Merandis
07.12.2008, 04:24
Guten Tag,
bisher war ich stiller Mitleser und nun hab ich selber ein Problem bzw. eine Frage zu meinem neuen Bescheid.
Kurz zu Info ich war davor schon Bezieher von ALG II, sprich ich habe schon von in diesem Halbjahr 2008 Unterstützung bekommen. Der Normale Regelsatz + einen Anteil für die Mietkosten.
Nun habe ich den neuen Bescheid erhalten in dem mir einige Euro fehlen. Als Grund wird meine Betriebskostenabrechnung von 2006 hergenommen wo ich Aufgrund eines tatsächlichen Warmwasserverbrauchs von angeblichen ca.30% der Gesamtkosten für Heizung und WW in Anspruch genommen hätte/habe (ich weis nicht wie diese Prozentzahl zustande kommt).
Meine Frage ist eigentlich nur, ob der Bezug auf diese Betriebskostenabrechnung rechtens ist? Müsste man sich nicht auf die gegenwärtige Gesamtmiete beziehen? Das Jahr 2006 ist doch nicht mehr aktuell und ausschlaggebend.
Wenn dem so wäre, dann kann sich die ARGE ja immer auf diese alte Betriebskostenrechnung stützen und ich seh immer weniger, während die Miete(+Nebenkosten) steigt?
Wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte, bevor ich einen Widerspruch einlege.
Schönen 2. Advent trotzdem. :)
bisher war ich stiller Mitleser und nun hab ich selber ein Problem bzw. eine Frage zu meinem neuen Bescheid.
Kurz zu Info ich war davor schon Bezieher von ALG II, sprich ich habe schon von in diesem Halbjahr 2008 Unterstützung bekommen. Der Normale Regelsatz + einen Anteil für die Mietkosten.
Nun habe ich den neuen Bescheid erhalten in dem mir einige Euro fehlen. Als Grund wird meine Betriebskostenabrechnung von 2006 hergenommen wo ich Aufgrund eines tatsächlichen Warmwasserverbrauchs von angeblichen ca.30% der Gesamtkosten für Heizung und WW in Anspruch genommen hätte/habe (ich weis nicht wie diese Prozentzahl zustande kommt).
Meine Frage ist eigentlich nur, ob der Bezug auf diese Betriebskostenabrechnung rechtens ist? Müsste man sich nicht auf die gegenwärtige Gesamtmiete beziehen? Das Jahr 2006 ist doch nicht mehr aktuell und ausschlaggebend.
Wenn dem so wäre, dann kann sich die ARGE ja immer auf diese alte Betriebskostenrechnung stützen und ich seh immer weniger, während die Miete(+Nebenkosten) steigt?
Wäre dankbar wenn mir jemand helfen könnte, bevor ich einen Widerspruch einlege.
Schönen 2. Advent trotzdem. :)