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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Gekündigt - U25


dielia
03.12.2008, 23:02
Hey ihr!!
Wurde heute gekündigt, :wut:bin oder war im dritten Lehrjahr als Kosmetikerin, die Ausbildung fand bei einem Träger vom Arbeitsamt statt!
Dieser war dazu verpflichtet mir einen Betrieb zu suchen, was leider nicht ganz erfolgreich verlief...
Wohne nun schon seit über 2 Jahren alleine, konnt von dem "Gehalt" grad mal Miete und Strom zahlen...
Jetzt hab ich das Problem das ich nicht weiß, ob mir Arbeitslosengeld zusteht, da ich mit Sicherheit, da die Ausbildung halt vom Arbeitsamt aus lief, ne a) Sperre reingedrückt bekomm oder b)die mir gar nichts zahlen wollen, weil ich halt ne Ausbildung die die mir angeboten haben verloren habe!!!!
Und dann ist da ja noch das Problem das ich unter 25 bin!!
Also meine Eltern wolen mich sicher nich wieder haben :)
Das ist auch gar nicht möglich!
Könnt ihr mir da helfen und sagen wie ich jetzt am besten vorgehe?
Ich danke euch schonmal im Vorraus 10000Fach

Lg, Julia

Dirk_.
04.12.2008, 17:58
:welcome:dielia,

da ich mit Sicherheit, da die Ausbildung halt vom Arbeitsamt aus lief, ne a) Sperre reingedrückt bekomm

warum das denn?. Dir wurde doch gekündigt nicht andersrum.
Oder war es ein grober Schnitzer/Fehlverhalten deinerseits, das die Kündigung berechtigt ist?. Dann wäre eine Sperre/Sanktion möglich, aber auch nur dann.

Solltest du kein ALGI bekommen, hängt von der höhe deines Verdienstes ab, so hast du mit Sicherheit Anspruch auf ALGII.

Du wohnst schon 2 Jahre alleine und wegen Unzumutbarkeit, kannst du nicht zu deinen Eltern zurück.
Sei es wegen Platzmangel oder auch wenn Ihr euch gerade mal nicht "leiden" magt. Das Zauberwort heißt Unzumutbarkeit.:)

Ich kenne ja nun keine Zahlen, aber einen Antrag auf ALGII würde ich sofort stellen. Auch MUßT du dich MORGEN noch Arbeitlos melden.WICHTIG

Wenn der Antrag durch ist, dann mußt du auch einen Antrag nach §22SGBII stelln. Für die Übernahme der Miet, Neben und Heizkosten.

Auch hier kenne ich keine Zahlen. Wenn deine Wohnung nicht angemessen, sprich zu teuer ist, kann die ArGe dich auffordern das du dir eine billigere Wohnung suchen sollst.
Dafür hast du dann 6 Monate Zeit.

Aber bis dahin solltest du erstmal bei der ArGe MORGEN früh aufschlagen.
Geld gibt es nämlich erst ab den Tag der Arbeitlosmeldung, nichts rückwirkend.

Und nochwas, lasse dir alle Zugeständnisse des SB schriftlich geben. Man(n) ließt hier im Forum zu oft," Der SB hatte doch gesagt etc etc....." und erinnern konnte er sich dann nicht mehr.:?

Schreib was sich "tut".

Gruß
Dirk