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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eigenheim + Schwerbehinderung


Tecdachs
24.07.2005, 21:58
Hallo zusammen! Leider kommt auf mich im Oktober auch Hartz 4 zu und ich mache mir große Sorgen, ob ich überhaupt Anspruch auf ALG 2 habe, denn ich habe eine sehr verzwickte "Vermögenssituation".

Ich bin Eigentümer eines Zweifamilienhauses auf dem Land. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 1200 qm, bebaut mit besagtem Wohnhaus und diversen Nebengebäuden (alter Bauernhof) sowie einem Kleingarten. Der Garten liegt im sog. Innenbereich, kann nur über das Wohnhaus erreicht werden und ist nicht abtrennbar. Das Wohnhaus selbst ist Bauernhof-typisch groß ausgelegt, Baujahr 1950. Das gesamte Erdgeschoß wird von einer nicht mit mir verwandten Rentnerin bewohnt, welche mit einer persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Diese Dienstbarkeit erstreckt sich weiterhin auf den Garten, Nebengebäude, Keller und Dachboden. Diese Rentnerin verfügt über einen kompletten eigenen Wohnbereich mit Küche, Bad, Toilette usw. und wird von mir in keiner Weise unterstützt abgesehen vom freien Wohnrecht. Umgekehrt zahlt die Rentnerin nur anteilig die Nebenkosten.

Im Obergeschoß wohne ich zusammen mit meiner Mutter, wir teilen uns Küche und Bad, ansonsten haben wir getrennte Wohnbereiche, wobei ich ca. 30 qm selbst bewohne.

Das Erdgeschoß fällt aus der Verwertung durch Vermietung komplett raus wegen dem Niesbrauchrecht. Das Obergeschoß ist so ungünstig gebaut, daß man praktisch keine Zimmer abtrennen kann weil man durch jedes einzelne Zimmer durchlaufen muß um von A nach B zu kommen. Ich bin selbst schwerbehindert, Merkzeichen B und G, 80%. Es gibt auch einige spezielle Einrichtungen bzgl. meiner Behinderung, z.B. im Bad oder an der Treppe.

Hypothek oder Kredit aufs Haus aufnehmen hab ich schon mal versucht zwecks Anschaffung vom Auto. Hat nicht funktioniert. Die Banken haben alle abgelehnt wegen Niebrauchrecht, Bausubstanz, meiner Einkommenssituation, Behinderung etc.

Abgesehen von nicht ganz 4000 Euro auf dem Girokonto und einem sieben Jahre alten Kleinwagen habe ich sonst keinerlei weiteres Vermögen, keine Altersvorsorge, Aktien, Lebensversicherungen oder sonstwas. Meine Mutter bezieht Erwerbsminderungsrente von knapp 350 Euro und hat sonst kein nennenswertes Vermögen.

Nach verschiedenen Gutachten kann ich zwischen 3 und 6 Stunden arbeiten. Ich habe Erwerbsminderungsrente beantragt, aber das Verfahren läuft noch und wird aller Wahrscheinlichkeit nach abgelehnt. Hier steht das Gutachten vom medizinischen Dienst der Arbeitsagentur (die sagen 3 bis unter 6 Stunden auf unbestimmte Zeit ohne Besserungsaussicht) gegen ein Gutachten der BfA (6 Stunden). Hier rechnen sich die beiden Behörden gegenseitig die Aktenlage schön. Die Agentur hat mir das ALG 1 gekürzt weil ich keine 40 Stunden mehr arbeiten kann sondern nur noch 29 ("unter 6 Stunden") und die BfA sagt, ich kann genau noch 6 Stunden arbeiten und habe demnach keinen Anspruch auf EM-Rente. Ich bekomme auch keine Stellenangebote von der Agentur mehr weil die ganzen Teilzeitstellen lauten auf 30 oder 32 Stunden und ich kann ja nur noch ganz exakt (???) 29 Stunden arbeiten.

