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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alleinerziehend - EGV grenzt Kind aus?


paula99
09.12.2008, 14:41
Hallo,
leider habe ich hier im Forum kein passendes Thema gefunden, welches meine Fragen beantworten könnte.
Es geht um eine alleinerziehende Mutter (23 Jahre und von ALG II absolut keine Ahnung!), Kind wird am 25.01.09 3 Jahre alt und diese junge Mutter mußte jetzt eine EGV unterschreiben, in der das Kind in keinster Weise berücksichtigt wird. Sie ist völlig am Ende und weiß nicht wohin mit ihrem Kind, da sie ab 19.01.2009 eine Vollzeitmaßnahme machen muß! (Kind geht ab 02.02.09 von 8-12 Uhr in den KiGa, keine andere Unterbringungsmöglichkeit). Erziehungszeit endet in dieser EGV am 03.12.2008!
Kann das gar nicht wiedergeben, was da alles drin steht (was da nicht rein gehört). Ein Profiling wurde nicht erstellt, sie hat vor 4 Jahren mal dieses Formular dazu ausgefüllt und das dürfte jetzt mit Kind nicht mehr gültig sein?
Sie wohnen auf dem Land, in einem Dorf und Arge möchte/will (mündlich), das sie in eine Stadt umziehen?
Habe in anderen Beiträgen einiges gelesen, auch das Widersprüche nicht viel bringen und würde hier doch raten, einen Widerspruch zu schreiben, oder besser gleich zum Anwalt? Über diese eine Dame von der Arge hört man im Allgemeinen nichts Gutes, vlt. sollte man hier mal ihre Fachkompetenz erfragen.
Danke im Voraus für Eure Hilfe!

Marsleuchte
09.12.2008, 19:39
Hallo paula99,

also wenn ich Deinen Beitrag lese wird hier ein altbekanntes Muster wieder einmal mehr deutlich.
Deine Bekannte muss sich keine Sorgen machen. Ich muss hier eigentlich nicht viel dazu schreiben.
Es muss gewährleistet sein dass die Betreuung des Kindes gesichert ist, sollte das nicht der Fall sein, so gibt es auch keine Maßnahme!


§ 10 Absatz. 1 Punkt 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__10.html)

Ich zitiere:


3.
die Ausübung der Arbeit die Erziehung seines Kindes oder des Kindes seines Partners gefährden würde; die Erziehung eines Kindes, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, ist in der Regel nicht gefährdet, soweit seine Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Tagespflege im Sinne der Vorschriften des Achten Buches oder auf sonstige Weise sichergestellt ist; die zuständigen kommunalen Träger sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Erziehenden vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird,


Ich habe mal die relevanten Stellen hervorgehoben und es sind gleich mehrere Faktoren die hier dagegen sprechen.
Der ausschlaggebende Punkt ist aber dass das Kind erst 3 Jahre wird und noch nicht das dritte Lebensjahr vollendet hat.
Weiterhin hat Sie das Recht ihre 3 Jahre Elternzeit in Anspruch zu nehmen.

Ich würde Deine Bekannte mit den Text von mir, einen Gang zu einer Beratungsstelle empfehlen oder zu einem Anwalt für Sozialrecht und das aber schnellstens.

Beratungsstellen und Anwälte (http://www.my-sozialberatung.de/adressen)

MfG
Marslicht

eulemami
09.12.2008, 20:22
moin ihr lieben ,
mische mich hier einfach mal ein.... habe heute auch ein vermittlungsangebot bekommen... werde es mir auf jedenfall mal ansehen... nur ains die arbeitszeiten nicht alleinerziehenden gerecht nämlich 13-18 uhr und dann noch die fahrzeit mit bus und bahn dazu... mein kind ist allerdings schon 8 jahre alt... wie sieht es da aus muss ich das annehmen wenn die arge drauf besteht...????
einen lieben gruß eulemami

rincewind
16.02.2009, 19:20
Hallo Paula,
ich habe das gleiche Problem, bin alleinerziehend mit zwei Kindern ( 13 und 7 Jahre) mir hat man beim Arbeitsamt gesagt, dann sollte ich doch eine Tagesmutter oder meinen Sohn in den Offenen Ganztag der Schule stecken. Nur das es alles Geld kostet und das Amt davon nichts übernimmt, man vielleicht einen Antrag beim Jugendamt stellen kann, frage ich mich warum soll ich einen halbtagsjob suchen? wenn a) das Amt den Job anrechnet auf ALG II ich b) Geld für die Betreuung andrücken darf und c) mein Kind von fremden Leuten betreut wird, wozu habe ich dann Kinder damit andere die Zeit mit Ihnen verbringen?`??

Marsleuchte
16.02.2009, 19:38
Hallo Zusammen,

ich habe in meinen Beitrag ja darauf hingewiesen worauf zu achten ist und da kann auch kein Träger hier eine Beugung vornehmen die einer Erpressung gleich kommt!

Wir leben in Deutschland und nicht in Hinterduppfingen, hier ist auf das Wohl der Kinder bedacht, ob es den Sachbearbeitern schmeckt oder nicht.


MfG
Marslicht

rincewind
16.02.2009, 19:47
Hallio Marslicht

meinem Sachbearbeiter war das so ziemlich egal wo ich mein Kind hin gebe, hauptsache ich gehe arbeiten und am bestens wäre ja noch eine Ganztagsstelle damit ich dann auch die Tagesmutter alleine zahlen kann. Ja wo sind wir gelandet??.
Außerdem habe ich meinem SB gesagt das ich arbeiten möchte, aber zu meinen Bedingungen und da haben nun mal meine Kinder den Vorrang .
Wer will den schon abhängig sein von der Willkür der Beamten, aber manchmal läst sich das ja leider nicht ändern, ich fand vor einigen Jahren ohne ALG II war das alles viel einfacher

Marsleuchte
16.02.2009, 20:00
Dann sollte Dir Deine Sachbearbeiterin auch egal sein und du zum nächst höheren Vorgesetzten gehen und das ganze mit Ihrer Verhaltensweise mal vortragen. Dem guten Vorgesetzen kannst auch gleich mit stecken das du eine beschwerden beim Kundenreaktionsmanagement der Bundeagentur machen wirst, über menschenunwürdige Arbeitsweisen in dieser Behörde.
Mal sehen wie die gute Frau dann drauf ist und wenn das ganze nicht zieht, dann schaltest eine Beratungsstelle oder einen Anwalt dazwischen und das ganze sollte smoit seine geregelten Bahnen laufen.

Wenn Du ganz frech bist, was du natürlich nicht machen solltest, kannst Ihr die Frage stellen ob Sie keine Kinder hat oder ob Sie .................... ist


MfG
Marslicht

rincewind
16.02.2009, 20:11
Für EGV habe ich einen Mann als Bearbeiter, der JÜnger ist als ich also so Anfang 30, und er sah auch nicht nach eigenen Kindern aus ausserdem ist er der festen überzeugung das Arbeitgeber bestimmt flexibel sind wenn man ihnen mitteilt was man für wünsche an die Arbeitszeiten stellt. Manchmal frage ich mich ob die von unserem Planeten stammen ?? Gesagt habe ich Ihm auch das mein Sohn erst eingeschult wurde und die Schule es geschaft hat in diesem halben Jahr mit sage und schreibe "sieben Stundenpläne" zu geben, wie erklärt man das seinem zukünftigen Arbeitgeber??