Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Netteoverdienst 520 Euro/Rechnung richtig?
Alex2008
22.12.2008, 20:22
Ich habe nun ab 01.01. einen Job bei dem ich 20 Stunden im Monat arbeite und ca. 520 Euro netto verdiene. Der Arbeitsplatz liegt (einfache Fahrt) rund 25 km entfernt. Stimmt meine Rechnung so? (Beiträge gerundet)
ALG II 730 Euro vs. Vedienst 520 Euro
Selbstbehalt 100 Euro
+ 20% von 420 = 84 Euro
Zusammen 184 Euro
Ich habe also insgesamt ALG II + dem Job 914 Euro zzgl. dem Fahrgeld in Höhe von 150 Euro (25 x 0,30) = 1064 Euro total
Ist das so richtig?
trinity4
23.12.2008, 00:09
Hallo Alex,
da Dein Verdienst über 400 Euro liegt, kannst Du
* falls vorhanden monatl. Kfz-Versicherungsbeitrag
* Fahrtkosten öffentl. Verkehrsmittel oder pro Entfernungskilometer mit Kfz 0,20 € nach SGB II (nicht 0,30 € wie nach dem SGB III bei Alg-I-Bezug)
* 30 € Versicherungspauschale und
* 15,33 € Werbungskostenpauschale
addieren und die über 100 Euro hinausgehende Differenz zusätzlich zum Freibetrag als weitere Aufwendungen vom anzurechnenden Netto-Erwerbseinkommen absetzten.
Der Freibetrag wird übrigens vom Bruttoverdienst berechnet und dann vom Netto abgezogen.
Ca. 650 Euro brutto??
100 Euro Grundfreibetrag + 20 % vom Rest bis 650 € (110 €) = 210 € Freibetrag
Weitere Absetzbeträge:
35 € Kfz-Versicherung als Beispiel
+ 95 € Fahrtkosten (25 km einfache Fahrt* 19 Arbeitstage * 0,20 €)
+ 30 € Versicherungspauschale
+ 15,33 € Werbungskostenpauschale
------------------------------------------------------
= 175,33 € gesamt - 100 Euro Grundfreibetrag = 75,33 €
Nettoeinkommen 520 €
- Gesamtfreibetrag 210 €
- den Grundfreibetrag übersteigende weitere Absetzungen 75,33 €
---------------------------------------------------------------
= 234,67 € werden auf das Alg II angerechnet
---------------------------------------------------------------
730 € Alg II - 234,67 € anrechenbares Einkommen aus Erwerbstätigkeit = 495,33 € Alg II
Gruß
trinity4
Alex2008
23.12.2008, 00:41
Hallo Trinity4,
erstmal vielen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort!!
Ich habe aber dennoch die ein oder andere Frage und hoffe, du kannst mir diese auch beantworten. Als da wären:
1) Da der Verdienst ja Monat für Monat gleich bleibt, reicht es, der ARGE die jeweilige mtl. Lohnabrechnung vorzulegen?
2) Wie bzw. muß ich überhaupt, der ARGE folgende Unkosten nachweisen:
- monatl. Kfz-Versicherungsbeitrag (ca. 22 Euro)
- Fahrtkosten Kfz
- 30 € Versicherungspauschale und
- 15,33 € Werbungskostenpauschale
3) Fahrgeld: Ich habe hier ein Formular für ALG II mit 0,30 Euro?
3) Kläre ich die o.g. Punkte mit der Leistungsabteilung oder meinem AB?
4) Ist eine weitere Anstellung auf 400 Eurobasis möglich und wenn ja, wie wird diese angerechnet?
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
Alex
trinity4
23.12.2008, 01:57
Hallo Trinity4,
erstmal vielen, vielen Dank für deine ausführliche Antwort!!
Ich habe aber dennoch die ein oder andere Frage und hoffe, du kannst mir diese auch beantworten. Als da wären:
1) Da der Verdienst ja Monat für Monat gleich bleibt, reicht es, der ARGE die jeweilige mtl. Lohnabrechnung vorzulegen?Ich kann nur von mir ausgehen: Ich habe monatlich ungterschiedlich hohes Einkommen, der Leistungs-SB hat mit mir gemeinsam einen Mittelwert errechnet, den ich jederzeit ändern kann und ich brauche die Abrechnungen nur alle halbe Jahre, also zum Ende des Bewilligungsabschnitts einreichen, da dann nachträglich neuberechnet wird. Wenn ich eh Post gen ARGE schicke, lege ich aber auch schon eher Abrechnungen bei und lasse sie weiterleiten. NOCH ist es immer gut gegangen ...
Wenn's Einkommen immer gleich hoch bleibt, würde ich es monatlich oder zweimonatlich oder ... es wäre mir sehr nervig, jeden Monat dorthinzugehen bzw. auch zu teuer (Einschreiben/Rückschein). Das solltest Du mit der Leistungsabteilung bzw. Deinem SB ausmachen. Damit man Dir nicht vorwerfen kann, Du seiest Deiner Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen, lass' es Dir schriftlich geben. :engel:
Monatlich nach Erhalt der Lohnabrechnung ist und bleibt allerdings der sicherste Weg ...