Sollte ich dann im Oktober weder EM-Rente noch ALG 2 bekommen, dann bin ich nicht mal mehr krankenversichert. Was das bedeutet wenn man mit einer Behinderung lebt wie ich kann sich jeder denken. Im Herbst kommt dann auch die nächste Heizöllieferung, Stromkostenabrechnung, Versicherungen, GEZ usw. Dann ist mein Konto leer. Ich könnt mir dann nicht mal mehr was zu essen kaufen, geschweige denn eine Krankenversicherung selbst bezahlen.

Ich weiß nicht wie es weitergehen soll. Kann die Agentur die Verwertung vom Eigenheim verlangen? Was ist wenn das ALG 2 nur als Darlehen gezahlt werden sollte? Ich habe in den letzten Jahren selbst unter optimalen Voraussetzungen kaum mehr als eine Putzfrau verdient. Wovon sollte ich so ein Darlehen jemals zurückzahlen?

Ich weiß echt nicht mehr weiter und bin für jeden Hinweis dankbar!

StephanK
25.07.2005, 09:15
Hallo Tecdachs und :welcome:
Ja, die Situation ist in der Tat nicht einfach. An der Art, wie Du sie darstellst, lässt sich auch ablesen, dass Du Dir schon viele Gedanken und Dich selbst einigermaßen sachkundig gemacht hast.

Zunächst eine kurze Überlegung/Nachfrage/Anregung zum Umfang Deiner Arbeitsfähigkeit: Du wärest nicht der erste, bei dem solche Gutachten mit der Zwecksetzung im Hinterkopf erstatten werden, ihn aus dem Aufgabenbereich der auftraggebenden Behörde rauszukegeln - und bei Dir riecht das auch ziemlich danach.
Du hast nix darüber geschrieben, wie Du Dich selbst einschätzt oder wie Dein eigenes Gefühl ist. Dass eine Wochenstunde (die dreißigste) für Dich selbst den riesigen Unterschied machen sollten, ist schwer vorstellbar. Ich bin selbst schwerbehindert (freilich nur 50 %) und weiss recht gut, dass man an Grenzen stößt - aber so festgefügt sind diese Grenzen doch in der Regel nicht. Deine Fragezeichen lassen zumindest ahnen, dass Du das selbst auch nicht derart eng siehst.
Also denke ich, dass Du bei dieser Frage vielleicht erst noch mal ganz unabhängig von irgendwelchen Gutachtern Dich selbst einschätzen solltest. Die Begutachtung durch den MD der BA betrifft ja nur die Frage der Zumutbarkeit, also welche Arbeitsstellen die BA Dir vermitteln darf. Niemand hindert Dich aber, der BA zu sagen, Behinderung hin oder her, ich will ja arbeiten, und das geht auch 30 oder 32 Stunden. Wenn Du Dir das zutraust, erscheint mir das auch ratsam - allemal, wenn die EM-Rente, wie Du erwartest, abgelehnt wird.
Sobald das ALG II in's Haus steht, ist dieses Problem im übrigen vom Tisch, denn beim ALG II gilt als erwerbsfähig, wer mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann (§ 8 Abs. 1 SGB II).

