PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 2. Ausbildung und Kind-Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 ?


Milchmonster
05.12.2008, 10:15
Hallo,

Ich habe mich heute hier angemeldet, in der Hoffnung eine Antwort auf mein Problem zu bekommen.
Ich bin 23 Jahre,alleinerziehende Mutter einer 14 Monate alter Tochter, beziehe momentan Arbeitslosengeld 2 und habe bereits eine Abgeschlossene Ausbildung als Restaurantfachfrau mit sehr gutem Abschluss. Jetzt habe ich vom Amtsarzt des Arbeitsamtes eine Bestätigung bekommen das ich meinem Beruf Gesundheitsbedingt nur noch 4 Stunden täglich ausüben darf. Das dies in der Gastronomie selbst als Aushilfe unmöglich ist etwas zu bekommen, dass brauche ich sicher niemanden erklären. Aus diesem Grund habe ich mich dafür entschieden eine 2 Ausbildung zu beginnen um aus dem Kreislauf des ständigen Arbeitslos sein zu entfliehen. Das Arbeitsamt ist aber der Meinung das ich keine 2 Ausbildung machen soll bzw. darf da ich meinen Beruf ja noch bedingt 4 Stunden täglich ausüben kann.
Jetzt meine Frage:
Da ich für die 1 Ausbildung schon Bafög erhalten habe, steht mir dieses nicht mehr zu. Ich kann mit meinem Ausbildungsgeld aber auch nicht, meine Wohnung und meine Tochter unterhalten. Habe ich ein Anspruch weiterhin aufstockend Arbeitslosengeld 2 zu bekommen bzw. steht es wenigstens meiner Tochter zu? Kann das Arbeitsamt bzw. der Staat erwarten das ich mit dem wenigen Geld mich und meine Tochter ernähren kann?



Ich hoffe auf eine Antwort.



Danke im Voraus :)

Janet9
05.12.2008, 17:32
Hallo Milchmonster,

wenn Du Deine 2. Ausbildung machst, bekommst Du kein ALG II mehr. Du hast , da es die Zweitausbildung ist aber auch keinen Anspruch auf BAB.

Für Deine Tochter kannst Du Sozialgeld und die hälfte der KdU beantragen. Außerdem bekommst Du für Deine Tochter und auch für Dich Kindergeld. Wenn Du mit Deiner Ausbildungsvergütung und Deinem Kindergeld Deinen Lebensunterhalt (Regelsatz 351,00 € + die Hälfte der Miete) so ungefähr sicherstellen kannst, kannst Du auch Wohngeld beantragen.

LG, Janet

Janet9
05.12.2008, 17:35
Deine Tochter müsste aber eigentlich auch noch Unterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss bekommen.