PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Einstiegsgeld


Jessi.K.
30.11.2008, 14:18
hallo leute,

ich hätte da mal ne frage bezüglich des einstiegsgeldes. (falls es hier von mir falsch gepostet wurde, sorry, moderatoren :)).

ich hatte am 17.09.2008 eine arbeit aufgenommen. bevor ich den arbeitsvertrag unterschrieb, beantragte ich das einstiegsgeld. auf dem antrag stand, dass man mind. 15 std. die woche arbeiten muss und dass die arbeit sozialversicherungspflichtig ist. im september hatte ich 69,5 std. gearbeitet und im oktober 126,5 std. also überschreite ich die 15 std. und die arbeit ist auch sozialversicherungspflicht.

meine fallmanagerin will mir das einstiegsgeld nicht bewilligen mit der begründung:

eine förderung mit einstiegsgeld kann erfolgen, soweit durch die arbeitsaufnahme die hilfebedürftigkeit überwunden wird. eine reduzierung der hilfebedürftigkeit ist nicht ausreichend. sie erziehen ein monatliches bruttoentgeld von 612,- euro. dieses entgeld reicht zur bestreitung ihres lebensunterhaltes nicht aus. eine gewährung von einstiegsgeld kann mithin nicht erfolgen.

im september hatte ich €112,60 brutto verdient und im oktober €907,73, daher weiß ich nicht, woher sie die €612 nimmt. jedoch hatte ich in den beiden monaten noch die steuerklasse 5, dies habe ich jetzt geändert und habe die 3. auch las ich auf einer anderen internetseite, dass man das einstiegsgeld auch bekommen kann, wenn man weiterhin hartz-v empfänger ist.

könnt ihr mir da vielleicht weiterhelfen? irgendetwas stimmt da doch nicht oder liege ich falsch?

gruß, jessi