indo
25.07.2005, 18:36
Hallöchen,
Vielleicht gibt es jemanden, der sich in dieser Richtung schon schlau gemacht hat.
Meine Frage(n) beziehen sich auf die neuen „Freibetragsregelungen“ für ALG II in der Umsetzung.
Einige Infos dazu sind bereits auf dieser Plattform lesbar, aber ganz konkret:
Wie verhält sich diese Neuregelung in Bezug auf einen geringfügigen bezahlten Job / Minijob, den ich vor Beginn des Gesetzes Anfang Oktober antrete ?
Wird diese Regelung zugunsten des Geringverdienenden ab Oktober angepasst bzw. geändert oder hat man einfach Pech gehabt,
wenn man jetzt einen solchen Job beantragt ?
Wie sind die Chancen und Möglichkeiten auch später noch diese quasi "Vergünstigungen", also ab Oktober, in Anspruch zu nehmen ?
Der Unterschied ist bei einem kleinen Einkommen von z.B. 300 Euro Zuverdienst schon erheblich (siehe Bsp. u).
Beispiel:
Bei Beantragung eines Minijobs zum 01.08.2005 mit ca. 300 Euro (noch geltende Abzugsmöglichkeiten wie Werbungskosten-Pauschale, Fahrkosten, 15% von 400 Euro = ca. 80 Euro), d.h. 220 Euro werden angerechnet.
Bei der ab Oktober geltenden Regelung ergibt sich bei 300 Euro ein Freibetrag von 100 Euro pauschal und 20% bis 400 Euro-Gehalt;
d.h. in diesem Fall, nur 140 Euro werden angerechnet, da 160 abzugsfähig.
Das sind ca. 80 Euro mehr.
Hoffe auf Hilfe.
Danke.
Vielleicht gibt es jemanden, der sich in dieser Richtung schon schlau gemacht hat.
Meine Frage(n) beziehen sich auf die neuen „Freibetragsregelungen“ für ALG II in der Umsetzung.
Einige Infos dazu sind bereits auf dieser Plattform lesbar, aber ganz konkret:
Wie verhält sich diese Neuregelung in Bezug auf einen geringfügigen bezahlten Job / Minijob, den ich vor Beginn des Gesetzes Anfang Oktober antrete ?
Wird diese Regelung zugunsten des Geringverdienenden ab Oktober angepasst bzw. geändert oder hat man einfach Pech gehabt,
wenn man jetzt einen solchen Job beantragt ?
Wie sind die Chancen und Möglichkeiten auch später noch diese quasi "Vergünstigungen", also ab Oktober, in Anspruch zu nehmen ?
Der Unterschied ist bei einem kleinen Einkommen von z.B. 300 Euro Zuverdienst schon erheblich (siehe Bsp. u).
Beispiel:
Bei Beantragung eines Minijobs zum 01.08.2005 mit ca. 300 Euro (noch geltende Abzugsmöglichkeiten wie Werbungskosten-Pauschale, Fahrkosten, 15% von 400 Euro = ca. 80 Euro), d.h. 220 Euro werden angerechnet.
Bei der ab Oktober geltenden Regelung ergibt sich bei 300 Euro ein Freibetrag von 100 Euro pauschal und 20% bis 400 Euro-Gehalt;
d.h. in diesem Fall, nur 140 Euro werden angerechnet, da 160 abzugsfähig.
Das sind ca. 80 Euro mehr.
Hoffe auf Hilfe.
Danke.