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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Freibetragneuregelungen für ALG II ab Oktober 2005


indo
25.07.2005, 18:01
Hallöchen,

Vielleicht gibt es jemanden, der sich in dieser Richtung schon schlau gemacht hat. es Meine Frage(n) beziehen sich auf die neuen „Freibetragsregelungen“ für ALG II in der Umsetzung. Einige Infos dazu sind bereits auf dieser Plattform lesbar, aber ganz konkret:

Wie verhält sich diese Neuregelung in Bezug auf einen geringfügigen bezahlten Job / Minijob, den ich vor Beginn des Gesetzes Anfang Oktober antrete ? Wird diese Regelung zugunsten des Geringverdienenden ab Oktober angepasst bzw. geändert oder hat man einfach Pech gehabt, wenn man jetzt einen solchen Job beantragt ? Wie sind die Chancen und Möglichkeiten auch später noch diese quasi "Vergünstigungen", also ab Oktober, in Anspruch zu nehmen ? Der Unterschied ist bei einem kleinen Einkommen von z.B. 300 Euro Zuverdienst schon erheblich (siehe Bsp. u).

Beispiel:
Bei Beantragung eines Minijobs zum 01.08.2005 mit ca. 300 Euro (noch geltende Abzugsmöglichkeiten wie Werbungskosten-Pauschale, Fahrkosten, 15% von 400 Euro = ca. 80 Euro), d.h. 220 Euro werden angerechnet. Bei der ab Oktober geltenden Regelung ergibt sich bei 300 Euro ein Freibetrag von 100 Euro pauschal und 20% bis 400 Euro-Gehalt; d.h. in diesem Fall, nur 140 Euro werden angerechnet, da 160 abzugsfähig. Das sind ca. 80 Euro mehr.

Hoffe auf Hilfe. Danke.

StephanK
25.07.2005, 18:26
Hallo Indo und :welcome:
Zuerst die Bitte, keine Fragen doppelt zu posten: Das macht das Forum für alle unübersichtlicher und bringt auch nicht mehr Antworten. Ich habe deswegen die Zweitversion Deiner Frage gelöscht.

Mit dem Freibetragsneuregelungsgesetz wird ein neuer § 67 in's SGB II eingefügt: Die §§ 11 und 30 in der bis zum 30. September 2005 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden für Bewilligungszeiträume (§ 41 Abs. 1 Satz 4), die vor dem 1. Oktober 2005 beginnen, längstens jedoch bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Mit anderen Worten: Innerhalb eines laufenden Bewilligungszeitraums gilt in jedem Fall noch die alte Regelung; bei Weiterbewilligung ab 1.10. die neue.