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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Muss plötzlicher Gewinn bis zur Vermögensgrenze ALG2 angeg.


geradeaus
24.07.2005, 18:34
Wenn man ALG2 bezieht und man z.B.plötzlich im Lotto oder Keno
ca.5000,- oder 7000,-Euro gewinnen würde,die man zum Sparguthaben gebe,muss man dies der Harz4 Behörde angeben?,
wenn man trotz Gewinn noch UNTER der gesicherten Vermögensgrenze liegt??
Auch wenn es kein Gewinn wäre,sondern sonstiger einmaliger Betrag
aber unter dieser Vermögensgrenze.
Meine diese Lebensalter mal 200,-Euro Spargrenze??
Muss man soi eine Situation angeben oder erst,wenn man über diesem Satz liegt??
Leider bin ich davon nicht betroffen.z.Z.
Aber will vorsorglich schon mal fragen.

Betroffener
24.07.2005, 23:41
Die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten.

Im Monat des Geldzuflusses ist es Einkommen (ALG II + KdU komplett gestrichen für diesen Monat - wegen fehlender Bedürftigkeit), in der Zeit danach ist der Restbetrag Vermögen und unterliegt den Vermögensgrenzen von 200 € x Lebensjahre (max 13.000 €) + den 750 €.

Und ja - natürlich muss man das angeben.

geradeaus
25.07.2005, 00:27
Die Frage ist eigentlich ganz einfach zu beantworten.

Im Monat des Geldzuflusses ist es Einkommen (ALG II + KdU komplett gestrichen für diesen Monat - wegen fehlender Bedürftigkeit), in der Zeit danach ist der Restbetrag Vermögen und unterliegt den Vermögensgrenzen von 200 € x Lebensjahre (max 13.000 €) + den 750 €.

Und ja - natürlich muss man das angeben.

Danke für die Antwort,so hätte ich das nicht gewusst.
Vielen Dank nochmal

Forumadmin
25.07.2005, 02:17
Was passiert, wenn ich im Lotto gewinnen würde?
Müsste ich das mitteilen?

Lottogewinne sind als einmalige Einnahmen anzusehen und deshalb anzugeben.

Arbeitslosengeld II wird solange nicht gewährt, wie einmalige Einnahmen
- nach Abzug der üblichen Absetzbeträge sowie der Beiträge für eine dann erforderliche freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung
- zur Bestreitung des Lebensunter*ZENSIERT*haltes ausreichen.

Würden Sie Ihren Gewinn verschenken, müsste das Geschenk in der Regel zurückgefordert werden.

Quelle:
http://www.arbeitsmarktreform.de/bmwa/images/arbeitsmarktreform/de/logo_bmwa.gif