Fireworm
07.12.2008, 14:41
Hallo liebe Forengemeinde,
ich bin mit meiner Familie(Frau, 2 Kinder) im April'07 in eine neue Wohnung gezogen
unzwar von einem Neubaublock in ein Sechsfamilienhaus aus ganz einfachem Grund wir hatten im Neubau Schimmel an den Wänden im
Schlafzimmer und die Umgebung war auch nicht gerade kindgerecht. .das heisst kein einziger Spielplatz in der Nähe usw.
Mitte februar`07 hatte ich dann die Zusage für die neue Wohnung(80 qm) bekommen
vom jetzigen Vermieter. .da war die Freude natürlich erstmal gross. . .daraufhin sind meine Frau und ich erstmal zur Arge um sie von unserem Vorhaben zu unterrichten. .dort angekommen wurde zwar ein bisschen rumgemosert aber schlussendlich keine Verweigerung ausgesprochen. .es wurde lediglich verkündet das wir mit einer Übernahme der Kosten für den Umzug durch die Arge nicht zu rechnen haben nicht mehr und nicht weniger. .das war uns wie gesagt schon vorher klar das wir den Umzug finanziell alleine tragen müssen und taten dies dann auch.selbst die Differenz der neuen Miete( für die neue Wohnung) sie beträgt rund 50 Euro mehr als die der alten Wohnung. .tragen wir aus eigener Tasche. .vom Amt werden nur die alten Mietkosten( Neubauwohnung) weiterhin übernommen.
Um jetzt mal auf den Punkt zu kommen :
Ich habe dieses Jahr im Juni wie gewohnt die Nachzahlung der Betriebskosten beantragt bei der Arge. . die betrugen so 350 euro
hatte mir auch nix schlimmes dabei gedacht und ein paar wochen später dann die Ernüchterung in meinem gesicht als ich den Bescheid bekam drin stand:
die Übernahme der Kosten kann nicht entsprochen werden weil einem Umzug in eine neue Wonung durch die Arge nicht zugestimmt worden ist. .
Als ich das gelesen hatte war ich erstmal buff.
Meiner Freundin und mir wurde definitiv keine Verweigerung ausgesprochen ganz im Gegenteil wir waren ja noch dort gewesen extra aus dem grund das wir keinen unüberlegten Fehler begehen. .und das mit den Betriebskosten also mit der Nachzahlung wurde uns ja rotzfrech vorenthalten.
unter diesen Umständen hätten wir ja gar net umziehen können und wären es auch nicht.
Habe dann schriftlich Widerspruch eingelegt da bekam ich erst nach vier Monaten Bescheid das heisst: nach vier Monaten Wartezeit auf eine Entscheidung hat es mir dann gereicht und ich machte ein paar Telefonate mit den Behörden. .diese wiederum wollten daraufhin Druck machen das mein Widerspruch so schnell wie möglich bearbeitet wird. .und man glaubt es nicht.i ch hatte das Telefon kaum aus der Hand schon klingelte es. .dran war die Bearbeiterin meines Widerspruches. .doch dann wieder der Schock :mein Widerspruch wurde zurückgewiesen jetzt bleibt nur noch der Gang zum Sozialgericht.
Ich habe mich hier angemeldet weil ich noch ein paar nützliche Tipps einholen wollte die mich weiterbringen.
ch hoffe es gibt ein paar Leute hier die mir mit Rat und Tat zur Seite stehen können weil ich im Moment nicht mehr weiter weiss. .ich weiss nur wenn uns nicht weitergeholfen wird müssen wir wohl oder übel diese Wohnung verlassen und uns was. . .hmmm ja schlechteres suchen und das kann ja wohl nicht sein.Zum damaligen Zeitpunkt des Wohnungswechsels bezog ich zusammen mit meiner Frau Alg 2.
Jetzt ist meine Frau wieder voll berufstätig aber unterm Strich hängen wir immer noch in der Hartz IV - Schiene fest. .weil ich eine Schwerbehinderung 50%habe. .ich bin seit meinem 17. Lebensjahr manisch-depressiv ( bipolare affektierte Störung) und dadurch nur sehr eingeschränkt vermittelbar.
ich hoffe ich bekomme hier noch ein paar hilfreiche Antworten und sag schon mal im Voraus dafür
Mit Freundlichen Grüssen Lars
ich bin mit meiner Familie(Frau, 2 Kinder) im April'07 in eine neue Wohnung gezogen
unzwar von einem Neubaublock in ein Sechsfamilienhaus aus ganz einfachem Grund wir hatten im Neubau Schimmel an den Wänden im
Schlafzimmer und die Umgebung war auch nicht gerade kindgerecht. .das heisst kein einziger Spielplatz in der Nähe usw.