2) Wie bzw. muß ich überhaupt, der ARGE folgende Unkosten nachweisen:
- monatl. Kfz-Versicherungsbeitrag (ca. 22 Euro)
- Fahrtkosten Kfz
- 30 € Versicherungspauschale und
- 15,33 € WerbungskostenpauschaleDie beiden Pauschalen sind Pauschalen ... da gibt's nichts nachzuweisen, sie müssen so gewährt werden bzw. sind eh im Grundfreibetrag enthalten. Die Fahrtkosten kannst Du ... Momentchen, ich schau' mal eben ... und ja, auch die Kfz-Versicherung gibst Du in der Anlage EK hier:
Anlage EK - Einkommenserklärung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-EK-Einkommenserklaerung.pdf)
unter Punkt 5 und 6 bekannt, die Du doch eh einreichen musst.
3) Fahrgeld: Ich habe hier ein Formular für ALG II mit 0,30 Euro?*grübel*... gilt dieses Formular evtl. für Selbständige? Oder für z.B. Kosten für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen? Die 30 Cent kenne ich nur vom Bundesreisekostengesetz, auf das auch das SGB II über das SGB III verweist; aber nicht bei Absetzbeträgen für Aufwendungen, die die Erwerbstätigkeit mit sich bringt. Bestimmt kann jemand anderer hier noch klar stellen.
Schau' auch mal hier
Hinweise der BA zum SGB II - § 30 - Freibeträge bei Erwerbstätigkeit (http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/Navigation/zentral/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html)
nach, dort steht alles zur Anrechnung und zu den Absetzbeträgen mit einigen Fallbeispielen, u.a. eben 20 Cent pro Entfernungskilometer usw.
Auch im § 11 wirst Du fündig.
3) Kläre ich die o.g. Punkte mit der Leistungsabteilung oder meinem AB?ICH würde es mit der Leistungsabteilung klären (wenn Du da überhaupt dran kommst, ICH nicht - keine Terminvergabe dort, außer, wenn mal wieder die Regelleistung am 1. nicht auf dem Konto war und ich mich weigere, ohne Bargeld zu gehen). Du kannst es aber auch persönlich mit Deinem SB/FM (AB ist Arbeitsberater?) besprechen, der dies dann weiterleiten muss an die zuständige Berechnungsstelle, denke ich. Ich mache allerdings immer gern alles schriftlich mit Nachweis der Abgabe ...
4) Ist eine weitere Anstellung auf 400 Eurobasis möglich und wenn ja, wie wird diese angerechnet?Da Du nun sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist, kannst Du eine geringfügige Beschäftigung ohne Sozialversicherungsabgaben bis 400 Euro Verdienst, also einen Minijob, aufnehmen.
Ja, wie wird dieser dann angerechnet ... gute Frage, ich kann nur vermuten:
Bruttoausgangsgehalt, von dem sich die Freibeträge ableiten, erhöht sich um 400 Euro auf z.B. 1050 Euro?
Gesamtfreibetrag dann 265 Euro.
Netto erhöht sich ebenfalls um 400 Euro, da Minijobauszahlung ja netto wie brutto:
930 Euro
- 265 Euro Gesamtfreibetrag
- 75,33 Euro Absetzungen wie vorhin
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589,67 Euro anrechenbares Einkommen auf Alg II
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Wie gesagt, ich vermute nur, aber denke es mir so.
Solltest Du dann ebenfalls bei der ARGE nach-, aber auch hinterfragen. ;-)
Vielen Dank im voraus und liebe Grüße
AlexLieben Gruß zurück
trinity4
Alex2008
23.12.2008, 13:05
Nochmals vielen Dank!!!
Die 0,30 Euro habe ich von der Rückseite der "Bescheinigung über Nebeneinkommen". Dort gibt man die Entfernung und die Anzahl der Tage an.
Weiß eventuell noch jemand wie das gehandhabt wird bei einem Midijob PLUS Minijob?
trinity4
23.12.2008, 13:22
Hallo
Diese Bescheinigung habe ich eben als Pdf-Datei (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Nebeneinkommen.pdf) im Internet gefunden (ist es dieses Formular?) - sie ist für Bezieher von
Arbeitslosengeld, Arbeitslosenbeihilfe,
Teilarbeitslosengeld, Übergangsgeld oder Kurzarbeitergeld gedacht.
Du bekommst doch Alg II und nicht I, wie Du geschrieben hast, also gilt das Formular EK (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-EK-Einkommenserklaerung.pdf). Dort werden die 0,20 € unter Punkt 5 erwähnt.
Gruß
trinity4
Alex2008
23.12.2008, 13:30
Hallo,
ja die meinte ich. Ok die ist nicht für ALG II, hatte ich übersehen, wobei es mir wenig logisch erscheint, dass ein ALG II Bezieher weniger bekommt als andere. Aber das ist ja ein anderes Thema.
Danke
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