Sauerkraut
08.12.2008, 18:59
Hallo,
ich lebe mit meiner Mutter hier in Dresden in einer Bedarfsgemeindschaft. Da ich in einem halben Jahr mein Abitur mache und mich davor noch von zuhause lossagen will, habe ich mich nach einer neuen Wohnung umgesehen.
Dadurch, dass ich ja in der Bedarfsgemeindschaft lebe ergeben sich ja nun verschiedene Probleme.
Nach langer Sucherei und Nachschlagen im SGB II § 22 Abs. 2a habe ich herausgefunden, dass das Amt für die Mehrkosten der neuen Wohung nicht aufkommt. Dies ist ja an sich nicht das Problem, da die Wohnung relativ günstig ist.
Nun zu meiner Fragen:
- Kürzt das Amt auch meine Regelleistungen von 80% der Normalleistungen (351,00€) um nochmals 20%
- Wird mir der Zuschuss für Miete und Heizkosten, die zur Hälfte mir und zur Hälfte meiner Mutter zugeschrieben werden, gestrichen?
- Ich brauche für die neue Wohnung eine Genehmigung der ARGE. Bekommt man die trotzdem, obwohl dann die Leistungen ggf. eingeschränkt werden?
Ich habe jetzt schon 2 Tage in verschiedenen Foren gesucht, Gesetzte gewälzt und die Arbeitslostenberatung kontaktiert, jeweils mit total gegensätzlichen Antworten. Ich hätte gerne, auch stellvertretend für andere, möglichst keine klare Antwort ;)
Danke schonmal für das Lesen und ggf. auch für das Antworten.
Mfg. Roland
ich lebe mit meiner Mutter hier in Dresden in einer Bedarfsgemeindschaft. Da ich in einem halben Jahr mein Abitur mache und mich davor noch von zuhause lossagen will, habe ich mich nach einer neuen Wohnung umgesehen.
Dadurch, dass ich ja in der Bedarfsgemeindschaft lebe ergeben sich ja nun verschiedene Probleme.
Nach langer Sucherei und Nachschlagen im SGB II § 22 Abs. 2a habe ich herausgefunden, dass das Amt für die Mehrkosten der neuen Wohung nicht aufkommt. Dies ist ja an sich nicht das Problem, da die Wohnung relativ günstig ist.
Nun zu meiner Fragen:
- Kürzt das Amt auch meine Regelleistungen von 80% der Normalleistungen (351,00€) um nochmals 20%
- Wird mir der Zuschuss für Miete und Heizkosten, die zur Hälfte mir und zur Hälfte meiner Mutter zugeschrieben werden, gestrichen?
- Ich brauche für die neue Wohnung eine Genehmigung der ARGE. Bekommt man die trotzdem, obwohl dann die Leistungen ggf. eingeschränkt werden?
Ich habe jetzt schon 2 Tage in verschiedenen Foren gesucht, Gesetzte gewälzt und die Arbeitslostenberatung kontaktiert, jeweils mit total gegensätzlichen Antworten. Ich hätte gerne, auch stellvertretend für andere, möglichst keine klare Antwort ;)
Danke schonmal für das Lesen und ggf. auch für das Antworten.
Mfg. Roland