bert75
26.07.2005, 10:50
Hallo,
dieses Forum war bei dem Ausfüllen meines Antrages auf ALG II sehr hilfreich. Die Tipps die hier gegeben werden helfen einem schon ein gewaltiges Stück weiter. Dafür ein großes Dankeschön!
Nun zu meinem Problem. Zum 16. Juni beendete ich eine Umschulung und suche jetzt Arbeit. Also erstmal arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Aus diesem Grund stellte ich einen ALG II-Antrag.
Seit dem Jahr 2000 bewohne ich mit meiner Freundin eine 3-Zimmerwohnung. Jedoch besteht bei uns keine Wirtschaftsgemeinschaft, soll heißen, Miete wird geteilt und es gibt keine gemeinsamen Anschaffungen (der eine kauft den Fernseher, der andere den Kühlschrank). Auch verfügen wir über kein gemeinsames Konto. Denoch schlafen wir natürlich in einem Bett und sind ein Paar. Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Aus dieser Situation herraus habe ich meine Freundin nur in dem Antrag auf Mietunterstützung erwähnt, nicht aber im Haupt-ALG II-Antrag.
Jetzt bekam ich vom Sachbearbeiter folgende Mail:
"Sehr geehrter ........., Ihr Antrag auf ALG II ist hier eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung benötige ich noch folgende Nachweise:
Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit über das Arbeitslosengeld I. Kontoauszug vom Konto bei der .............. Eidestattliche Erklärung, dass Sie mit Frau ............nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben Schriftliche Aufstellung, welche Räume von Ihnne bzw. Frau ........ allein bewohnt werden."
Der Text ist aus der Mail koppiert. Eigentlich bewohnen wir alle Räume gemeinsam. Trotzdem würde ich unsere Beziehung nicht als eheähnlich bezeichnen. Es gibt keine Nachwuchsplanung und auch keine Zukunftsplanung.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
bert75
dieses Forum war bei dem Ausfüllen meines Antrages auf ALG II sehr hilfreich. Die Tipps die hier gegeben werden helfen einem schon ein gewaltiges Stück weiter. Dafür ein großes Dankeschön!
Nun zu meinem Problem. Zum 16. Juni beendete ich eine Umschulung und suche jetzt Arbeit. Also erstmal arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Aus diesem Grund stellte ich einen ALG II-Antrag.
Seit dem Jahr 2000 bewohne ich mit meiner Freundin eine 3-Zimmerwohnung. Jedoch besteht bei uns keine Wirtschaftsgemeinschaft, soll heißen, Miete wird geteilt und es gibt keine gemeinsamen Anschaffungen (der eine kauft den Fernseher, der andere den Kühlschrank). Auch verfügen wir über kein gemeinsames Konto. Denoch schlafen wir natürlich in einem Bett und sind ein Paar. Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Aus dieser Situation herraus habe ich meine Freundin nur in dem Antrag auf Mietunterstützung erwähnt, nicht aber im Haupt-ALG II-Antrag.
Jetzt bekam ich vom Sachbearbeiter folgende Mail:
"Sehr geehrter ........., Ihr Antrag auf ALG II ist hier eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung benötige ich noch folgende Nachweise:
Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit über das Arbeitslosengeld I. Kontoauszug vom Konto bei der .............. Eidestattliche Erklärung, dass Sie mit Frau ............nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben Schriftliche Aufstellung, welche Räume von Ihnne bzw. Frau ........ allein bewohnt werden."
Der Text ist aus der Mail koppiert. Eigentlich bewohnen wir alle Räume gemeinsam. Trotzdem würde ich unsere Beziehung nicht als eheähnlich bezeichnen. Es gibt keine Nachwuchsplanung und auch keine Zukunftsplanung.
Wie soll ich mich jetzt verhalten?
bert75