurde abgelehnt mit der Begründung ".. Sozialleistungen dürfen nicht dem Anschaffen von Vermögen dienen...". Das ist uns natürlich klar- aber muss die Behörde nicht wenigstens eine Miete anrechnen die wir zahlen müssten, wenn wir noch in einer Mietwohnung wohnen würden?
Wenn wir den geforderten Betrag zahlen müssen, müssten wir das Haus verkaufen- wobei aber kein Erlös übrig bleiben würde, da ja die Bank den erlös schlucken würde zur Tilgung.
ich hoffe, daß mir da jemand helfen kann.
Auch wenn ich im Moment nicht Arbeitslos bin, hoffe ich daß ich hier Hilfe bekomme.
Vielen Dank
hier mein Problem!
2002 bauten wir uns ein EFH und nahmen dafür einen Kredit in Anspruch. In dieser Zeit befand sich unser Sohn in einer "auswärtige Unterbringung". Als wir noch in Berlin in einer Wohnung wohnten, wurde das Einkommen (wegen Kostenübernahme durch das Jugendamt) berechnet und die zu zahlende Miete dabei voll berücksichtigt, bei laufenden Kredite nur die Zinsen in Höhe von 10%. Das war auch soweit in Ordnung.
Nach dem Umzug in das EFH im Land Brandenburg erfolgte eine Neuberechnung des Einkommens. Dabei wurden die Kreditraten für das Haus nicht berücksichtigt und von den Kreditzinsen für das Haus auch wieder nur 10%. Dadurch stieg das Einkommen exorbitant an und der von zu zahlende Beitrag für die Unterbringung wurde so hoch, daß die monatlichen Ausgaben die Einnahmen weit überstiegen.
Unser Einspruch wurde abgelehnt mit der Begründung ".. Sozialleistungen dürfen nicht dem Anschaffen von Vermögen dienen...". Das ist uns natürlich klar- aber muss die Behörde nicht wenigstens eine Miete anrechnen die wir zahlen müssten, wenn wir noch in einer Mietwohnung wohnen würden?
Wenn wir den geforderten Betrag zahlen müssen, müssten wir das Haus verkaufen- wobei aber kein Erlös übrig bleiben würde, da ja die Bank den erlös schlucken würde zur Tilgung.
ich hoffe, daß mir da jemand helfen kann.
Auch wenn ich im Moment nicht Arbeitslos bin, hoffe ich daß ich hier Hilfe bekomme.
Vielen Dank