PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arge zahlt Betriebskostennachzahlung nicht mehr


Fireworm
07.12.2008, 14:41
Hallo liebe Forengemeinde,

ich bin mit meiner Familie(Frau, 2 Kinder) im April'07 in eine neue Wohnung gezogen

unzwar von einem Neubaublock in ein Sechsfamilienhaus aus ganz einfachem Grund wir hatten im Neubau Schimmel an den Wänden im
Schlafzimmer und die Umgebung war auch nicht gerade kindgerecht. .das heisst kein einziger Spielplatz in der Nähe usw.

Mitte februar`07 hatte ich dann die Zusage für die neue Wohnung(80 qm) bekommen

vom jetzigen Vermieter. .da war die Freude natürlich erstmal gross. . .daraufhin sind meine Frau und ich erstmal zur Arge um sie von unserem Vorhaben zu unterrichten. .dort angekommen wurde zwar ein bisschen rumgemosert aber schlussendlich keine Verweigerung ausgesprochen. .es wurde lediglich verkündet das wir mit einer Übernahme der Kosten für den Umzug durch die Arge nicht zu rechnen haben nicht mehr und nicht weniger. .das war uns wie gesagt schon vorher klar das wir den Umzug finanziell alleine tragen müssen und taten dies dann auch.selbst die Differenz der neuen Miete( für die neue Wohnung) sie beträgt rund 50 Euro mehr als die der alten Wohnung. .tragen wir aus eigener Tasche. .vom Amt werden nur die alten Mietkosten( Neubauwohnung) weiterhin übernommen.

Um jetzt mal auf den Punkt zu kommen :
Ich habe dieses Jahr im Juni wie gewohnt die Nachzahlung der Betriebskosten beantragt bei der Arge. . die betrugen so 350 euro
hatte mir auch nix schlimmes dabei gedacht und ein paar wochen später dann die Ernüchterung in meinem gesicht als ich den Bescheid bekam drin stand:
die Übernahme der Kosten kann nicht entsprochen werden weil einem Umzug in eine neue Wonung durch die Arge nicht zugestimmt worden ist. .

Als ich das gelesen hatte war ich erstmal buff.

Meiner Freundin und mir wurde definitiv keine Verweigerung ausgesprochen ganz im Gegenteil wir waren ja noch dort gewesen extra aus dem grund das wir keinen unüberlegten Fehler begehen. .und das mit den Betriebskosten also mit der Nachzahlung wurde uns ja rotzfrech vorenthalten.
unter diesen Umständen hätten wir ja gar net umziehen können und wären es auch nicht.

Habe dann schriftlich Widerspruch eingelegt da bekam ich erst nach vier Monaten Bescheid das heisst: nach vier Monaten Wartezeit auf eine Entscheidung hat es mir dann gereicht und ich machte ein paar Telefonate mit den Behörden. .diese wiederum wollten daraufhin Druck machen das mein Widerspruch so schnell wie möglich bearbeitet wird. .und man glaubt es nicht.i ch hatte das Telefon kaum aus der Hand schon klingelte es. .dran war die Bearbeiterin meines Widerspruches. .doch dann wieder der Schock :mein Widerspruch wurde zurückgewiesen jetzt bleibt nur noch der Gang zum Sozialgericht.

Ich habe mich hier angemeldet weil ich noch ein paar nützliche Tipps einholen wollte die mich weiterbringen.
ch hoffe es gibt ein paar Leute hier die mir mit Rat und Tat zur Seite stehen können weil ich im Moment nicht mehr weiter weiss. .ich weiss nur wenn uns nicht weitergeholfen wird müssen wir wohl oder übel diese Wohnung verlassen und uns was. . .hmmm ja schlechteres suchen und das kann ja wohl nicht sein.Zum damaligen Zeitpunkt des Wohnungswechsels bezog ich zusammen mit meiner Frau Alg 2.

Jetzt ist meine Frau wieder voll berufstätig aber unterm Strich hängen wir immer noch in der Hartz IV - Schiene fest. .weil ich eine Schwerbehinderung 50%habe. .ich bin seit meinem 17. Lebensjahr manisch-depressiv ( bipolare affektierte Störung) und dadurch nur sehr eingeschränkt vermittelbar.

ich hoffe ich bekomme hier noch ein paar hilfreiche Antworten und sag schon mal im Voraus dafür

Mit Freundlichen Grüssen Lars

Marsleuchte
07.12.2008, 15:55
Hallo,

kurze Frage bevor wir hier mal ins Detail gehen, für den Umzug gab es eine schriftliche Zusage?

