Shakti
26.07.2005, 10:53
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe mich hier im Forum schon mal kräftig durchgelesen.
Hier und da habe ich auch schon Antworten zum Thema Hartz IV gefunden, doch da jeder Fall anders ist und auch ich dazu Fragen habe möchte ich es auf diesem Weg versuchen.
Zur Situation:
Ich bin Vollzeitbeschäftigt, habe eine 18 jährige Tochter die gerade mit der Schule fertig ist und auch bei mir wohnt.
Leider hat sie für dieses Jahr keinen Ausbildungsplatz gefunden und jobbt daher ca. 15 Std. in der Woche. Sie bewirbt sich aber weiterhin um eine Lehrstelle.
Mein Freund ist seit gut einem Jahr Hartz IV-Empfänger und hat seine Wohnung in einer anderen Stadt.
Nun möchten wir drei gerne in eine neue 4-Zimmer-Wohnung zusammen ziehen, doch wie?!
Mein Gehalt reicht nicht aus, um alle Unkosten zu decken, und meine Tochter verdient zu wenig.
Hier im Forum laß ich viel über WG`s und Bedarfsgemeinschaften.
Meine Frage dazu ist, bekommt mein Freund weiterhin sein Arbeitslosengeld 2 oder streicht das Arbeitsamt für ihn jegliche Zahlung wenn wir zusammen ziehen, da ich ja verdiene?
Würde man uns drei denn als Wohngemeinschaft anerkennen?
Dann was passiert wenn meine Tochter eine Lehrstelle findet oder gar irgendwann auszieht?
Dann kommt noch hinzu, dass mein Freund einen unehelichen Sohn hat, für den er natürlich Unterhaltspflichtig ist. Zahlt das Jugendamt weiter?
Wenn wir zusammenziehen würden, spart das jedem eine menge Geld.
Denn mein Freund als Hartz IV Empfänger würde dem Staat so weniger Kosten verursachen da alles durch zwei gehen würde.
Das unser Staat einem nur Steine in den Weg legt, ist für mich nicht nachvollziehbar und auch irgendwo paradox.
Vielleicht kann mir jemand zu unserer Situation helfen oder weiß an wen wir uns noch wenden könnten.
Danke im Voraus!
Shakti
ich bin neu hier und habe mich hier im Forum schon mal kräftig durchgelesen.
Hier und da habe ich auch schon Antworten zum Thema Hartz IV gefunden, doch da jeder Fall anders ist und auch ich dazu Fragen habe möchte ich es auf diesem Weg versuchen.
Zur Situation:
Ich bin Vollzeitbeschäftigt, habe eine 18 jährige Tochter die gerade mit der Schule fertig ist und auch bei mir wohnt.
Leider hat sie für dieses Jahr keinen Ausbildungsplatz gefunden und jobbt daher ca. 15 Std. in der Woche. Sie bewirbt sich aber weiterhin um eine Lehrstelle.
Mein Freund ist seit gut einem Jahr Hartz IV-Empfänger und hat seine Wohnung in einer anderen Stadt.
Nun möchten wir drei gerne in eine neue 4-Zimmer-Wohnung zusammen ziehen, doch wie?!
Mein Gehalt reicht nicht aus, um alle Unkosten zu decken, und meine Tochter verdient zu wenig.
Hier im Forum laß ich viel über WG`s und Bedarfsgemeinschaften.
Meine Frage dazu ist, bekommt mein Freund weiterhin sein Arbeitslosengeld 2 oder streicht das Arbeitsamt für ihn jegliche Zahlung wenn wir zusammen ziehen, da ich ja verdiene?
Würde man uns drei denn als Wohngemeinschaft anerkennen?
Dann was passiert wenn meine Tochter eine Lehrstelle findet oder gar irgendwann auszieht?
Dann kommt noch hinzu, dass mein Freund einen unehelichen Sohn hat, für den er natürlich Unterhaltspflichtig ist. Zahlt das Jugendamt weiter?
Wenn wir zusammenziehen würden, spart das jedem eine menge Geld.
Denn mein Freund als Hartz IV Empfänger würde dem Staat so weniger Kosten verursachen da alles durch zwei gehen würde.
Das unser Staat einem nur Steine in den Weg legt, ist für mich nicht nachvollziehbar und auch irgendwo paradox.
Vielleicht kann mir jemand zu unserer Situation helfen oder weiß an wen wir uns noch wenden könnten.
Danke im Voraus!
Shakti