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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ARBEITSLOSENGELD und die Arbeitsagentur


Pendamyr
19.09.2006, 09:59
Hallo ich würde gern mal zu folgenden eure Meinung wissen.

Sachverhalt:

Seit Dez. letzten Jahres bin ich stolzer Papa und Verheiratet da meine Frau mehr verdient als ich entschlossen wir uns das ich in die Elternzeit gehe.
Gesagt getan Elterngeld Antrag gestellt bewilligt bekommen auf 12 Monate > 4x 450€ und dann den rest 97€ <

Meine Frau hat ein netto einkommen von ca. 1500€

Da Sie letztes Jahr einen Unfall hatte und lange zeit Krank war sind schulden in höhe von 2500€ aufgelaufen.

Bei mir schautes auch nicht besser aus. Ich war bei der Bundeswehr und hatte vorher im Job ca. 1100€ netto. Bei der Bundeswehr sind darauf 300€ geworden und so sind auch bei mir die Schulden entstanden ( ca. 3000€ )

Das Problem ist nun folgendes:

Da die 1597€ nicht reichten für alles( Schuldentilgung, miete, Auto, Versicherung etc)
Entschloss ich mich meinen Arbeitslosengeld 1 Anspruch zu nutzen.

Also war ich beim A-amt ALG1 Antrag geholt und einen meldetermin bekommen.

Ich sagte der Dame schon das ich nicht 100% sagen kann ob es mir an diesem tag möglich ist zu kommen.

Und es war dann auch so das meine frau an diesem Tag arbeiten musste und ich nicht erscheinen konnte. Natürlich habe ich mich abgemeldet und um einen neuen Termin geebbten

4 Tage später kam post mit dem neuen Termin und dem Vorwurf das ich mich nicht abgemeldet hätte. Darauf hin rief ich beim A-amt an und schildere eben das es nicht möglich war und das ich auf meinen Sohn aufpassen musste.

Da sagte mir die Dame nett aber bestimmt das das mein Problem sei und kein Grund fürs fernbleiben da stellt.


Kann das sein????
Die ganze Politik sagt es gibt zu wenig Kinder in Deutschland. Ist ja auch kein wunder sobald man ein Kind hat tritt ein der Staat in den *****

Wir haben uns um einen platz bei 8 Kitas beworben - alles absagen.
Kindermädchen - zu teuer
Also scheint das ganze aussichtslos und man ist am ende mal wieder der dumme.

FAZIT:
Der Wunsch auf ein 2tes Kind später ist uns erstmal vergangen da dieser Staat alles ist aber auf jeden fall nicht Kinderfreundlich.

Es gibt leute die beziehen ALG und gehen schwarz arbeiten wohnen auf Malle oder oder oder aber wenn man es mal wirklich braucht bekommt man n brett vorn kopf geknallt. Den wir wissen nicht wie wir ab mitte des Monats etwas zu essen für unseren Sohn bekommen sollen.

(http://www.sat1.de/community_club/community/index.php?commFile=/foren/beitrag_senden.php&kat_id=&for_id=51&the_id=441150&bei_id=1520257)

StephanK
19.09.2006, 10:18
Willkommen Pendamyr,
ich frage mich ein wenig, warum Du Euer Kind nicht einfach mitgenommen hast. Klar, "Reisen" mit einem Säugling sind nicht immer vergnüglich, aber ich sehe in der Arbeitsagentur öfter Erwachsene mit Kindern (meistens Frauen - vielleicht sind Mütter eher daran gewöhnt?).
Die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur hat leider nicht unrecht.

Im übrigen erscheint mir recht fraglich, ob es der richtige Zeitpunkt ist, Deinen Restanspruch auf Arbeitslosengeld geltend zu machen. Im Hinblick auf die Schuldensituation bestimmt, aber der Bezug von Arbeitslosengeld setzt voraus, dass Du für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst - und das ist derzeit ja wohl nicht gegeben.

Pendamyr
19.09.2006, 10:34
Arbeitslosengeld setzt voraus, dass Du für die Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehst


Also im Klartext heist das ich muss 24h 6 tage die wo. bereit stehen?

Das ist einfach zu hoch für mich. Da ich den einen Termin nicht wahrnehmen konnte gibt das gleich 1wo. sperre.

Ich könnte mich tag und Nacht über diesen Staat aufragen. Und wenn man mal was in die hand nimmt und versucht auf Probleme aufmerksam zu machen bekommt man gleich mit rechtlichen schritten gedroht.

Sol langsam hab ich wirklich bloß noch hass auf diesen Staat.




Naja aber erstmal THX für deine Auskunft : )

StephanK
19.09.2006, 11:23
Also im Klartext heist das ich muss 24h 6 tage die wo. bereit stehen?Nein, das nicht - aber: Arbeitslos ist (nur, StephanK) ein Arbeitnehmer, der
1. nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht (Beschäftigungslosigkeit),
2. sich bemüht, seine Beschäftigungslosigkeit zu beenden (Eigenbemühungen) und
3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht (Verfügbarkeit). (§ 119 Abs. 1 SGB III) Näher präzisiert ist das in der Erreichbarkeitsanordnung (http://www.arbeitslosennetz.de/component/option,com_docman/task,cat_view/gid,92/dir,DESC/order,name/limit,10/limitstart,10) .

Wenn man Termine bei der Arbeitsagentur nicht wahrnimmt, muss man tunlichst vorher absagen und in jedem Fall stichhaltige Gründe dafür haben.