Was die Nebenkosten angeht, ist es hier egal ob dem Umzug zugestimmt wurde oder nicht, Nebenkosten werden bis in die Höhe übernommen in der sie angemessen sind.
Mit 80 qm ist die Wohnung angemessen, bei 4 Personen ist die faustregel 90 qm, also ich würde den Gang zum SZ nicht scheuen. Ich sehe hier im Augenblick mehr oder weniger eine Art das wieder Sozialgelder gespart werden sollen.
Aus meiner Sicht hätte hier schon längst eine Aufforderung zum Umzug kommen müssen wenn die Wohnung in Augen Deines ALG II Trägers unangemessen ist. Jetzt mit einreichen der Nebenkosten wird das keine Bestandskraft vor einem Sozialgericht haben.
Jetzt gib mir erst einmal bitte meine Auskünfte und dann zeige ich Dir den weiteren Weg auf.


MfG
Marslicht

Fireworm
07.12.2008, 19:00
Hallo Marslicht,

nein wir haben nicht's dergleichen bekommen von unserem damaligen Arbeitsvermittler. .weder eine schriftliche Zustimmung noch eine Absage für die neue Wohnung.

Wie ich schon schrieb. .es wurde nur darauf hingewiesen das wir keine
Umzugskosten zu erwarten hätten durch die Arge aber dessen waren wir uns zuvor bereits bewusst gewesen.

Es wurde dann zuletzt noch gesagt. .na dann müssen sie eben umziehen.
Ich wurde dann noch aufgefordert den vorläufigen Mietvertrag inclusive aufgerechneter Nebenkosten zum Kopieren vorbeizubringen weil die Vermittlerin meinte sie bräuchte dies für die Akten.
Ja. .genau dies tat ich dann auch und sah die sache damit als erledigt an.
Daraufhin planten wir unseren Umzug und führten ihn auch aus ca. 2 Wochen später.

Im Juni diesen Jahres kam dann der Bescheid von der Arge das sie die Nachzahlung der Nebenkosten nicht mehr übernehmen.
Grund: dem Umzug in eine neue Wohnung wurde nicht zugestimmt. .Zitat Ende :?

Gruss Lars

Marsleuchte
07.12.2008, 20:23
Gut , wenn es in der Akte ist dann wird es da auch sein, bei einer Klage muss so oder so die komplette Akte zu Gericht.

Trotzdem würde ich Euch hier mal den Gang zu einen Anwalt für Sozialrecht oder einer Beratungsstelle empfehlen.

Beratungsstellen und Anwälte (http://www.my-sozialberatung.de/adressen)

Alleine das hier keine Umzugskosten übernommen wurden mit so einer Pille Palle Begründung ist schon eine Sache für sich worüber sich streiten lässt.

MfG
Marslicht

Fireworm
07.12.2008, 21:06
Okay. .danke erstmal für Deine schnelle Reaktion zu meinem Fall hier Marslicht. .ich werde dann den letzten Schachzug Richtung Sozialgericht machen. .die Sachbearbeiterin am Telefon die für meinen Widerspruch zuständig war. .meinte ja noch als ich zu ihr sagte: Na dann werde ich diese Angelegenheit über's Sozialgericht klären. . . gut,gut. .wenn sie meinen das sie noch weitere Schritte einleiten wollen. .nur zu :) das ist ja ihr gutes Recht. .und genauso seh ich die Sache nämlich auch. .nur etwas anders wie sie. .sie tat nämlich so am Telefon. .oh Gott schon wieder einer der sich net belehren lassen will.

Ich weiss nur das ich für meine Verhältnisse richtig gehandelt habe und die Arge mir jetzt mit Gewalt einen reinwürgen will nur kann ich dieses net zulassen weil meine bzw. die Existenz meiner Familie auf dem Spiel steht.
ich hoffe nur. .das sich noch alles zum Guten wendet für uns die nächste Zeit wird es mit sich bringen.

Hauptsache die spielen dort net mit gezinkten Karten auf dem Sozialgericht. .war dort nämlich noch nie. .war nur schon mal auf dem Landgericht wegen einer anderen Sache und daher weiss ich das dort nicht im Sinne des Angeklagten entschieden wird. .also dem zufolge müsste ich ja als Sieger hervor gehen. .na warten wir es mal ab

MfG Lars

Marsleuchte
08.12.2008, 05:21
Hallo lars,

was das SZ angeht machst Du Dir hier unnötig Sorgen.

