Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bekomm ich eine Sperre?
schnubbel63
01.12.2008, 12:23
Hallo,
ich habe ein Problem und weiß darauf im Moment keine Antwort.
Ich hoffe, Sie können mir dabei helfen.
Folgender Sachverhalt. Ich arbeite zurzeit als Verkäuferin in einem Warenhaus. Mein Vertrag ist befristet bis zum 31.12.08, würde aber wahrscheinlich verlängert. Nun möchte ich aber zu meinem Lebensgefährten ziehen der 135km entfernt wohnt und zu dem ich seit 7 Jahren pendel,da wir nächstes Jahr dann auch heiraten wollen.(aber nicht, wenn ich nicht bereits bei ihm wohne) Da meine Tochter wegen Schwangerschaft ihren Vertrag nicht verlängert bekommt(Minijob) das Kindergeld sowohl für meinen 25 jährigen Sohn, als auch meiner Tochter wegfällt, kann ich mir die Wohnung auch nicht mehr leisten.
Wie begründe ich jetzt diesen Umzug, der ja wegen der teuren Miete und der späteren Heirat eigentlich sinnvoll und begründet ist beim AA, so dass mir keine Sperrzeit auferlegt wird?
Muss ich damit rechnen, dass ich eine 3 monatige Sperre bekomme, da ich ja meinen Vertrag nicht weiter verlängern würde?
MfG
Seebarsch
01.12.2008, 19:55
Hallo schnubbel63,
:welcome:
dein bestehender befristeter Arbeitsvertrag endet mit Zeitablauf des 31.12.2008. PUNKT!
Ob dein Arbeitgeber dir die Weiterbeschäftigung anbietet oder du diese ablehnst, ist für die Prüfung zum Eintritt einer Sperrzeit unerheblich.
Eine Sperrzeit kann es nur dann geben, wenn du ein von der Arbeitsagentur vorgeschlagenes Arbeitsangebot ablehnst!
Das ist hier aber nicht der Fall!
:razz:
Hallo schnubbel63,
:welcome:
dein bestehender befristeter Arbeitsvertrag endet mit Zeitablauf des 31.12.2008. PUNKT!
Ob dein Arbeitgeber dir die Weiterbeschäftigung anbietet oder du diese ablehnst, ist für die Prüfung zum Eintritt einer Sperrzeit unerheblich.
Eine Sperrzeit kann es nur dann geben, wenn du ein von der Arbeitsagentur vorgeschlagenes Arbeitsangebot ablehnst!
Das ist hier aber nicht der Fall!
:razz:
Hallo,
Wenn der Arbeitgeber eine Verlängerung anbietet und man diese nicht annimmt, kann es sehr wohl eine Sperrzeit geben. Allerdings ist die Gesetztesgrundlage eine Grauzone. Schliesslich haben Sie dann vorsätzlich die Arbeitslosigkeit herbeigeführt, sollten Sie das Angebot nicht annehmen.
Und ja, ich habe selber solche Sperrzeiten bearbeitet. Ob und wie man sich dannach gegen solch eine Sperrzeit vorgeht, können wir in einem extra Thread besprechen, falls es interessiert!
Zum eigentlichen Thema:
Du brauchst eigentlich keine Angst vor einer Sperrzeit haben. Familienzusammenführung ist ein Grund, eine Arbeit abzulehnen. Man darf wegen Familienzusammenführung sogar einen unbefristeten Job selbst kündigen! Natürlich sollte der Umzug auch dementsprechend schnell über die Bühne gehen.
Hoffe geholfen zu haben.
ghosty
Seebarsch
02.12.2008, 18:32
Hallo ghosty,
wenn so in München verfahren wurde, war das
a) eindeutig rechtswirdrig,
b) noch durch die Weisungen der BA zu § 144 SGB III abgedeckt.
Fakt ist:
Der befristete Arbeitsvertrag endet mit Vertragsablauf. Daher ist die eventuelle Arbeitslosigkeit ja von vornherein bekannt. Mithin liegt hier aber auch kein aktives Handeln des Arbeitnehmers vor, geschweige denn eine grobe Fahrlässigkeit, welche die Arbeitslosigkeit herbeiführt.
Fakt ist:
Eine Sperrzeit wegen der Ablehnung eines Arbeitsangebotes kann nur dann eintreten, wenn das Arbeitsangebot .... ist und von der Agentur kommt.
Aus dem hier vorliegenden Sachverhalt einen Sperrzeittatbestand zu konstruieren ist abenteuerlich.
:patsch:
Hallo ghosty,
wenn so in München verfahren wurde, war das
a) eindeutig rechtswirdrig,
b) noch durch die Weisungen der BA zu § 144 SGB III abgedeckt.
Fakt ist:
Der befristete Arbeitsvertrag endet mit Vertragsablauf. Daher ist die eventuelle Arbeitslosigkeit ja von vornherein bekannt. Mithin liegt hier aber auch kein aktives Handeln des Arbeitnehmers vor, geschweige denn eine grobe Fahrlässigkeit, welche die Arbeitslosigkeit herbeiführt.
Fakt ist:
Eine Sperrzeit wegen der Ablehnung eines Arbeitsangebotes kann nur dann eintreten, wenn das Arbeitsangebot .... ist und von der Agentur kommt.
Aus dem hier vorliegenden Sachverhalt einen Sperrzeittatbestand zu konstruieren ist abenteuerlich.
:patsch:
Guten Morgen,
erstmal möchte ich dazu sagen, das der erste Teil des zitierten Beitrags richtig ist.
Dann eine Verteidigung:
Ich habe bereits eine Sperrzeit ausgeschlossen aufgrund der Familienzusammenführung. Das ist nämlich wirklich 100% sicher.
Und drittens:
Nur weil ich in München wohne heißt das nicht, das es aus der Agentur München kommt :lol:
Wenn du es genau wissen willst, der Bescheid stammte aus der Agentur in Wittenberg. Die Begründung damals war, das der Kunde die Arbeitslosigkeit vorsätzlich herbeigeführt hat, in dem er die Verlängerung nicht angenommen hat. Wenn der Kunde die Arbeit angenommen hätte, wäre er schliesslich nicht A´los geworden.
Meine persönliche Meinung lasse ich weg, ob das nun gut oder schlecht ist. Aber die Begründung an sich ist für mich absolut verständlich.
Deshalb habe ich auch davon gesprochen, das die Grundlage hierfür eine Grauzone ist. Dem Kunden damals habe ich auf jedenfall den Widerspruch empfohlen. Ob dieser Durchgegangen ist, weiß ich nicht, ich gehe aber davon aus.
Gruß
ghosty
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.