Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeldanspruch
Ich bin geboren im April 1951 und habe infolge Firmeninsolvenz vom 01.01.2007 bis 31.12.2007 einen Monat Arbeitslosengeld bezogen. Danach nahm ich eine neue Beschäftigung zu wesentlich geringeren Bezügen ab 01.01.2008 auf, in der mir jetzt ein erneutes Beschäftigungsende zum 30.11.2009 droht. Ich denke das für den drohenden Arbeitslosengeldbezug ab 01.12.2009 über eine Bestandsschutzregelung das bis 30.11.2007 erzielte höhere Arbeitsentgelt maßgebend ist. Weiter weiß ich nicht, ob für mich in diesem Fall der erweiterte Bemessungszeitraum (ab 01.01.2008 24 Monate Bezugsdauer) gilt. Kann mir hierzu jemand Auskunft geben ?
01.01.2007 bis 31.12.2007 einen Monat Arbeitslosengeld bezogen.
Hallo,
leider versteh ich den Anfang nicht so ganz. Sie haben in einem ganzen Jahr nur 1 Monat ALG I bezogen?
Also der Bestandsschutz schaut so aus. Sollten Sie für den Dezember 2007 Arbeitslosengeld bezogen haben, dann bekommen Sie ab 01.12.09 auch mind. das Arbeitslosengeld aus dieser Zeit. Wie Sie die Regelung richtig erfasst haben, weil Sie innerhalb von 2 Jahren erneut Arbeitslos geworden sind.
Der erweiterte Bemessungszeitraum zählt allerdings nicht für Sie. Ein Bemessungszeit darf (Achtung: genauer § ist leider nicht im Kopf gespeichert. Notfalls bitte selbst suchen) lt. §130 ff. SGB III nicht in einen vorherigen Bemesungszeitraum reinreichen. Da Sie 2007 schon einmal Bemessen wurden, darf dieser Zeitraum also nicht nochmals miteingerechnet werden.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
Gruss
ghosty
Hallo ghosty,
zunächst vielen Dank für Ihre Antwort.
Es handelte sich um einen Arbeitslosengeldzeitraum vom 01.12.2007 bis 31.12.2007.
Da ich beim erneuten Arbeitslosengeldbezug zum 01.12.2009 58 Jahre alt bin, beträgt der komplette Anspruchszeitraum doch seit 1.1.2008 24 Monate. In meinem Fall dann abzüglich des Monats Dezember 2007 23 Monate.
Heißt das Ihrer Meinung nach folgendes ?
1) 17 Monate Arbeitslosengeldbezug in der im Dezember 2007 gezahlten Höhe
2) 6 Monate Arbeitslosengeldbezug in der Höhe gemäß heutiger Beschäftigung
Gruss
Broich
Seebarsch
02.12.2008, 18:22
Hallo Broich,
die Anspruchsdauer wird dann ab 01.12.2009 tatsächlich den Höchstsatz von 24 Monaten betragen.
Das Entgelt, wenn es denn aus dem alten Alg-Bezug höher ist, wird im Rahmen der Bestandsschutzregelung dann die gesamten 24 Monate gezahlt!
Da wird nicht gesplittet!
:razz:
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