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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I und Weiterbildung, Anspruch auf Hartz IV ?


kukero7
09.12.2008, 23:21
Hallo an alle,

ich bin der Kukero und 23 Jahre alt. Habe mal eine Frage.

Ich mache im Moment eine Weiterbildung und bekomme ALG I ( 500 € ).

Ich bin verheiratet und habe ein Kind.

Nun ist es so, dass ich meine Weiterbildung in München weiter machen muss, da es hier in der Region zu wenig teilnehmer gibt. Ich mache das ganze über einen Bildungsgutschein.

In München müsste ich also für 3 Monate wohnen und leben. Das kann ich mir aber finanziell nicht erlauben und meine Berufsberaterin meint es gibt zu meinem ALG I ( 500 € ) höchstens 260€ monatlich. Das lang dann aber vorne und hinten nicht.

Habe ich Anspruch auf Aufstockung zu Hartz IV? Was kann ich denn erwarten ?

Vielen dank.


Kukero

Seebarsch
19.12.2008, 21:37
Hallo kukero,
wenn deine Frau nicht arbeitet müsstet ihr doch jetzt schon mit drei Personen eigentlich einen Anspruch auf aufstockendes Alg 2 haben!
Ich glaube aber eher nicht, dass im Fall der auswärtigen Weiterbildung die ARGE mit Leistungen eintritt. Denn dann dürfte die Weiterbildung nicht zumutbar sein, könnte jederzeit abgebrochen werden, so dass Hilfebedürftigkeit nicht eintritt!
:confused: