Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 unterbrechen bzw aussetzen?
Hallo,
ist es möglich den Bezug von ALG1 zu unterbrechen, bzw auszusetzen? Vielleich hat ja jemand eine Lösung zu meinem (Peanuts)-Problem.Ich würde gerne mit meiner Partnerin im Winter für 2-3 Monate in den Süden reisen. Meine Partnerin ist ALG1-Bezieherin über 55-Jahre (ich glaube 27-Mon. ALG-Anspruch). Kann man das unter Verzicht auf Leistungen für diesen Zeitraum bekommen ohne zusätzliche Nachteile? Kann man den Anspruch ruhen lassen? Bleibt der Restanspruch erhalten? Muß man für diesen Zeitraum eine Sep. Versicherung abschließen? Welches Risiko ist damit verbunden wenn wir einfach losziehen???
Gruß
peho
PS: Vorab schon mal vielen Dank für evtl. Antworten.
Seebarsch
20.09.2006, 17:09
Grundsätzlich können Alg 1 Bezieher, wenn nicht gerade eine aktuelle Vermittlung ansteht, bis zu 3 Wochen im Jahr Urlaub mit Verfügbarkeit erhalten. Da bedeutet mit Geldzahlung und Sozialversicherung.
Was darüber hinausgeht, hat zur Folge, dass
a) kein Geld gezahlt,
b) keine Sozialversicherung abgeführt wird.
Hier muss man sich dann selbst privat versichern.
Den Restanspruch aus dem Alg kann man innerhalb von 4 Jahren nach Entstehen des Anspruchs, also in der Regel dem ersten Leistungstag, noch geltend machen.Also wieder nach dem Urlaub persönlich alo melden!
Ich wünsche einen schönen Urlaub !
Hallo Seebarsch,
das ist ja eine superschnelle absolute top Antwort!!!:danke:
Und ich habe mir schon fast einen Wolf gegoogelt.
Nochmal zum Verständnis: abmelden beim AA mit oder ohne Angabe von Gründen, priv Krankenversicherung sicherstellen, reisen 2-3 Mon, nach der Reise(Urlaub kann man ja schlecht sagen) wieder anmelden und alles ist best!? Das kann man ggf. beliebig wiederholen (innerhalb der 4 jahre) ohne irgengwelche sonstigen Verluste, wie Kürzungen oder Reduzierung der Anspruchsmonate oder was es evtl sonst noch so gibt.
nochmal herzlichen Dank und alles Gute für die Zukunft
peho
Seebarsch
20.09.2006, 19:22
Sie schrieben dezent, dass Ihre Partnerin über "55" ist.
Sollte sie das 58 LJ vollendet haben, lohnt es sich, mal über den § 428 SGB III nachzudenken. (Wenn ja, dann Anfragen. Dann gibt es INFOs)
Da kann es bis zu 17 Wochen "bezahlten Urlaub" geben !
Gruß
PS: Schnelligkeit gehört hier im Forum zum Standardservice !
Hier nachsehen:
http://www.arbeitsagentur.de/RD-BY/Wuerzburg/A01-Allgemein-Info/Publikation/pdf/037-2006-Urlaub-fuer-Arbeitslose.pdf
ratsuchende
22.09.2006, 17:49
Hallo!!!
Vorsicht mit der Angabe von 4 Jahren, innerhalb der Zeit der Anspruch des Bezugs erhalten bleiben soll. Meines Wissens hat sich das zum 01.01.2006 ??
auf 2 Jahre verkürzt. Bitte beim AA gezielt nachfragen oder nochmal recherchieren. Ansonsten einfach Termin beim AA machen und wie beschrieben vorgehen. Nach der Reise sofort bei der Agentur melden, der Anspruch läuft dann weiter, bis er erschöpft ist.
Ich war übrigens ein Jahr weg, es ging alles ohne Probleme. Krankenversicherung natürlich für die Zeit der Reise abschließen, evtl. mit zusätzlicher "Heimatabdeckung" für kurzzeitigen, evtl. ungeplanten Aufenthalt im Heimatland. Informationen gibt es auch bei www . auslandstreff . de.
Bei Reise in ein EU-Land gibt es evtl. auch noch andere, günstige Möglichkeiten.
Viel Spass und Erholung!
Seebarsch
24.09.2006, 17:34
Hallo ratsuchende !
Geändert hat sich zum 01.02.2006 die Rahmenfrist zur Erfüllung eines Anspruches auf Alg !
Diese wurde von 3 auf 2 Jahre verkürzt !
Siehe § 124 SGB III http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
An der Erlöschensfrist des § 147 Abs 2 SGB III hat sich nichts geändert !
http://db03.bmgs.de/Gesetze/gesetze.htm
Hallo Seebarsch,
vielen dank für den Hinweis auf den § 428. Habe mir die Informationen dazu zu Gemüte geführt. Ist recht interessant wird jedoch für uns kaum zum tragen kommen, so wie das derzeit aussieht. Meine Partnerin ist „55“(02.1951). D.h. 26 Monate . ALG I. Von Januar 2006 bis…., mit den geplanten Unterbrechungen von einigen wenigen Monaten.
Das wird nicht reichen bis zu dieser 58er Regelung.
Und wir uns das mit ALG II antun werden, müssen wir uns noch reiflich überlegen, sofern überhaupt ein Anspruch existiert. Hier werden meines Erachtens die Grenzen der Zumutbarkeiten für jemand der nach 30-Jahren ununterbrochener Tätigkeit mit 55 das erste Mal arbeitslos wird, weil der Betrieb in Insolvenz gegangen ist, überschritten. http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/icons/icon8.gif
Aber das ist ein anderes Thema.
Beim stöbern zu dem § 428 bin ich jedoch auf den § 237a SGB VI gestoßen. Wenn ich das nicht miss verstehe ist es doch anscheinend möglich mit 60 ohne Rentenkürzungen in Rente zu gehen, wenn man u.a. die letzten 52 Wochen arbeitssuchend war. Dann müssten wir lediglich 2,5 Jahre irgendwie überbrücken
http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-81/i.html (http://www.integrationsaemter.de/webcom/show_lexikon.php/_c-578/_nr-81/i.html)
Oder übersehe ich da etwas???
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/icons/icon5.gif
bin ich evtl mit diesem Thema im falschen Forum????????
Vorab schon mal vielen Dank für die ggf erforderlichen Bemühungen.http://www.arbeitslosennetz.de/forum/images/icons/icon7.gif
Gruß
peho
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