Milchmonster
05.12.2008, 10:15
Hallo,
Ich habe mich heute hier angemeldet, in der Hoffnung eine Antwort auf mein Problem zu bekommen.
Ich bin 23 Jahre,alleinerziehende Mutter einer 14 Monate alter Tochter, beziehe momentan Arbeitslosengeld 2 und habe bereits eine Abgeschlossene Ausbildung als Restaurantfachfrau mit sehr gutem Abschluss. Jetzt habe ich vom Amtsarzt des Arbeitsamtes eine Bestätigung bekommen das ich meinem Beruf Gesundheitsbedingt nur noch 4 Stunden täglich ausüben darf. Das dies in der Gastronomie selbst als Aushilfe unmöglich ist etwas zu bekommen, dass brauche ich sicher niemanden erklären. Aus diesem Grund habe ich mich dafür entschieden eine 2 Ausbildung zu beginnen um aus dem Kreislauf des ständigen Arbeitslos sein zu entfliehen. Das Arbeitsamt ist aber der Meinung das ich keine 2 Ausbildung machen soll bzw. darf da ich meinen Beruf ja noch bedingt 4 Stunden täglich ausüben kann.
Jetzt meine Frage:
Da ich für die 1 Ausbildung schon Bafög erhalten habe, steht mir dieses nicht mehr zu. Ich kann mit meinem Ausbildungsgeld aber auch nicht, meine Wohnung und meine Tochter unterhalten. Habe ich ein Anspruch weiterhin aufstockend Arbeitslosengeld 2 zu bekommen bzw. steht es wenigstens meiner Tochter zu? Kann das Arbeitsamt bzw. der Staat erwarten das ich mit dem wenigen Geld mich und meine Tochter ernähren kann?
Ich hoffe auf eine Antwort.
Danke im Voraus :)
Ich habe mich heute hier angemeldet, in der Hoffnung eine Antwort auf mein Problem zu bekommen.
Ich bin 23 Jahre,alleinerziehende Mutter einer 14 Monate alter Tochter, beziehe momentan Arbeitslosengeld 2 und habe bereits eine Abgeschlossene Ausbildung als Restaurantfachfrau mit sehr gutem Abschluss. Jetzt habe ich vom Amtsarzt des Arbeitsamtes eine Bestätigung bekommen das ich meinem Beruf Gesundheitsbedingt nur noch 4 Stunden täglich ausüben darf. Das dies in der Gastronomie selbst als Aushilfe unmöglich ist etwas zu bekommen, dass brauche ich sicher niemanden erklären. Aus diesem Grund habe ich mich dafür entschieden eine 2 Ausbildung zu beginnen um aus dem Kreislauf des ständigen Arbeitslos sein zu entfliehen. Das Arbeitsamt ist aber der Meinung das ich keine 2 Ausbildung machen soll bzw. darf da ich meinen Beruf ja noch bedingt 4 Stunden täglich ausüben kann.
Jetzt meine Frage:
Da ich für die 1 Ausbildung schon Bafög erhalten habe, steht mir dieses nicht mehr zu. Ich kann mit meinem Ausbildungsgeld aber auch nicht, meine Wohnung und meine Tochter unterhalten. Habe ich ein Anspruch weiterhin aufstockend Arbeitslosengeld 2 zu bekommen bzw. steht es wenigstens meiner Tochter zu? Kann das Arbeitsamt bzw. der Staat erwarten das ich mit dem wenigen Geld mich und meine Tochter ernähren kann?
Ich hoffe auf eine Antwort.
Danke im Voraus :)