Du mußt nicht einmal selber eine Klage schreiben das macht dann der Rechtspfleger für Dich und bringt Sie zu Papier und Du unterschreibst.
Kleiner Tipp wenn Du schon mal dort bist, mache zusätzlich zu der Klage eine " Einstweilige Anordnung".
Eine EA macht man, wenn eine Klage ewig dauert wegen der vielen Klagen die laufen. Man bekommt somit eine schnellere Enscheidung bis zur eigetnlich Verhandlung.
Du machst einmal mehr mit diesen Weg dann deutlich in dem Du sagst, " Stop bis hier hin und nicht weiter!". Es ist öfter der Fall das man dann einlenkt, spätestens mit Eingang der EA. Diese werden in der Regel, je nach Belastung des Sozialgerichts zwischen 2 - 8 Wochen entschieden, eine Klage hingegen, das kanns sich bis zu 2 Jahre hinziehen.

MfG
Marslicht

Fireworm
08.12.2008, 15:17
Danke nochmal für den Tipp für die EA. .werde so dann verfahren.
Melde mich dann wieder wenn die Sache durch ist. .also bis dann.

MfG Lars

Fireworm
11.12.2008, 13:20
Servus Marslicht,


ich war heute nochmal bei meiner Arbeitsvermittlerin um mir eine Akten-
einsicht zu genehmigen was den Umzug von März`07 in eine neue Wohnung anging.Du wirst es net glauben aber da kam ein Schriftstück zum Vorschein
was beinhaltete das sie (also meine damalige Arbeitsvermittlerin) diesem Umzug definitiv net zugestimmt hatte. .dazu kommt das ich dieses Schreiben heute das erste Mal zu Gesicht bekommen hatte.Bloss was soll denn das. .sie kann doch sonst was ins geheim aufgesetzt haben und dennoch hätte sie uns doch darüber in Kenntnis setzen müssen.Es hätte doch von ihr gleich eine schriftliche Ablehnung erfolgen müssen die wir . .also meine Freundin und ich
unterschreiben hätten sollen.Also hat diese Angelegenheit doch weder Hand noch Fuss.Darüber hinaus hiess in diesem Schreiben noch das ich die aufgeschlüsselten Nebenkosten zu spät nachgereicht haben soll und sie die erst bekommen hatten als wir angeblich schon umgezogen waren . . welches auch eine falsche Behauptung ist.

Naja lange Rede kurzer Sinn. .ich fahre morgen zum Sozialgericht und reiche Klage ein incl. EA wozu Du mir ja geraten hattest.
Ich werde da denn gleich Gerichtskostenbeihilfe beantragen.
Die bräuchte ich jedoch erst wenn es wirklich zu einer Verhandlung kommen sollte oder kostet es schon vorher ???was??? wenn man die Klage schreiben lässt. .sorry ist für mich das erste Mal bisher =D
Und was muss ich alles dorthin mitnehmen ausser Widerspruchspapiere und Perso ?

Danke wie immer im Voraus Marslicht. .also langsam müsste ich Dir mal a virtuelles Bier ausgeben*zwinka*


MfG Lars

Marsleuchte
11.12.2008, 14:23
Lars,

also Prozesskostenhilfe brauchst Du nicht zu beantragen, so lange Du die Sachen selber in die hand nimmst kostet das mal nichts beim Sozialgericht.
Finde aber den Weg gut das Du direkt Klage einreichen willst beim SZ, in dem Fall mache die EA gleich mit und lass das ganze dort von einem Rechtspfelger aufsetzen. Kostet auch nichts nur ein wneig Zeit.

Solltest Du einen Anwalt benötigen, der kostet natürlich Geld, aber auch in dem Fall kann Abhilfe geschaffen werden soll hier keine Rechtsschutzversicherung existieren.
Dann könntest Du beim zuständigen Amtsgericht für einen Unkostenbeitrag von 10 Euronen einen Beratungsschein beantragen, mit diesen kannst Du dann einen Anwalt für Sozialrecht aufsuchen.

Solltest du weitere Fragen haben, Du weißt ja jetzt wo mein Haus steht und Du uns finden kannst! :engel:

MfG
Marslicht