Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztlicher Dienst, Begutachtung,Ergebniss
Ich habe da mal eine Frage, die mich umhertreibt ( 4:31 Uhr und ich kann schon lange nicht mehr schlafen).
Gestern wurde für mich der Amtsärztliche Dienst eingeschaltet zwecks Überprüfung meiner Berufsfähigkeit.
Was mir nun sorgen macht (ich Google halt zu viel) besteht die Möglichkeit das ich ein Gutachten bekomme nach dem Motto Berufsunfähig Nein aber nur noch 4 Stunden pro Tag?
Sollte das der fall sein bekomme ich ja nur noch gekürztes Arbeitslosengeld?, wenn das stimmt wer zahlt den Rest?( ich brauche das Geld was mir als Arbeitslosengeld berechnet wurde dringend)
Zur Person:Ich bin fast 42 Jahre alt und habe 24 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.
Das mit dem Amtsärztliche Dienst findet ausdrücklich meine Zustimmung
Marsleuchte
10.12.2008, 05:48
Guten Morgen ichnur,
als erstes muss ich Dich berichtigen es war 4.41 Uhr :engel:.
So nun zu Deiner Frage, sollte es so rauskommen wie Du denkst das Du nur 4 h arbeiten gehen kannst, wirst Du auf alle Fälle in eine EU-Rente gedrückt werden.
So weit ich es bei mir noch in Erinnerung habe, war der Dreh- und Angelpunkt 6 Stunden, also wenn in Deinem Fall 4 Stunden zur Debatte stehen, wirst verpflichtet einen Antrag auf EU-Rente zustellen.
Sollte hier jetzt eine Umschulung benötigt werden, wie in Deinem Fall, wird dass das Arbeitsamt mit dem Rentenversicherer klären.
Wie das mit der Berechnung läuft kann ich Dir nicht sagen weil das bei mir schon länger her ist, sollte es aber der Fall sein so wie Du es vermutest, hast Du hier die Möglichkeit noch ALG II (Leistungen zur Grundsicherung) zu erhalten.
Es muss ja Deine Grundsicherung gewährleistet sein, ich würde da mal Deinen jetzigen Sachbearbeiter drauf ansprechen.
MfG
Marslicht
So melde mich dann mal wieder und habe sofort eine Frage.
Ich war heute zur ärztlichen Untersuchung und das Ergebnis ist eine Berufsunfähigkeit.
Meine Frage, da es ca. noch 3 Wochen dauert, bis ich einen Termin beim Arbeitsamt bekomme, ist folgende:
Muss diese Einschätzung auch vom Rentenversicherungsträger anerkannt werden oder muss ich dort nochmal durch die Mühlen der Begutachtung?
Bedeutet es ( 15 Jahre Versicherungspflicht sind erreicht und 40% Schwerbehindert) dass ich jetzt eine Umschulung im Rahmen der Teilhabe am Arbeitsleben auf jeden fall bekomme?
Seebarsch
09.01.2009, 20:05
Hallo,
mit deiner Aussage kann man leider nicht viel anfangen, da es eine "Berufsunfähigkeit" nicht mehr gibt.
Es gibt die Feststellung der "teilweisen Erwerbsunfähigkeit" oder der "vollen Erwerbsunfähigkeit"! Diese Entscheidung trifft aber die Rentenversicherung.
Ich vermute mal, dass der Arzt der Agentur festgestellt hat, dass aus gesundheitlichen Gründen eine Arbeit im erlernten oder ausgeübten Beruf nicht mehr möglich ist. Wenn das der Fall ist, werden durch den Vermittler die notwendigenMaßnahmen eingeleitet.
Damit das auch zügig geht, empfehle ich den Vermittler mal initiativ anzusprechen und einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
:razz:
Also er hat festgestellt dass ich in meinem alten Beruf nicht mehr Arbeiten kann. Was bedeutet dass nun für die weiteren Schritte von Amts wegen?
bekomme ich eine Umschulung werde ich Gleichgestellt ? Fragen über Fragen Bitte um Antwort.
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