Zweiter Komplex: Das Haus. So, wie Du es schilderst, teile ich Deine Einschätzung mit der fehlenden Verkäuflichkeit: in der gegebenen Situation wird es dafür keine Nachfrage geben. Das würde in der Tat auf eine nur darlehensweise Gewährung von ALG II hinauslaufen, wobei Deine Frage nach der Rückzahlungmöglichkeit ebenso berechtigt wie nicht zu beantworten ist. Also fragt sich, ob es sich begründen lässt, dass das Grundstück im Hinblick auf besondere Umstände des Einzelfalls trotz der Größe nicht als "unangemessen" anzusehen ist.
Bitte schau Dir dazu mal die Durchführungshinweise der Bundesagentur zu § 12 SGB II (http://www.my-sozialberatung.de/files/hinweise-12-20050414.pdf) (PDF-Datei) an. Der Abschnitt 3.4 (Immobilie) wird da kaum weiterhelfen - vielleicht mit Ausnahme der ausdrücklichen Anweisung, dass individuell auf den Einzelfall bezogen entschieden werden muss. Aber vielleicht lässt sich durch einen kreativen Umgang mit den Gedanken im Abschnitt 3.5 weiterhelfen. Dort geht es darum, dass Vermögen besonders geschützt ist, das der Beschaffung oder dem behindertengerechten Ausbau von Immobilien dient - allerdings Geldvermögen, das zukünftig für diese Zwecke verwendet werden soll.
Du könntest so argumentieren: Offensichtlich soll behindertengerechtes Wohnen nicht dadurch verhindert werden, dass dafür zurückgelegtes Geld für den allgemeinen Lebensunterhalt verwendet werden muss. Dieser Gedanke muss aber auch dann noch gelten, wenn dieses Geld bereits investiert wurde und der behindertengerechte Ausbau bereits erfolgt ist, denn sonst würde diese Investition nachträglich entwertet, wenn dieser besondere Schutz dann nicht mehr gälte. Das ist juristisch ein wenig gewagt, aber doch nachvollziehbar.
Im übrigen bliebe als "letzter Notnagel" noch die Argumentation damit, dass die Verwertung eine unbillige Härte bedeuten würde; diese kann sich z.B. "aus den besonderen Lebensumständen des Hilfebedürftigen ergeben" (Ziff. 3.6 der besagten Durchführungshinweise).

Schließlich glaube ich auch, dass es für Dich sinnvoll wäre, die Sache mit dem Haus gleich von Anfang an, sozusagen offensiv, zur Sprache zu bringen und zu vertreten, also nicht erst abzuwarten, bis die Behörde anfängt, von sich aus nachzudenken. Also mach vorher einen festen Termin für die Antragsabgabe aus, hab' einen Satz kopierter Unterlagen über das Haus dabei und sprich die Gesamtproblematik an. Damit schaffst Du Problembewusstsein auf Behördenseite und beugst einer Entscheidung "nach Schema F" vor.

Du wirst also gut argumentieren müssen, aber ich habe den Eindruck, dass Du das auch beherrschst. Ein Patentrezept ist das natürlich nicht - aber einen besseren Weg sehe ich leider auch nicht.
Gutes Gelingen!

Tecdachs
25.07.2005, 11:14
Erstmal danke für deine ausführliche Antwort. Ich finde die ganze Argumentation/Regelung mit den Wochenstunden für absolut realitätsfern. Manchmal hat man bessere Tage, manchmal gehts einem schlechter, das hängt nicht daran wie lang man im Büro sitzt usw. Es ist vielmehr eine Frage dessen, wie viel man im Vergleich zu nichtbehinderten Mitarbeitern zu leisten im Stande ist. Mein ehemaliger Arbeitgeber hat es mal so ausgedrückt: Über die Qualität meiner Arbeit gäbe es nichts zu mäkeln, die wäre immer erstklassig. Es würde nur an der Quantität fehlen und da kann ich leider nichts zusetzen. Demzufolge habe ich weniger verdient als nichtbehinderte Mitarbeiter. Das ist auch eine Erwerbsminderung, doch das macht man weder der Agentur noch der BfA klar. Also muß man notgedrungen auf weniger Arbeitszeit bei der Leistungsfähgkeit hin argumentieren und eben da fangen die Behörden an sich durch Gefälligkeitsgutachten aus der Verantwortung zu ziehen, eben weil es gerade an der Grenze zwischen 5 und 6 Stunden pro Tag ist. Wobei ich mich wirklich frage wie ein Gutachter, der mich zum ersten Mal in seinem Leben für 1 bis 2 Stunden sieht, wissen will wieviele Stunden, bzw. ja schon fast Minuten ich pro Tag arbeiten kann.

