Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sind meine Eltern Unterhaltspflichtig
:danke: :patsch: Hallo, bin 24, habe eine abgeschlossene Ausbildung ( Arzthelferin ) habe über drei Jahre im Beruf gearbeitet und bin während meiner Berufstätigkeit in eine Mietwohnung gezogen. Neuerdings sollen meine Eltern ihre gesamten Einkommensverhältnisse sowie ihr ganzes Vermögen mit Originalbelegen dem Arbeitsamt vorlegen um mein Arbeitslosengeld neu zu berechnen. Ist das rechtmäßig? Wer weiß mehr darüber?
StephanK
19.09.2006, 20:56
Willkommen im Forum, JB1959,
ja, das Auskunftsverlangen ist rechtmäßig. Alg II ist nämlich eine nachrangige Leistung, d.h. man muss andere Finanzquellen ggf. vorrangig anzapfen, und dazu gehören auch Eltern, wenn sie denn unterhaltspflichtig sind - und dieser Feststellung dient das Auskunftsverlangen.
Das wird in Eurem Fall aber nur dann in Frage kommen, wenn die Eltern recht üppig verdienen. Durchschnittsverdiener haben in dieser Hinsicht nichts zu befürchten.
ratsuchende
22.09.2006, 18:30
Hallo Stephan,
betrachte doch mal einfach das ganze auch aus Sicht "Familienrecht".
War das nicht mal so, daß das Kind nach einer Erstausbildung, die man als Eltern dem Kind finanziert hat, "elternunabhängig" wird und die Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig sind? Ich denke da auch an einen Fall in den Medien, der erst vor ein paar Tagen publiziert wurde:
Die Tochter (ohne Ausbildung) lebt bei ihrer geschiedenen ALG2-Empfänger-Mutter. Die Tochter findet keinen Ausbildungsplatz und/oder hat noch Zeit zu überbrücken, bis sie ihr Studium beginnen kann, bekommt also 0,0 EUR, unter anderem auch mit dem Hinweis, daß ja der "vermögende" Vater unterhaltspflichtig gegenüber der Tochter wäre, da sie noch keine Berufsausbildung hat.
Mir ist klar, daß das der umgekehrte Fall ist, aber in dem Beitrag wurd eben auch auf das Problem hingewiesen, daß sich hier sozusagen das Familienrecht mit den Regelungen bei Harz4 "beißt" und hier handwerkliche Fehler gemacht wurden.
Wie siehst denn Du das?
lg
StephanK
23.09.2006, 13:03
Hallo Ratsuchende,
es trifft nicht zu, dass die Eltern nach Abschluss einer Berufsausbildung gar nicht mehr unterhaltspflichtig wären. Dass diese Auffassung weit verbreitet ist, macht sie nicht richtiger.
Die Unterhaltspflicht zwischen "Verwandten in gerade Linie", d.h. Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel usw. besteht lebenslang. Der Abschluss einer Berufsausbildung spielt schon eine Rolle, aber nur insofern, als die Eltern damit aus der sog. gesteigerten Unterhaltspflicht "entkommen", sie also nicht mehr all zu große Einschränkungen in ihrer eigenen Lebensführung in Kauf nehmen müssen. Rechtstechnisch heisst das: der sog. Selbstbehalt wird höher.
"Handwerklichen Fehler" kann man das eigentlich nicht nennen. Man hat bei "Hartz IV" nur genau so strenge Regeln der Subsidiarität (Nachrangigkeit) eingeführt wie sie in der Sozialhilfe schon immer gängig waren.
vBulletin® v3.8.7, Copyright ©2000-2012, vBulletin Solutions, Inc.