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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Würde mir überhaupt Harz4 zustehen?


Arbeits_Befreiter
25.07.2005, 10:58
Hi,

da mein ALG1 mitte nächsten Monat ausläuft, wolle ich nen Harz4 - Antrag abgeben.
Bin hier schon im Forum am suchen, aber ich blicke gar nicht mehr durch... Hilfe


Meine Daten:
Alter 25
Einzelhandelskaufmann/Technischer Assistent für Informatik
Wohne bei meinen Eltern

Würde mir überhaupt Harz4 zustehen? Habe gehört, das ich zuerst ne Wohnung nehmen soll ( :-x , verstehe die logig nicht...)..?

Worauf muß ich Achten, und wo gibs überhaupt den Antrag?



Danke im Vorraus

StephanK
25.07.2005, 11:29
Hallo Arbeits_Befreiter und :welcome:
ALG II unterscheidet sich schon recht grundsätzlich vom ALG I: ALG I ist eine Versicherungsleistung, die auf der Basis der gezahlten Beiträge und damit der früheren Lohnhöhe berechnet wird, egal, ob Du sie brauchst oder nicht. ALG II ist eine Sozialleistung, die Du nur kriegst, wenn Du sie brauchst (bedürftig bist).

Diese Bedürftigkeit wird vom ALG II-Träger geprüft, und dabei wird auch darauf geachtet, ob Du von anderen mit durchgefüttert wirst oder werden kannst - z.B. von Deinen Eltern. In der Sprache des Gesetzes: § 9 Abs. 5 SGB II: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."Es wird vermutet" heisst im Klartext: es wird unterstellt; deswegen wird im Antragsformular auch nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern gefragt. Maßstab für das "soweit ... erwartet werden kann" ist das Familienrecht; nach diesem besteht gegenüber Kindern, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, nur noch eine gemäßigte Unterhaltspflicht, d.h. die Eltern haben relativ hohe Freibeträge und können bei kleinerem bis durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht für Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Der Tipp mit der eigenen Wohnung beruht auf der zitierten Formulierung im Gesetz mit dem "in Haushaltsgemeinschaft leben". Da eine Heranziehung Deiner Eltern aber - wie erläutert - nur dann in Frage kommt, wenn sie einigermaßen gut verdienen, sind jetzt keine Hektik-Reaktionen angesagt, eher ein Nachrechnen, wie's mit der elterlichen Finanzlage aussieht. Außerdem würde eine mögliche Unterhaltspflicht Deiner Eltern sich nicht dadurch in Luft auflösen, dass Du ausziehst; der gesetzliche Weg für das Amt wäre lediglich ein anderer.

Ein ausdruckbares Antragsformular findest Du hier im Form (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#11).

Arbeits_Befreiter
25.07.2005, 12:01
Hallo Arbeits_Befreiter und :welcome:
ALG II unterscheidet sich schon recht grundsätzlich vom ALG I: ALG I ist eine Versicherungsleistung, die auf der Basis der gezahlten Beiträge und damit der früheren Lohnhöhe berechnet wird, egal, ob Du sie brauchst oder nicht. ALG II ist eine Sozialleistung, die Du nur kriegst, wenn Du sie brauchst (bedürftig bist).

Diese Bedürftigkeit wird vom ALG II-Träger geprüft, und dabei wird auch darauf geachtet, ob Du von anderen mit durchgefüttert wirst oder werden kannst - z.B. von Deinen Eltern. In der Sprache des Gesetzes: § 9 Abs. 5 SGB II: Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann."Es wird vermutet" heisst im Klartext: es wird unterstellt; deswegen wird im Antragsformular auch nach den finanziellen Verhältnissen der Eltern gefragt. Maßstab für das "soweit ... erwartet werden kann" ist das Familienrecht; nach diesem besteht gegenüber Kindern, die bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, nur noch eine gemäßigte Unterhaltspflicht, d.h. die Eltern haben relativ hohe Freibeträge und können bei kleinerem bis durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht für Unterhaltszahlungen herangezogen werden.

Der Tipp mit der eigenen Wohnung beruht auf der zitierten Formulierung im Gesetz mit dem "in Haushaltsgemeinschaft leben". Da eine Heranziehung Deiner Eltern aber - wie erläutert - nur dann in Frage kommt, wenn sie einigermaßen gut verdienen, sind jetzt keine Hektik-Reaktionen angesagt, eher ein Nachrechnen, wie's mit der elterlichen Finanzlage aussieht. Außerdem würde eine mögliche Unterhaltspflicht Deiner Eltern sich nicht dadurch in Luft auflösen, dass Du ausziehst; der gesetzliche Weg für das Amt wäre lediglich ein anderer.

Ein ausdruckbares Antragsformular findest Du hier im Form (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#11).


Danke für die Antwort..

Die Antwort meiner Eltern: Wir haben kein Geld dich durchzufüttern...
(Wieviel sie verdienen, weiß ich nicht. Sind aber beide Berufstätig)

Ich muß ja auch irgendwie über die Runden kommen....



Grüße

StephanK
25.07.2005, 12:18
Wenn Deine Eltern beide berufstätig sind, spricht natürlich einiges dafür, dass sie genug haben, um auch rechtlich unterhaltspflichtig zu sein.
Aber wenn sie ihre finanziellen Verhältnisse von sich aus nicht offenlegen wollen, bleibt dir eben nix übrig als entsprechende Fragen mit "unbekannt" zu beantworten. Die Eltern sollen nur nicht aus allen Wolken fallen, wenn dann eine amtliche Anfrage direkt an sie kommt...

Arbeits_Befreiter
25.07.2005, 15:53
Wenn Deine Eltern beide berufstätig sind, spricht natürlich einiges dafür, dass sie genug haben, um auch rechtlich unterhaltspflichtig zu sein.
Aber wenn sie ihre finanziellen Verhältnisse von sich aus nicht offenlegen wollen, bleibt dir eben nix übrig als entsprechende Fragen mit "unbekannt" zu beantworten. Die Eltern sollen nur nicht aus allen Wolken fallen, wenn dann eine amtliche Anfrage direkt an sie kommt...


Ich meine, was haben denn meine Eltern mit meinem Unterhalt zu tun?
Bei Kindern kann ich das ja noch verstehen, wenn sie rechtlich Unterhalt zahlen müssen...aber ich bin 25


P.S.
Wenn der Antrag abgelehn wird, wo bin ich dann Krankenversichert? Ich hab nähmlich keinen Job in Aussicht. (schon ca 300 Bewebungen geschrieben.)


Grüße

StephanK
25.07.2005, 16:06
Ich meine, was haben denn meine Eltern mit meinem Unterhalt zu tun?
Bei Kindern kann ich das ja noch verstehen, wenn sie rechtlich Unterhalt zahlen müssen...aber ich bin 25
Das hat mit Deinem Alter nur bedingt zu tun:
§ 1601 Bürgerliches Gesetzbuch - Unterhaltsverpflichtete
Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.Die Unterhaltspflicht von Eltern und Kindern untereinander ist zeitlich nicht begrenzt. Es kann Dir z.B. irgendwann auch blühen, für Pflegekosten Deiner Eltern aufkommen zu müssen, wenn die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen.

Wenn der Antrag abgelehnt wird, wo bin ich dann Krankenversichert? Ich hab nämlich keinen Job in Aussicht.Das kann ein Problem werden, und es ist gut, dass Du rechtzeitig daran denkst. Wenn Du bisher in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist, kannst Du Dich freiwillig weiterversichern, allerdings auf eigene Kosten. Die Tarife dafür sind unterschiedlich; Du findest sie auf der website Deiner Krankenkasse. Wie private Versicherungsunternehmen damit umgehen, weiss ich nicht, aber vermutlich ähnlich.

Arbeits_Befreiter
25.07.2005, 18:27
Na ja verhungern werd ich nicht bei meinen Eltern....
Aber vom Brot allein kann der Mensch auch nicht leben.


Erst mal abwarten, ob er überhaupt abgelehnt wird.
Außerdem erkundige ich mich bei meiner Krankenkasse, für den Fall der Fälle.


Kann ja nicht sein, das ich nen 400€ Job mache, und das Geld komplett für Versicherungen drauf geht....ich mein, ich hab auch noch nen Leben...*grübel*


Aber vielen Dank für deine Mühe.