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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U25 - Bedarfsgemeindschaft - Kürzung der Bezüge?


Sauerkraut
08.12.2008, 18:59
Hallo,

ich lebe mit meiner Mutter hier in Dresden in einer Bedarfsgemeindschaft. Da ich in einem halben Jahr mein Abitur mache und mich davor noch von zuhause lossagen will, habe ich mich nach einer neuen Wohnung umgesehen.

Dadurch, dass ich ja in der Bedarfsgemeindschaft lebe ergeben sich ja nun verschiedene Probleme.
Nach langer Sucherei und Nachschlagen im SGB II § 22 Abs. 2a habe ich herausgefunden, dass das Amt für die Mehrkosten der neuen Wohung nicht aufkommt. Dies ist ja an sich nicht das Problem, da die Wohnung relativ günstig ist.

Nun zu meiner Fragen:

- Kürzt das Amt auch meine Regelleistungen von 80% der Normalleistungen (351,00€) um nochmals 20%
- Wird mir der Zuschuss für Miete und Heizkosten, die zur Hälfte mir und zur Hälfte meiner Mutter zugeschrieben werden, gestrichen?
- Ich brauche für die neue Wohnung eine Genehmigung der ARGE. Bekommt man die trotzdem, obwohl dann die Leistungen ggf. eingeschränkt werden?

Ich habe jetzt schon 2 Tage in verschiedenen Foren gesucht, Gesetzte gewälzt und die Arbeitslostenberatung kontaktiert, jeweils mit total gegensätzlichen Antworten. Ich hätte gerne, auch stellvertretend für andere, möglichst keine klare Antwort ;)

Danke schonmal für das Lesen und ggf. auch für das Antworten.

Mfg. Roland

Sauerkraut
08.12.2008, 19:10
Soll natürlich heißen "eine klare Antwort" :)
Meine damit, dass mir jemand vllt. in einem Satz zusammenfasst, was das Amt alles an unseren bisherigen Bezügen ändert?

jette
08.12.2008, 20:31
Bei einem nicht genehmigten Umzug wirst du als Bedarf lediglich 281 € haben. Davon wird aber Kindergeld und ggfls. Unterhalt abgezogen und falls vorhanden auch Erwerbseinkommen.

Also ohne Genehmigung keinesfalls ausziehen, es sei denn du kannst es dir selbst finanzieren.

Sauerkraut
08.12.2008, 20:35
Bei einem nicht genehmigten Umzug wirst du als Bedarf lediglich 281 € haben. Davon wird aber Kindergeld und ggfls. Unterhalt abgezogen und falls vorhanden auch Erwerbseinkommen.

Also ohne Genehmigung keinesfalls ausziehen, es sei denn du kannst es dir selbst finanzieren.

Das heißt im Klartext, meine Bezüge (Regelbezug+Miet/Heizkosten) werden auf 281€ zusammengeschmolzen?

jette
08.12.2008, 20:37
Ja, das kannst du auch den Gesetzestexten entnehmen. Schau mal in den § 20 Abs. 2a und § 22 Abs. 2a SGB II. Da findest du die entsprechenden wichtigen Passagen.

Sauerkraut
08.12.2008, 20:37
Hmm, wieso kann man hier seine Beiträge nicht editieren?:?

Also: Ich bekomme 281€-Kindergeld. Aber was ist dann mit den Heizkosten/Mietkostenzuschuss, von dem ich ja ab 18 Jahre 50% der der Bedarfsgemeindschaft zustehenden Summe bekomme?

jette
08.12.2008, 20:40
Wie gesagt, sobald du von zu Hause ausziehst und dafür keine Genehmigung hast, dann bekommst du noch nicht einmal die Mietkosten wie du sie vorher über die BG deiner Mutter erhalten hast.

Und ja, du bekommst 281 € - 134 € anrechenbares Kindergeld (164 € Kige ab Januar minus 30 € Versicherungspauschale) = 147 € Alg2-Anspruch

Sauerkraut
08.12.2008, 20:41
Und wie kommt es dann, dass hier im Forum immer davon die Sprache ist, dass das Arbeitsamt nur die Mehrkosten für die neue Wohnung nicht übernimmt? Ich steig da nicht durch, aber trotzdem danke für deinen Ansatz!

efge
08.12.2008, 21:03
Moin Sauerkraut,

ich versuche es in einem Satz zu beantworten:

Hilfe/FAQ: ALG II für Personen unter 25 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=u25#faq_alg2_u25)

efge
08.12.2008, 21:07
Und wie kommt es dann, dass hier im Forum immer davon die Sprache ist, dass das Arbeitsamt nur die Mehrkosten für die neue Wohnung nicht übernimmt? Ich steig da nicht durch, aber trotzdem danke für deinen Ansatz!

Bezieht sich auf diejenigen, die einen eigenen Mietvertrag haben.

Sauerkraut
08.12.2008, 21:23
Moin Sauerkraut,

ich versuche es in einem Satz zu beantworten:

Hilfe/FAQ: ALG II für Personen unter 25 (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=u25#faq_alg2_u25)

Das hatte ich schon gelesen, aber die schnelle und ausführliche Ausführung hat mir sehr geholfen (wenn auch nicht zum guten:wut:)...

Danke soweit erstmal!