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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg-2 mündlich abgelehnt


FreakYoah!
04.12.2008, 17:57
Hallo Leute,
ich bin neu hier und weiß ehrlich gesagt nicht wie oft diese Frage schon gestellt worden ist, aber ich denke mir, dass Probleme mit Anträgen meißtens auch individuell sind.
Ich versuche die Sachlage kurz zu halten.

Ich arbeite seit etwa einem Jahr in einer Elektronik-Firma. Ich war wegen der Schule zuerst auf 400€ beschäftigt, dann Vollzeit-angestellt als die Schule zuende war. Und bisher war mein Lebenslauf ein bisschen durcheinander und schlecht geregelt.
Ich bin 21 Jahre alt und hab mich dann halt auch darauf verlassen, dass ich die nächsten Jahre in der Firma arbeiten kann. Deswegen bin ich halt auch mit nem Kumpel in eine gemeinsame Wohnung gezogen.
Von hier auf jetzt, ging die Firma dann aufgrund der Auftragslage plötzlich den Bach unter. Zwischendurch habe ich auch wegen Kurzarbeit zu Hause gesessen. Dann war ich wieder arbeiten...
...heute erst habe ich dann offiziell die Kündigung gekriegt.

Von der Arbeitsagentur hatte man mir halt erklärt, dass ich nur Ansprüche auf ALG-1 hätte, wenn ich die letzten 2 Jahre, 360 Tage sozialversicherungspflichtig gearbeitet hätte. War und ist bei mir halt nicht der Fall.
Dann hat mir ein Mitarbeiter vom Jobcenter einen Antrag für das ALG-2 gegeben und meinte, dass ich vielleicht Anspruch darauf hätte, weil ich eine Wohnung bezogen habe, bevor ich wusste wie es mit der Auftragslage der Firma stand.
Ich habe natürlich alles ausgefüllt, alle Papiere die dafür nötig sind gesammelt und kriege dann von einer anderen Mitarbeiterin zu hören, dass ich keinen Anspruch hätte, weil meine Eltern (wahrscheinlich) genug verdienen und mich bis zum 27 (?) Lebensjahr mitversorgen müssten.

Mein Vater arbeitet in Vollzeit, meine Mutter hat eine 50% Stelle.
Jetzt stelle ich mir halt trotzdem die Frage, ob ich keinen Anspruch auf Wohngeld etc. habe? Immerhin habe ich einen eigenen Haushalt und möchte meinen Eltern jetzt deswegen nicht auf der Tasche liegen.

Kann mir jemand was dazu sagen?
...freue mich über Antworten

Gruß

Seebarsch
04.12.2008, 18:52
Hallo FreakYoah!,
:welcome:
lass dich nicht verunsichern und bestehe auf einem schriftlichen Bescheid mit einer nachvollziehbaren Begründung!
Darauf hast Du einen Rechtsanspruch!
:wut:

FreakYoah!
04.12.2008, 19:46
Naja...ich dachte, dass vielleicht jemand über die Rechtslage in meinem Fall bescheid weiß...
Könnte ja sein, dass jemand etwas ähnliches gehört oder erlebt hat?

Marsleuchte
04.12.2008, 20:01
Wie unserer Seebarsch es schon geschrieben hat, mündlich gibt es nicht, immer schriftlich und im Notfall wende Dich an einen Anwalt für Sozialrecht oder eine Beratungsstelle (http://www.my-sozialberatung.de/adressen) in Deiner Nähe.
Die helfen auf alle Fälle das hier was schriftliches wie vorgeschrieben bei Dir ankommt.


MfG
Marslicht

efge
04.12.2008, 21:40
Moin FreakYoah!,

große und leider auch entscheidende Frage: Seit wann wohnst Du nicht mehr bei Deinen Eltern?

Schaue mal hier: ALG II für Personen unter 25 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=u25#faq_alg2_u25) insbesondere Punkt 2.

FreakYoah!
05.12.2008, 09:30
Danke für alle Antworten...
...denke ich weiß jetzt was besser bescheid...

Gruß