Aber ganz unabhängig davon finde ich es höchst seltsam, daß von der Agentur rein gar keine Bemühungen kommen, was eine Jobverittlung angeht. Immerhin haben sie im Rahmen einer beruflichen Reha meine Ausbildung bezahlt und jetzt lassen sie das einfach so "versickern". Es kommt noch viel verrückter: Ich habe darüber nachgedacht, mich selbstständig zu machen. Ich habe eine Geschäftsidee, potentielle Kunden haben schon angefragt und ich bräuchte noch nicht mal größere Anschaffungen machen zu Beginn. Lediglich die Sache mit den Sozialversicherungen müßte von der Agentur abgesichert werden. Aber die stellen sich einfach hin und sagen ich wäre vermindert leistungsfähig, daher eine Selbstständigkeit nicht "förderungswürdig". Mit 29 Stunden pro Woche kann man eben keinen Betrieb aufbauen. :patsch: Gerade das wäre aber für mich besser da ich mir dann meine Zeit besser aufteilen kann und zur Not zwischendurch auch mal ein, zwei Stunden Pause, mich aufs Ohr hauen kann. Wo bitte geht das in einem abhängigen Arbeitsverhältnis?

So rennt man ständig gegen Wände und irgendwann ist man total entnervt von dieser übermächtigen Bürokratie und Paragraphenreiterei. Man möchte seinen Lebensunterhalt selbst verdienen doch es wird einem defakto verboten. Für die Folgen will aber auch keiner gerade stehen und so fällt man einfach durch den Rost. Soviel zum schönen neuen Antidiskriminierungsgesetz :-x

StephanK
25.07.2005, 12:09
Ja, ich dachte mir eigentlich schon, dass diese Stundengrenze das Werk eines jener tollen Gutachter sein müsse, die für Ihre Gründlichkeit sattsam bekannt sind... :x Wenigstens insofern wird der Wechsel in's ALG II für Dich sein gutes haben, weil es dort wie gesagt nur um drei Stunden täglich geht, so dass Zweifel an Deiner Arbeitsfähigkeit keine Rolle mehr spielen werden.
Aber ganz unabhängig davon finde ich es höchst seltsam, daß von der Agentur rein gar keine Bemühungen kommen, was eine Jobverittlung angeht.Darauf habe ich leider nur eine ziemlich zynische Antwort: Du bist noch nicht lange genug arbeitslos, wenn Dich das noch wundert... Es ist wirklich nicht nur meine Erfarhrung, dass man außer Geld von der AfA so gut wie nichts zu erwarten hat - außer ein paar Stellenanzeigen. Das kann auch jede Zeitung und jede Internet-Jobbörse.

Die Haltung, die die Agentur zu Deinen Anstrengungen in Richtung Selbständigkeit eingenommen hat, kann ich nicht guten Gewissens kommentieren. Sicher ist es richtig, dass die Aufbauphase eines Geschäfts oder Gewerbes große Anstrengungen und besonderen Einsatz verlangt. Es ist auch verständlich, dass die Agentur kein Geld für aussichtslose Unternehmungen ausgeben will. Aber sie sollte auch ein Stück weit der eigenen Einschätzung desjenigen vertrauen, der diesen Unternehmungsgeist aufbringt - und gerade bei jemandem, dem selbst klar ist, dass er mit seinen Kräften haushalten muss.

Hast Du dieses Projekt mit "normalen" AA-Vermittlern besprochen oder mit den Spezialisten, die es für behinderte Arbeitsuchende gibt? Wäre vielleicht ein Kontakt mit dem Integrationsfachdienst sinnvoll?

Tecdachs
25.07.2005, 12:36
Das Perfide an der Sache mit der Selbstständigkeit ist die, daß ich da schon mitten drin stecke nur mache ich das derzeit als Zuverdienst für eine Firma auf Basis von 2,50 Euro die Stunde. Ich bin mir ziemlich sicher daß das Konzept funktioniert. Nur braucht es noch einige Anlaufzeit mit Vorarbeiten usw. bis sich daraus ein Einkommen erzielen läßt. Und eben diese Zeit muß ich sinnvollerweise sozialversichert sein. Das ist das einzige Problem. Aber da macht die Agentur einfach nicht mit. Es gibt wohl auf irgendeinem internen Formular bzgl. dieser Selbstständigkeitsangelegenheiten ein Ankreuzfeld, wo es um die Leistungsfähigkeit geht und da hab ich wohl das Kreuz an der falschen Stelle. Also wird ohne großes Palaver einfach abgelehnt.

