Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Lehrgang - was tun mit Stellenangeboten?
Seit gestern habe ich auf Aufforderung der AfA einen Lehrgang begonnen, der mir Spass macht und den ich auch gerne (aufgrund der daraus entstehenden Erfolgsaussichten) durchziehen möchte.
Heute habe ich von meiner Arbeitsvermittlerin wieder einen Vermittlungsvorschlag - eine Stelle bei einer Personalvermittlung!? Dies ist übrigens schon das 3. Mal, dass mir die AfA so etwas schickt!?
Bei diesen Vermittlungsvorschlägen fehlt die Rechtsfolgebelehrung, muss ich mich nun trotzdem bewerben? Denn zu einer Zeitarbeitsfirma bzw. Personalvermittlung möchte ich eigentlich nicht!? Kann man das nich irgendwie unterbinden, diese "blödsinnigen" Vorschläge???
Was mich auch wundert, dass ich von der AfA bezüglich des Lehrgangs keinerlei Antwort mehr erhalten habe!? Was wird mit den Fahrtkosten, die ich in diesem Fortbildungsgutschein geltend gemacht habe???
Bitte helft mir! Danke!
Gruss muc34
Hallo muc34,
meines Wissens nach mußt DU Dich nur dort bewerben wenn Du eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hast in der steht da Du alles unternimmst um deiner Arbeitslosigkeit ein Ende zu setzen, zu beenden.
- sollte dies nicht der Fall sein mußt DU dich auch nicht auf diese Stelle bewerben.
aber vielleich irre ich mich auch.
Was mich auch wundert, dass ich von der AfA bezüglich des Lehrgangs keinerlei Antwort mehr erhalten habe!? Was wird mit den Fahrtkosten, die ich in diesem Fortbildungsgutschein geltend gemacht habe???
- ruf doch mal an und frage nach.
MfG
border
Hallo border,
danke schon mal für deine Antwort. Ich glaube, dass war bei den ganzen Papieren dabei, die ich ausfüllen musste beim Bildungsforum vor 2 Wochen, diese Eingliederungsvereinbarung, aber das ist doch nun wirklich Schwachsinn, oder?
Da brüsten sie sich, dass sie einen Fortbildungslehrgang für uns bezahlen und dann geht der kaum los und schon schicken sie wieder in meinen Augen "keine" Stellenangebot, denn Zeitarbeit, bzw. Personalvermittlung ist für mich nicht identisch mit einem regulären Job!
Gruss
muc34
Seebarsch
19.09.2006, 17:35
Hallo muc34,
erst einmal dürfte für Dich, wenn Du Alg 2 beziehst nicht die Agentur für Arbeit sondern eine ARGE bzw. Optionskommune zuständig sein. Dann musst Du auch nicht über die Agentur schimpfen.
Zudem hat die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, auch wenn es Zeitarbeit ist, Vorrang vor einer Weiterbildung.
Wenn in der Eingliederungsvereinbarung eine Rechtsfolgenbelehrung allgemein enthalten ist, wirst Du nicht umhinkommen, Dich auch zu bewerben, da ansonsten Sanktionen eintreten.
Hinsichtlich der Fahrkosten kann ich einfach nur die Empfehlung geben, diese auch bei der ARGE zu beantragen. Von selbst werden diese nicht kommen.
In dem Bildungsgutschein´wird mit Sicherheit nur stehen, dass Fahrkosten übernommen werden.
Was ist Dir eigentlich lieber? Den Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten oder nach einer für Dich angenehmen Weiterbildung weiterhin qualifiziert Hilfebedürftig zu bleiben ?
erst einmal dürfte für Dich, wenn Du Alg 2 beziehst nicht die Agentur für Arbeit sondern eine ARGE bzw. Optionskommune zuständig sein. Dann musst Du auch nicht über die Agentur schimpfen.
Ich beziehe seit 10 Monaten AlG 1
Was ist Dir eigentlich lieber? Den Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten oder nach einer für Dich angenehmen Weiterbildung weiterhin qualifiziert Hilfebedürftig zu bleiben ?
Schon meinen Lebensunterhalt selbst zu erarbeiten, aber nicht bei modernen Sklaventreibern. Ausserdem hat die Weiterbildungsmaßnahme eine sehr hohe Erfolgsquote von den letzten 20 haben nur 2 keinen Job hinterher bekommen!?
Danke für deine Antwort und Meinung!
Gruss
muc34
Seebarsch
20.09.2006, 17:01
Hallo muc 34,
fahren wir mal den Kessel runter.
Wenn Du Alg 1 Bezieher bist, gibt es zu diesen VV vermutlich eine Erklärung.
Solltest Du bei Deiner Alo-Meldung eine Einverständniserklärung abgegeben haben, dass Dein Profil in die Job-Börse gestellt wird, können diese Vermittlungsvorschläge daher kommen, dass sich ein Arbeitgeber Dein Profil angeschaut hat und mit Dir Kontakt aufnehmen will. Da Deine Daten im Net anonym sind, erfolgt die Kontaktaufnahme über die Agentur.
Daher, weil eben kein Vorschlag der Agentur, fehlt auch die Rechtsmittelbelehrung. Weil es kein Vorschlag der Agentur ist, ist der auch unverbindlich und kann ohne Furcht vor Sanktionen nicht wahrgenommen werden.
Um das abzustellen, kannst Du am besten Deinen Vermittler anrufen und für die Dauer des Lehrganges Dein Einverständnis widerrufen.
Dass die Lehrgänge der Agentur gut sind, bekommt man hier eher wenig zu hören.
Viel Spass und Erfolg beim Lehrgang!
PS: Vermutlich bin ich auf ALG 2 gekomme, weil Du von einer Eingliederungsvereinbarung gesprochen hast. Aber die gibt es jetzt ja auch beim Alg 1.
Asche auf mein Haupt !
Danke Seebarsch,
das hört sich schon viel besser an - war von dir sowieso eher "nette" Antworten gewohnt und war schon etwas "bedröppelt"...
Jetzt versteh ich das auch, dass ich ständig solche Vermittlungsangebote bekomme, werde das morgen gleich mal klären und abstellen und mich um die Erstattung der Fahrtkosten kümmern.
Danke noch mal!!!
LG
muc34
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