Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Bezugdauer
bernie71
15.12.2008, 12:41
Hallo,
mal eine Frage. Ich habe seit 15.02.2005 in Vollzeit gearbeitet, hatte dort zum 31.08.2008 gekündigt. Am 01.09.2008 begann die Tätigkeit in einer anderen Firma die mich nun leider überraschend in der Probezeit per 26.12.2008 gekündigt hat.
Da ich auf der Suche nach einem neuen Job bin fand ich eine Stellenanzeige für eine Teilzeitstelle befristet bis 31.07.2009, allerdings wenn es klappt erst ab 14.01.2009.
Frage jetzt, wie verhält es sich dann mit der Bezugsdauer von ALG I durch die Unterbrechung bzw. die Arbeitslosigkeit vom 26.12.2008 bis 14.01.2009? Gibt es Rahmenfristen von 4 oder 7 Jahren wo die Monate addiert werden oder beginnt man "quasi bei 0"? Würde es für mich dann bedeuten ich hätte 6 Monate eingezahlt und nicht die 6 +24 oder 36?
Sorry wenn die Frage doof ist aber eigentlich hatte ich nicht mehr damit gerechnet mich mit solchen Fragen befassen zu müssen. :?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Antworten.
Seebarsch
15.12.2008, 19:59
Hallo bernie71,
wie hat früher immer Radio Eriwan geantwortet: "Kommt drauf an!"
Wenn du dich zum 26.12.2008 nicht alo meldest, wird bei der nächsten Alo-Meldung nach Ablauf des Zeitvertrages voll die zwei Jahre zurückgerechnet.
Da geht dir nichts verloren.
Solltest du dich allerdings am 26.12.2008 alo melden und Leistungen beantragen, wird ab dem 26.12.2008 zwei Jahre zurückgerechnet und da der Anspruch festgestellt.
Wenn du dich dann nach dem Ablauf des Zeitvertrages am 01.08.2009 meldest lebst du von dem Rest des alten Anspruches, der am 26.12.2008 entstanden ist.
Die Zeit vom 14.01. - 31.07.2009 baut dann einen neuen Anspruch auf.
Es gehen also so oder so keine Zeiten verloren!
:-P
bernie71
16.12.2008, 10:56
Hallo bernie71,
wie hat früher immer Radio Eriwan geantwortet: "Kommt drauf an!"
Wenn du dich zum 26.12.2008 nicht alo meldest, wird bei der nächsten Alo-Meldung nach Ablauf des Zeitvertrages voll die zwei Jahre zurückgerechnet.
Da geht dir nichts verloren.
Solltest du dich allerdings am 26.12.2008 alo melden und Leistungen beantragen, wird ab dem 26.12.2008 zwei Jahre zurückgerechnet und da der Anspruch festgestellt.
Wenn du dich dann nach dem Ablauf des Zeitvertrages am 01.08.2009 meldest lebst du von dem Rest des alten Anspruches, der am 26.12.2008 entstanden ist.
Die Zeit vom 14.01. - 31.07.2009 baut dann einen neuen Anspruch auf.
Es gehen also so oder so keine Zeiten verloren!
:-P
Danke für die Antwort, hatte heute meinen obligatorischen Anruf von der BA und habe gleich mal nachgefragt.
Also, lt. der Dame gibt es eine Art "Rahmenfrist" von 4 Jahren. Es wird dann gewertet wieviele Monate man in diesen 4 Jahren aus einer regulären Arbeit eingezahlt hat. Gehe ich mal bei mir vom 01.08.2009 mit der ev. neuen Arbeitslosmeldung aus, dann würde man bis zum 01.08.2005 zurückrechnen wo ich in Arbeit war.
Und noch besser, ich würde dann das Arbeitslosengeld 1 erhalten was sich aus dieser Zeit errechnet und nicht nur aus den 6 Monaten bzw. es gibt eine Art "Bestandsschutz" für das höhere ALG 1.
Damit bin ich ein wenig beruhigt, meine größte Sorge war das ich mich auf die Stelle bewerbe, angenommen werde und nach den 6 Monaten wieder arbeitslos bin und innerhalb von 3 Monaten ins ALG II rutsche oder gleich dorthin gehen muss.
So oder so, ich muss halt schauen schnell wieder in richtige Arbeit zu kommen. Zum Kotzen das Ganze.
Seebarsch
16.12.2008, 20:58
Hallo,
da hat man dir wieder den üblichen Unfug erzählt. Das kann niemand gewesen sein, der die Leistungen berechnet.
Die allgemeine Rahmenfrist beträgt 2 Jahre. Wer innerhalb dieser Rahmenfrist mindestens 12 Monate gearbeitet hat, hat eine grundsätzlichen Anspruch auf Alg.
Nach Feststellung dieses Anspruchs wird die Grundrahmenfrist von zwei Jahren um drei Jahre verlängert. Wer innerhalb dieser Rahmenfrist insgesamt 24 Monate Beschäftigung nachweist, hat dann einen Anspruch auf Alg für 12 Monate!
Deinem Lebensalter von 37 Jahre nach, kannst du keinen höheren Anspruch als 12 Monate erhalten!
Fundstelle (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html)
:wut:
bernie71
18.12.2008, 08:29
Irgendwie reden wir aneinander vorbei, mir ging es nicht darum ob ich länger als 12 Monate ALG 1 beziehen kann sondern in welchem Zeitraum die eingezahlten Beträge bzw. Monate gültig sind. 2 Jahre, 3 Jahre oder 4.
Das ich mit 37 nur maximal 12 Monate ALG1 bekomme ist mir klar.
Aber das werde ich so oder so nächste Woche bei der Meldung in der BA mit anfragen und endgültig klären.
ratsuchende
18.12.2008, 17:30
Hallo!
Es ist so, wie Seebarsch geschreiben hat. Meldest Du Dich von 27.12.2008 bis 13.01.2009 alo, bekommst Du auf Grundlage der letzten Monate die Höhe und die Dauer des Anspruchs berechnet und ausgezahlt. Dieser entstandene Anspruch bleibt dann bis zu 4 Jahren erhalten. D.h. wenn Du später weniger verdienst, wäre das klug zu tun, denn die Höhe des Anspruchs wird innerhalb der nächsten 2 Jahre immer vom höheren Alg1 genommen, egal ob Du später evtl. weniger verdient hast. In den 6 Monaten die Du dann arbeitest, entsteht KEIN neuer Anspruch, aber der Restanspruch 360 Tage - 16 Tage bleibt Dir vollständig erhalten.
Beantragst Du kein Alg1 jetzt und stellst erst am 01.08.09 den Antrag, dann wird von dort weg die Höhe und die Dauer berechnet. D.h. ein evtl. niedrigerer Verdienst wird bei der Berechnung mit berücksichtigt, so daß im August 2009 dann für 12 Monate ein dauerhaft niedrigerer Anspruch entsteht.
Das Problem liegt also eher in der Höhe als in der Dauer...
Seebarsch
18.12.2008, 19:43
Hallo Bernie71,
wenn ein Anspruch auf Alg entsteht, kann man den noch für die Dauer von 4 Jahren geltend.
Beispiel:
Anspruch ab 01.01.08 für 12 Monate, verbraucht 3 Monate = Rest 9 Monate.
Die 9 Restmonate kann man dann in der Zeit bis einschl. 31.12.2011 geltend machen!
War es das, was du wissen wolltest?
:)
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