Von der Existenz spezieller Arbeitsvermittler für Behinderte habe ich gerüchteweise auch schon gehört aber gesehen habe ich noch keinen. Auf explizite Nachfrage bei der Agentur hieß es daß das die "normalen" Vermittler genausogut könnten.

Manchmal habe ich den Eindruck als hätte die hiesige Agentur komplett aufgegeben was die Arbeitsvermittlung angeht. Die beschäftigen sich nur noch mit der simplen finanziellen Abwicklung und scheinen ihre Leute darauf getrimmt zu haben wie man zugunsten der eigenen Kasse entscheidet. Überhaupt gibt unsere Agentur ein seltsames Bild ab. Im Fernsehen sieht man immer die Agenturen wo sich die Menschenreihen durch die Gänge ziehen und wo es Wartezeiten von 5 Stunden gibt. Bei uns sind die Gänge immer völlig leer, die nagelneue "Rezeption" telefoniert ständig mit Tratschfreundinnen über Plätzchenrezepte und wenn man unangemeldet zu seinem Arbeitsvermittler kommt findet man den meistens beim Pausenbrote kauen oder Blumen gießen, teilweise auch Solitär spielen am PC. Wenn man das so sieht glaubt man kaum, daß es 34% Arbeitslose gibt im Zuständigkeitsbereich dieser Agentur.

Ich hab mal etwas recherchiert was die Arbeitslosenquote unter Schwerbehinderten in der Region angeht. Genaue Zahlen sind nicht zu kriegen aber die Quote liegt allem Anschein nach zwischen 50 und 80 Prozent. Über die sogenannte Behindertenquote in öffentlichen Verwaltungen bekommt man hier überhaupt keine Auskunft. Es kommt mir wirklich so vor als würde die gesamte Problematik hier total unter den Tisch gekehrt.

StephanK
25.07.2005, 12:59
Zumindest für dieses Informationsbedürfnis kann ich weiterhelfen.
(Die links habe ich jetzt nicht extra kommentiert, aber sie sind "sauber" und von mir selbst überprüft)
http://dip.bundestag.de/btd/15/027/1502734.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/15/012/1501295.pdf
http://dip.bundestag.de/btd/15/055/1505532.pdf
http://statistik.arbeitsamt.de/statistik/gencsv_am.php?lang=DE&statid=2&rid=TH

Tecdachs
25.07.2005, 13:04
Der erste Link funktioniert nicht, die anderen wälzen sich gerade durch mein Modem ;)

Ich lach mich schon über die erste Seite kaputt:

"Wichtig für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in diesem Bereich ist eine engagierte Vermittlungstätigkeit, die auf die Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen und der Arbeitgeber eingeht. Dabei muss eine umfassende Information und Beratung stattfinden. Neben der Bundesanstalt für Arbeit haben hier die Integrationsfachdienste wertvolle Arbeit geleistet."

Von der Agentur kommt wie gesagt überhaupt nichts. Und besagter Integrationsfachdienst war mir wirklich eine sehr große Hilfe :evil: Als nämlich meine letzte Arbeitsstelle auf der Kippe stand bin ich genau diesem Integrationsfachdienst hinterhergelaufen und hab sie bekniet mir zu helfen. Doch die haben sich mit Händen und Füßen dagegen gewehrt und sagten nur sie wären nicht zuständig. Später habe ich dann von meinem Arbeitsvermittler erfahren daß die hiesige Agentur ihre Verträge mit eben diesem Fachdienst aufgekündigt hat weil die wiederholt grob "ins Klo gegriffen" hätten (O-Ton Arbeitsvermittler).