Mitte februar`07 hatte ich dann die Zusage für die neue Wohnung(80 qm) bekommen
vom jetzigen Vermieter. .da war die Freude natürlich erstmal gross. . .daraufhin sind meine Frau und ich erstmal zur Arge um sie von unserem Vorhaben zu unterrichten. .dort angekommen wurde zwar ein bisschen rumgemosert aber schlussendlich keine Verweigerung ausgesprochen. .es wurde lediglich verkündet das wir mit einer Übernahme der Kosten für den Umzug durch die Arge nicht zu rechnen haben nicht mehr und nicht weniger. .das war uns wie gesagt schon vorher klar das wir den Umzug finanziell alleine tragen müssen und taten dies dann auch.selbst die Differenz der neuen Miete( für die neue Wohnung) sie beträgt rund 50 Euro mehr als die der alten Wohnung. .tragen wir aus eigener Tasche. .vom Amt werden nur die alten Mietkosten( Neubauwohnung) weiterhin übernommen.
Um jetzt mal auf den Punkt zu kommen :
Ich habe dieses Jahr im Juni wie gewohnt die Nachzahlung der Betriebskosten beantragt bei der Arge. . die betrugen so 350 euro
hatte mir auch nix schlimmes dabei gedacht und ein paar wochen später dann die Ernüchterung in meinem gesicht als ich den Bescheid bekam drin stand:
die Übernahme der Kosten kann nicht entsprochen werden weil einem Umzug in eine neue Wonung durch die Arge nicht zugestimmt worden ist. .
Als ich das gelesen hatte war ich erstmal buff.
Meiner Freundin und mir wurde definitiv keine Verweigerung ausgesprochen ganz im Gegenteil wir waren ja noch dort gewesen extra aus dem grund das wir keinen unüberlegten Fehler begehen. .und das mit den Betriebskosten also mit der Nachzahlung wurde uns ja rotzfrech vorenthalten.
unter diesen Umständen hätten wir ja gar net umziehen können und wären es auch nicht.
Habe dann schriftlich Widerspruch eingelegt da bekam ich erst nach vier Monaten Bescheid das heisst: nach vier Monaten Wartezeit auf eine Entscheidung hat es mir dann gereicht und ich machte ein paar Telefonate mit den Behörden. .diese wiederum wollten daraufhin Druck machen das mein Widerspruch so schnell wie möglich bearbeitet wird. .und man glaubt es nicht.i ch hatte das Telefon kaum aus der Hand schon klingelte es. .dran war die Bearbeiterin meines Widerspruches. .doch dann wieder der Schock :mein Widerspruch wurde zurückgewiesen jetzt bleibt nur noch der Gang zum Sozialgericht.
Ich habe mich hier angemeldet weil ich noch ein paar nützliche Tipps einholen wollte die mich weiterbringen.
ch hoffe es gibt ein paar Leute hier die mir mit Rat und Tat zur Seite stehen können weil ich im Moment nicht mehr weiter weiss. .ich weiss nur wenn uns nicht weitergeholfen wird müssen wir wohl oder übel diese Wohnung verlassen und uns was. . .hmmm ja schlechteres suchen und das kann ja wohl nicht sein.Zum damaligen Zeitpunkt des Wohnungswechsels bezog ich zusammen mit meiner Frau Alg 2.
Jetzt ist meine Frau wieder voll berufstätig aber unterm Strich hängen wir immer noch in der Hartz IV - Schiene fest. .weil ich eine Schwerbehinderung 50%habe. .ich bin seit meinem 17. Lebensjahr manisch-depressiv ( bipolare affektierte Störung) und dadurch nur sehr eingeschränkt vermittelbar.
ich hoffe ich bekomme hier noch ein paar hilfreiche Antworten und sag schon mal im Voraus dafür
Mit Freundlichen Grüssen Lars