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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1 Euro Job - Kein Leistungsbezug, Widerspruch Abgelehnt.!


Ritzl
01.01.2009, 18:26
Hallo Leute

Ich bräuchte Euren Rat, mein Bezug wurde Komplett Eingestellt und der Widerspruch wurde Abgelehnt, jetzt fängt der Gerichtliche Teil erst an, einige Tage nach der Einstellung (15.12 Ca.) habe ich einen Vermittlungsvorschlag für eine Arbeitsgelegenheit ohne Mehraufwandsentschädigung bekommen, und dieser "Arbeitgeber" stand ein/zwei Tage Später direkt vor der Tür, er wollte diesen Arbeitsvertrag unbedingt machen da er ja den "Auftrag" hatte vom Amt egal ob ich keine Leistung Beziehe, da ich nicht Bescheid wusste habe ich am nägsten Tag den Vertrag Unterschrieben :wut: (Arbeitsbeginn 07.01)... wollte nicht noch eine Sperrzeit o.ä. Riskieren da die hier bei uns meist aus Unrecht "Recht" machen wollen und auf Dummfang ausgehen.!

Meine Frage an Euch ist, Muss ich diese 1 Euro Zwangsarbeit ohne Leistungsbezug machen (bin natürlich Arbeitslos gemeldet) ? :sdagegen: wenn nicht, wie gehe ich vor da ich schon Unterschrieben habe ?!

Vielen Dank im Vorraus, seid immer eine Grosse Hilfe :)

Lg. Ritzl

VIERZEHNNOTHELFER
02.01.2009, 09:33
wurde der Bezug durch Sanktion eingestellt? Gab es eine Anhörung?

Ritzl
02.01.2009, 10:37
Hallo..

Ja die Leistungen wurden durch einen Sanktionsbescheid einfach Gestrichen, Widerspruch per Anwalt wurde 2 Tage später direkt abgelehnt, und jetzt muss bis 16.ten Klage Eingereicht werden was ich auch machen werde, nur habe ich nun das Problem mit dem 1 Euro Job und kann´s mir nicht Leisten wieder etwas Unterstellt zu griegen vom Amt + Folgen.!

Ich Hoffe ihr könnt mir Helfen.!?

Lg. Ritzl

efge
02.01.2009, 20:34
Moin Ritzl,

es hört sich vielleicht komisch an, aber trete diesen "Ein-Euro-Job" erstmal an.

Mache Dir (ähnlich wie bei einem Tagesbericht) Notizen über Art und Umfang dieser Tätigkeit.

Nach gut einer Woche solltest Du dann damit zu Deinem RA gehen und mit ihm über die weitere Vorgehensweise reden. Wenn dieser EEJ weder gemeinnützig noch zusätzlich sein sollte (die Wahrscheinlichkeit ist relativ groß :engel:), dann sollte Dein RA geeignete Schritte einleiten, um diesem Treiben ein Ende zu bereiten.

Ritzl
04.01.2009, 13:27
Danke für dem Tipp allerdings will ich gern Wissen ob ich diesen ohne Leistungsbezug überhaupt Antreten "Muss" trotz Unterschrifft des Arbeitsvertrages ? ...meine Situation ist so schon nicht die Beste, und dann noch für 0,nix jeden Tag Rabatten Pflegen zu gehen :sdagegen:

Vielleicht könnt ihr mir da etwas zu Schreiben.!

Lg. Ritzl

efge
04.01.2009, 20:26
Hi Ritzl,

Du bist zwar im Moment ohne Leistungsbezug, jede weitere (durch die ARGE unterstellte) Verweigerung wird einen Rattenschwanz nach sich ziehen.

Nehme direkt morgen Kontakt zu Deinem Rechtsanwalt auf.

Ich hoffe, dass er in Sachen Sozialgesetzgebung fit ist.

Toi, toi, toi.