Gerade als meine letzte Stelle auf der Kippe stand hätte ich Beratung dringend gebrauchen können. Doch es kam überhaupt nichts. Ich war bei der Agentur (als ich noch unter Vertrag war), beim Behindertenverband, beim Fachdienst. Überall nur Achselzucken und "da sind wir nicht zuständig". Im Nachhinein habe ich dann durch eigene Recherchen erfahren daß der Fachdienst der Kündigung hätte zustimmen müssen. Doch das hat mir keiner gesagt. Ein hilfsbereiter Anwalt hat mich kostenlos beraten und dabei stellten sich meine Arbeitsverträge teilweise als rechtswidrig heraus weil ich 5 Jahre lang immer nur für 6 Monate befristete Verträge hatte und die immer nur durch simple Änderungsmitteilung verlängert wurden. Doch gerade wegen dieser Befristungen redeten sich alle anderen (Agentur, Verband, Fachdienst) aus der Sache heraus mit "nicht zuständig".

Schon der Anwalt hat mir gesagt, daß der hiesige Integrationsfachdienst absolut unfähig wäre. Andernorts würden die IFD den Arbeitgebern die Hölle heiß machen und um jede einzelne Stelle von Schwerbehinderten bis zum Arbeitsgericht ziehen. Aber hier (IFD Erfurt) wäre absolut nichts zu erwarten und genauso kam es dann auch.

StephanK
25.07.2005, 13:49
Schade, dass Du so schlechte Erfahrungen hast machen müssen.
Ich könnte leider auch nicht sagen, dass meine eigenen wesentlich besser wären.
Die Einführung der IFDe war eigentlich mit großen Erwartungen verbunden worden, aber mir scheint, dass die oft zu weit vom Schuss bzw. zu weit weg von den alltäglichen Problemen und Beschwernissen der Leute sind.
Da hilft dann nur noch, selbst gut informiert und in den einen selbst betreffenden speziellen Themen möglichst fitter als die Arbeitsagentur zu sein... Das ist blöd und ärgerlich, weil es natürlich die Leute außen vor lässt, die die Voraussetzungen dafür schlicht nicht haben. Aber wenn man selbst in der Lage ist, sich so einen Informationsvorsprung zu verschaffen, sollte man ihn halt auch nutzen und gegenüber der Arbeitsagentur "ausspielen".

Tecdachs
25.07.2005, 17:50
Das ist ja alles richtig nur wenn man gerade von seinem Arbeitgeber die Kündigung bekommen hat kommt man nicht so schnell auf kluge Ideen, weißt du. Da gibts so viele Dinge die einem da durch den Kopf gehen und grade die die einem da helfen sollen ziehen sich schlicht aus der Affäre. Dann steht man da und ist der Gekniffene. Zumindest was mich betrifft lesen sich diese PDF's von unserer Regierung wie der blanke Hohn.

Aber egal wie viel man der Agentur voraus ist mit Fachkenntnis, das bringt einem auch keinen Job.

StephanK
25.07.2005, 18:13
Aber egal wie viel man der Agentur voraus ist mit Fachkenntnis, das bringt einem auch keinen Job.Da hast Du leider nur all zu recht. Ich meinte das auch nur auf die Geldleistungen bezogen. Meine Erwartungen an die Agentur hinsichtlich Arbeitsvermittlung sind auch denkbar gering... :x

Tecdachs
26.07.2005, 17:04
Am Ende hat die CDU wohl doch Recht wenn sie sagen man sollte die Agentur einfach dicht machen. Wenns um das reine Auszahlen von Hungergeld geht reichen auch die Sozialämter und Arbeit vermitteln können die auf der Agentur eh nur wenn welche zum vermitteln da ist. Im Moment siehts da schlecht aus. Wenn die CDU jetzt noch sagt die wollen den Kündigungsschutz für Behinderte abschaffen überleg ich vielleicht noch die zu wählen, denn dann find ich vielleicht mal wieder einen Job. Ansonsten wüßte ich nicht wen ich wählen sollte denn im Grunde sind alle Alternativen nur schlechte Alternativen zur aktuell schlechten Situation.