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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bewerbungskosten-Rückerstattung ab 2009 unwirksam ?


John F.
15.12.2008, 15:25
Hallo !

Ein Sachbearbeiter vom Arbeits-Amt sagte mir soeben, dass es ab 2009 keine Bewerbungskosten-Rückerstattung mehr gibt. Bzw. es eine solche nur noch unter bestimmten Bedingungen gibt. ( z.B. Quittung der Briefmarke (??? ), Vorlage der Absage, Kopie der Bewerbungs-Schreiben )

Kann das hinhauen ?
Absagen bekomme ich auf nur ca. 20 % meiner Bewerbungen. Der Rest ignoriert mich, was ich verstehen kann - denn die Rücksendung meiner Bewerbungsmappe kostet 1,45 Euro ohne Umschlag.
Und die Post-Tante vom Bahnhof werde ich bestimmt nicht um eine Quittung für 'ne 1,45 Euro-Briefmarke fragen.

MfG: John

Dirk_.
15.12.2008, 19:36
Hallo !

Ein Sachbearbeiter vom Arbeits-Amt sagte mir soeben, dass es ab 2009 keine Bewerbungskosten-Rückerstattung mehr gibt. Bzw. es eine solche nur noch unter bestimmten Bedingungen gibt. ( z.B. Quittung der Briefmarke (??? ), Vorlage der Absage, Kopie der Bewerbungs-Schreiben )

Kann das hinhauen ?
Absagen bekomme ich auf nur ca. 20 % meiner Bewerbungen. Der Rest ignoriert mich, was ich verstehen kann - denn die Rücksendung meiner Bewerbungsmappe kostet 1,45 Euro ohne Umschlag.
Und die Post-Tante vom Bahnhof werde ich bestimmt nicht um eine Quittung für 'ne 1,45 Euro-Briefmarke fragen.

MfG: John


Hallo John,


Die Absage oder eine Kopie des Anschreibens ist schon immer Bestandteil von Erstattung von Bewerbungskosten gewesen.
Deshalb verstehe ich dein posting nicht ganz.

Und weshalb willst du keine Quittung für Briefmarken zu verlangen?, schämst du dich, weil der betrag etwa zu niedrig ist:confused:
Es reicht doch schon der Kassenzettel.
Ich sammle grundsätzlich alle Quittungen schon lange Zeit.
Jetzt nicht nur wegen Bewerbungen, sondern auch, weil bei uns ein Haushaltsbuch geführt wird.:)

Aber schämen, nee. Dann kauf doch gleich 10 Stück, dann kannst du eine Quittung für 14,50€ verlangen. Ich denke, das ist dann doch nicht mehr so unbequem.

Gruß
Dirk

John F.
15.12.2008, 22:30
Hallo Dirk !

Die Absage oder eine Kopie des Anschreibens ist schon immer Bestandteil von Erstattung von Bewerbungskosten gewesen.
Deshalb verstehe ich dein posting nicht ganz.

Nee, musste ich vorher nie abgeben. Außerdem sind da telefonische oder persönliche Bewerbungen nicht erfasst. ( kostet Telefon und/oder Fahrgeld )


Aber schämen, nee. Dann kauf doch gleich 10 Stück, dann kannst du eine Quittung für 14,50€ verlangen. Ich denke, das ist dann doch nicht mehr so unbequem.
Gute Idee - Danke !

John F.
15.12.2008, 22:37
Kurze Antwort an mich selbst:

Ich bin gerade um 100% gekürzt worden. http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showthread.php?p=184974#post184974

wo bekomme ich die 14,50 Euro erstmal her ?

MfG: John