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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine Erlaubnis zur Untervermietung bekommen !! Was jetzt?


nachteule
20.09.2006, 12:23
Hallo,
vor einem Jahr habe ich einem alten Bekannten in meiner Wohnung ein Zimmer untervermietet. Er bekam seitdem einen Mietzuschuss, den Untermietvertrag hat er damals vorgelegt.
Nun ist eine neue Überprüfung der Wohnsituation gekommen. Arge möchte von mir, dass ich eine Genehmigung des Vermieters für die Untervermietung vorlege. Nach Rücksprache mit meinem Vermieter bekomme ich die aber nicht, lediglich eine Zustimmung das jemand bei mir wohnen kann.
Was nun, kann Arge den schon gezahlten Mietzuschuss zurückfordern, werden alle Leistungen einbehalten.
Muss er sich jetzt eine neue Wohnung suchen?
Über Antworten würde ich mich freuen.:danke:

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20.09.2006, 12:40
Hallo Nachteule,

Nach Rücksprache mit meinem Vermieter bekomme ich die aber nicht, lediglich eine Zustimmung das jemand bei mir wohnen kann.

das ist für mich dasselbe wie eine Untermietserlaubnis, nur mit anderen Worten. auf jeden Fall sollte in der Zustimmung das Wort das jemand "dauerhaft" wohnen kann erwähnt sein.

oder irre ich da?

Allerdings frage ich mich aus welchem Grund Dir dein Vermieter keine reguläre Untermietserlaubnis erteilen will.

MfG

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nachteule
20.09.2006, 13:09
es ist bei denen im Mietvertrag schrif.niedergelassen dass ich nicht untervermieten kann.Ich habe die Woh.Baugenossenschaft um eine schrift.Genehmigung für die Mitbenutzung meiner angemieteten Wohnung für Herr... gebeten.Zurück kam ein Brief dass sie mir diese Genehmigung nicht erteilen.Ich zitiere: Wie ihnen bekannt ist sind wir als Genossenschaft unseren Mitgliedern gegenüber verpflichtet.Daher können wir ihnen eine Untervermietung und wenn es auch nur ein Teil der Wohnung handelt, nicht gestatten. "Die Genossenschaft bot mir an, wenn mir diese Wohnung zu gross sei, in eine Ein- Zimmer-Wohnung zu ziehen.

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20.09.2006, 15:03
Hallo Nachteule,

in diesem Fall sieht es meiner Meinung nach wirklich nicht gut für eine weitere "Untervermietung" aus, denn wenn selbst im Mietvertrag steht das eine Untervermietung nicht erlaubt ist, hast DU sehr schlechte Karten.

Das die Arge nun aber versuchen wird wird die bisher gezahlten KdU Leistungen zurückzufordern glaube ich nicht.
- Was ich mir allerdings denken könnte wäre die Forderung über einen Nachweis darüber das die bisherigen Zahlungen der Arge tatsächlich auch für die "Untermiete" verwendet wurden.

- für die Zukunft wird eine weitere "Untervermietung" unmöglich sein, da diese laut Mietvertrag ja nicht genehmigt ist, bzw. niemals genehmigt war.

- ich hoffe daß DU mit einem blauem Auge davon kommst.
Velleicht hilft DIr dabei ja auch die Zustimmung das jemand bei Dir wohnen darf, oder wohnen durfte.

MfG

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nachteule
20.09.2006, 15:41
müssen wir nachweissen bzw belegen dass wir keine eheänliche Gemeinschaft bilden ?und wie muss es belegt werden ?

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20.09.2006, 16:03
Hallo Nachteule,

solange keiner danach fragt müßt ihr auch nichts beweisen. Deshalb müßt Ihr nun auch nichts belegen.

- also nicht über ungelegte Eier einen Kopf machen.

zu "eheähnlichen Gemeinschaften" und jetzt neuerdings "Einstandsgemeinschaften" gibt es im Forum schon eine Menge antworten, bitte erstmal die Suchfunktion nutzen.
Wenn dann noch Fragen offen sind bitte einstellen.

MfG

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