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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II Bescheid für 2009


Merandis
07.12.2008, 04:24
Guten Tag,

bisher war ich stiller Mitleser und nun hab ich selber ein Problem bzw. eine Frage zu meinem neuen Bescheid.

Kurz zu Info ich war davor schon Bezieher von ALG II, sprich ich habe schon von in diesem Halbjahr 2008 Unterstützung bekommen. Der Normale Regelsatz + einen Anteil für die Mietkosten.

Nun habe ich den neuen Bescheid erhalten in dem mir einige Euro fehlen. Als Grund wird meine Betriebskostenabrechnung von 2006 hergenommen wo ich Aufgrund eines tatsächlichen Warmwasserverbrauchs von angeblichen ca.30% der Gesamtkosten für Heizung und WW in Anspruch genommen hätte/habe (ich weis nicht wie diese Prozentzahl zustande kommt).

Meine Frage ist eigentlich nur, ob der Bezug auf diese Betriebskostenabrechnung rechtens ist? Müsste man sich nicht auf die gegenwärtige Gesamtmiete beziehen? Das Jahr 2006 ist doch nicht mehr aktuell und ausschlaggebend.

Wenn dem so wäre, dann kann sich die ARGE ja immer auf diese alte Betriebskostenrechnung stützen und ich seh immer weniger, während die Miete(+Nebenkosten) steigt?

Wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte, bevor ich einen Widerspruch einlege.


Schönen 2. Advent trotzdem. :)

Marsleuchte
07.12.2008, 06:02
Hallo Merandis,

natürlich hast Du recht das man sich hier nicht auf eine Betriebskostenabrechnung von 2006 stützen kann. Meine Frage, warum legst denn nicht die von 2007 vor?
Ich würde hier einen Widerspruch machen das herranziehen von sogenanten Fixbeiträgen macht man woanderst aber nicht bei den Heizkosten.

Ich empfehle Dir mal den Gang zu einer Beratungsstelle (http://www.my-sozialberatung.de/adressen), das kann nicht sein das man hier Abzüge vor nimmt obwohl Du im Rahmen von angemessen liegst.
Dafür gibt es dann die Jahresabrechnungen wo man sieht ob man nachbezahlen muß oder raus bekommt.
Weiterhin ist zu beachten, das Bescheide für uns Kunden nachvollziehbar sein müssen, notfalls muß man es Dir verständlich erklären.


MfG
Marslicht

Merandis
07.12.2008, 08:57
Guten Morgen Marslicht,

vielen Dank für die gute und schnelle Antwort.

Ein Grund warum ich die von 2007 nicht vorlegen kann, weil wir diese noch nicht haben. Die kommt erst in diesen Tagen, dann wird ohnehin wieder eine Nachzahlung geben und ich den Bescheid nochmal neu berechnen lassen muss.

Aber zumindest ist meine Vermutung bestärkt worden durch deine Antwort, dass dieses nicht sein kann, zumal ich im noch laufendem Jahr mit genau den selben Mietkosten ca.10 Euro mehr bekomme, aber eben nächstes Jahr diese weniger (obwohl sich nichts geändert hat, bisher).

Jetzt warte ich einfach die Tage auf die neue Betriebskostenabrechnung.

Dann vielen Dank nochmal!

Schönen Gruß
Merandis


P.S.: Wenn ich grundsätzlich Widerspruch gegen einen Bescheid einlege, habe ich dann mit irgendwelchen Folgen für mich zu rechnen? Also im schlimmsten Fall eine Nichtauszahlung im neuen Zeitraum bis der Widerspruch durch ist (oder abgelehnt wurde)? Hab nämlich bedenken das, solange der Widerspruch bearbeitet wird, kein Geld kommt. :?

Marsleuchte
07.12.2008, 09:31
Nein, der Widerspruch hast ja an sich nichts mit der Grundsicherung zu tun, die muss gewährleistet sein für die Dauer des Widerspruchs.

Du kannst das aber geschickt anstellen in dem Du einen Teilwiderspruch machst gegen den Bescheid mit der Begründung das hier wohl ein Fehler unterlaufen ist in dem man hier eine Betriebskostennachzahlung von 2006 für eine fiktive Grundlage heran gezogen wurde und sich dieser nur gegen die Kürzung richtet.
Gleichzeitig forderst Du die Erbringung der Grundsicherung in bisher erfolgter Höhe und bis zum nachreichen der aktuellen Nebenkostenabrechnung von 2007 eine Aussetzung des Verfahrens nach § 114 SGG.
Mit der Begründung das hier durch die Kürzung der existenzminimale Lebensbedarf nicht gesichert ist.
Im Anschluss fügst Du noch hinzu das Du eine konkrete Antwort innerhalb der nächsten 4 Tage wünscht und sollte dieses nicht erfolgen wirst Du einen Eilantrag beim zuständigen Sozialgericht erwirken.

In den meisten Fälle zieht das, es kommt drauf an wie kalt Dein SB ist und ob er sich unter Druck setzen lässt, im Fall eines Gespräches kannst ja noch mit einbringen das Du über diese Verfahrensweise nicht erfreut bist und eine Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement der BA machen wirst.
Der Vorteil dieser Beschwerde, sie kommt von oben und wird nach unten durchgereicht.


Ich wünsche Dir auch einen besinnlichen 2. Advent


MfG
Marslicht