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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eidestattliche Erklärung über Beziehungsverhältnis?


bert75
26.07.2005, 10:50
Hallo,

dieses Forum war bei dem Ausfüllen meines Antrages auf ALG II sehr hilfreich. Die Tipps die hier gegeben werden helfen einem schon ein gewaltiges Stück weiter. Dafür ein großes Dankeschön!

Nun zu meinem Problem. Zum 16. Juni beendete ich eine Umschulung und suche jetzt Arbeit. Also erstmal arbeitslos gemeldet und Arbeitslosengeld beantragt. Der Antrag wurde abgelehnt. Aus diesem Grund stellte ich einen ALG II-Antrag.
Seit dem Jahr 2000 bewohne ich mit meiner Freundin eine 3-Zimmerwohnung. Jedoch besteht bei uns keine Wirtschaftsgemeinschaft, soll heißen, Miete wird geteilt und es gibt keine gemeinsamen Anschaffungen (der eine kauft den Fernseher, der andere den Kühlschrank). Auch verfügen wir über kein gemeinsames Konto. Denoch schlafen wir natürlich in einem Bett und sind ein Paar. Der Mietvertrag läuft auf uns beide.
Aus dieser Situation herraus habe ich meine Freundin nur in dem Antrag auf Mietunterstützung erwähnt, nicht aber im Haupt-ALG II-Antrag.
Jetzt bekam ich vom Sachbearbeiter folgende Mail:

"Sehr geehrter ........., Ihr Antrag auf ALG II ist hier eingegangen. Zur weiteren Bearbeitung benötige ich noch folgende Nachweise:
Ablehnungsbescheid der Agentur für Arbeit über das Arbeitslosengeld I. Kontoauszug vom Konto bei der .............. Eidestattliche Erklärung, dass Sie mit Frau ............nicht in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben Schriftliche Aufstellung, welche Räume von Ihnne bzw. Frau ........ allein bewohnt werden."

Der Text ist aus der Mail koppiert. Eigentlich bewohnen wir alle Räume gemeinsam. Trotzdem würde ich unsere Beziehung nicht als eheähnlich bezeichnen. Es gibt keine Nachwuchsplanung und auch keine Zukunftsplanung.

Wie soll ich mich jetzt verhalten?


bert75

StephanK
26.07.2005, 11:51
:welcome: Bert75!
Zunächst mal bin ich hochgradig erstaunt, dass du von Deinem ALG II-Träger eine mail bekommst. Wie modern doch die niedersächsische Verwaltung ist... !
Aber zur Sache: Der Umstand, dass man Dir eine eidesstattliche Versicherung zur Unterschrift vorlegt, ist eine zweischneidige Sache.
Einerseits spricht das dafür, dass man Dir zu glauben bereit ist. Rein pragmatisch betrachtet müsste ich also sagen: prima, unterschreib das doch einfach...
Andererseits: das Ding heisst nicht umsonst "an Eides statt". Dass ein Meineid strafbar ist, gehört zum Wissensschatz auch von Nichtjuristen; dass für eine falsche eidesstattliche Versicherung fast ebenso hohe Strafen drohen, wissen dagegen nur wenige. Also VORSICHT - das ist ein scharfes Schwert!
Dazu kommt ein Bedenken aus verfahrensrechtlicher Sicht, das Dich - oberflächlich betrachtet - eigentlich nicht weiter kümmern müsste. Schau Dir mal den § 23 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_10/__23.html) an (das SGB X enthält Verfahrensvorschriften, die auch für das SGB II gelten). Auch wenn Du mit dem Lesen von Gesetzen vielleicht nicht vertraut bist, wirst Du merken, dass eine eidesstattliche Versicherung nix ist, was man mal eben so locker vom Hocker abgibt und dass es auch von Behördenseite her bestimmte Voraussetzungen dafür gibt. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, ist - nach Deiner Schilderung - zumindest zweifelhaft. Platt gesagt: eigentlich müsste die Behörde erst bei Euch "herumgeschnüffelt" haben und dann sagen: nee, das ist einfach unklar bei diesen Leuten, wir können das nicht eindeutig zuordnen, ob nun "eheähnlich" oder nicht. Dass die Behörde das offensichtlich lieber bleiben lässt, ist o.k. Aber sozusagen als "Gegenleistung" dafür, dass Ihr in Ruhe gelassen werdet, fordert sie eine Erklärung, die "nicht ohne" ist (siehe oben, "scharfes Schwert")

Eine eindeutige Empfehlung kann ich nicht abgeben, sondern Dir nur Abwägungskriterien liefern. Du solltest diese Versicherung nur dann abgeben, wenn Du Dich ausführlich damit auseinandergesetzt hast, was eine eheähnliche Lebensgemeinschaft ist und was nicht (siehe dazu die hier im Forum verzeichneten Urteile in der Rubrik "ALG II - Bedürftigkeit und Anrechnung von Partnereinkommen") und zu der Überzeugung gekommen bist, dass Ihr tatsächlich keine führt.