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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zeitarbeit - Rechte - Pflichten


Glockengiesser
03.01.2009, 10:22
Hallo alle miteinander !

Ich habe nach über 20 Jahren meinen Job verloren, weil meine Firma den Standort ohne Not und Grund schliesst.
Nun bin ich seit dem 1.1.09 arbeitslos.
Ich hatte einen hochdotierten Job und muste mich dann auch bei der BfA
melden.
Dort wurde ich gleich beim ersten Gespräch wie Dreck behandelt, wohl, weil die it allen Mitteln verhindern wollen, dass ich ins Arbeitslosengeld
komme - denn das wäre bei einem früheren Bruttoverdienst von über 5000 Euro relativ hoch.
Zuerst machte ich mir also wenig Sorgen, und dachte, ich kann mir dann in Ruhe einen anderen Job suchen.
Schliesslich habe ich 25 Jahre voll in die Kasse eingezahlt, und fühle mich
eigentlich berechtigt, für ein paar Monate eben Arbeitslosengeld zu beziehen.
Leider hat der mir zugeteilte Jobvermittler schräges mit mir vor :
Er will mich irgendwo 75 km weit bei irgendwelchen dubiosen Zeitarbeitsfirmen irgendwelche absolut
beschissenen Jobs auftischen, und drohte mir gleich, dass mir alle Leistungen gestrichen werden ( ich bin erst seit 3 Tagen arbeitslos ) und beziehe noch überhaupt GAR nichts ) , wenn ich diese Jobs nicht annehme.
Wer kann mich über meine Rechte informieren, und auch meine Pflichten
würde ich gerne wissen.
Leider hab ich bislang überhaupt keine Ahnung und Erfahrung von der Materie.
Wer kann mir da ein bischen weiterhelfen ?
Vielen Dank im Vorraus

ela1953
03.01.2009, 11:49
Hallo alle miteinander !

Ich habe nach über 20 Jahren meinen Job verloren, weil meine Firma den Standort ohne Not und Grund schliesst.
Nun bin ich seit dem 1.1.09 arbeitslos.
Ich hatte einen hochdotierten Job und muste mich dann auch bei der BfA
melden.
Dort wurde ich gleich beim ersten Gespräch wie Dreck behandelt, wohl, weil die it allen Mitteln verhindern wollen, dass ich ins Arbeitslosengeld
komme - denn das wäre bei einem früheren Bruttoverdienst von über 5000 Euro relativ hoch.
Zuerst machte ich mir also wenig Sorgen, und dachte, ich kann mir dann in Ruhe einen anderen Job suchen.
Schliesslich habe ich 25 Jahre voll in die Kasse eingezahlt, und fühle mich
eigentlich berechtigt, für ein paar Monate eben Arbeitslosengeld zu beziehen.
Leider hat der mir zugeteilte Jobvermittler schräges mit mir vor :
Er will mich irgendwo 75 km weit bei irgendwelchen dubiosen Zeitarbeitsfirmen irgendwelche absolut
beschissenen Jobs auftischen, und drohte mir gleich, dass mir alle Leistungen gestrichen werden ( ich bin erst seit 3 Tagen arbeitslos ) und beziehe noch überhaupt GAR nichts ) , wenn ich diese Jobs nicht annehme.
Wer kann mich über meine Rechte informieren, und auch meine Pflichten
würde ich gerne wissen.
Leider hab ich bislang überhaupt keine Ahnung und Erfahrung von der Materie.
Wer kann mir da ein bischen weiterhelfen ?
Vielen Dank im Vorraus

Ich hab auch mal gelesen, dass man in den ersten Monaten der Arbeitslosigkeit nur Tätigkeiten annehmen muss, die etwas weniger Verdienst einbringen wie der alte Job. Auch musst du Weiterbildungen machen sehr zeitnah. Bist du erst mal ein halbes Jahr arbeitslos bist du schon auf einem veralteten Stand .

Du hast aber sofort ab Antragstellung Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bekommst du auch für die Zeit, in der du dich um eine neue Arbeitsstelle bewirbst.

Du musst dich auch bei Zeitarbeitsfirmen bewerben. Aber eine Bewerbung ist noch lange keine Einstellung.
Auf den Fragebögen der Zeitarbeitsfirmen musst du deine bisherige Tätigkeit angeben und den Verdienst.
Dazu fragen die nach körperlichen Einschränkungen, (Alter, Rücken, Augen usw.) Hast du nur einen geringen Grad der Behinderung fällst du schon mal raus.

Ich bin gerade in einer 50+ Maßnahme und der Träger hatte schon drei ZAFs eingeladen. Dieses Zafs, jedenfalls hier bei mir, vermitteln nur in die Lagerlogistik für Hilfsarbeiten. Ich weiß ja nicht, welche Tätigkeit du ausgeübt hast, aber für Kaufleute sieht es hier sehr schlecht aus.

Ein paar Tage arbeitslos, bist du nur noch für Hilfsarbeiten einstellbar.

Die Arbeitsämter geben einem nur Angebote bei ZAFs, die weiter weg sind. Meine Erfahrungen sind aber, dass du bei denen erst Recht keine Chance hast. In den Städten gibts nämlich auch genug Arbeitslose.

Auch erzählte eine ZAF hier am Ort, dass die ja in vielen Städten Zweigstellen haben und eine Bewerbung 50 km entfernt aussichtslos ist, weil diese Bewerbung dann an die Stelle des Wohnortes weiter geleitet würde.

Die Arbeitsämter behandeln jeden wie Dreck. So ging es mir schon vor 27 Jahren, als ich meinen Job 50 km entfernt wegen Geburt eines Kindes aufgab und hier am Ort eine neue Beschäftigung suchte.

Du musst dich auch genau über deine Rechte informieren. Früher gab es darüber ja nur Flyer beim Arbeitsamt, aber heutzutage kannst du dich im Internet schlauer machen wie die Angestellten der AA.

Google mal ein wenig und du wirst sehr viel brauchbares finden.

ela1953
03.01.2009, 12:08
Hast du das Merkblatt beim Arbeitsamt erhalten und schon durchgelesen?

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-f-Arbeitslose.pdf

4. bereit sein, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen.
Eine Beschäftigung ist auch zumutbar, wenn

ll die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als die
bisherigen, z. B. bis zu 30 % weniger als der tarifliche
Arbeitslohn bezahlt

Glockengiesser
03.01.2009, 13:07
Vielen Dank, Ela.
Das war doch mal eine Antwort, die mich wenigstens ein bischen weitergebracht hat.
In meinem Fall sieht die Sache eigentlich so aus, dass ich einen enormen Bekanntenkreis (gut 500 Leute) habe, und ich (natürlich mit Vitamin B) wahrscheinlich gegen März-April einen gescheiten Job bekomme. Allerdings läuft die Sache dann folgendermassen ab : Irgendwer redet mit seinem Chef, der sagt dann: "Soll eine Bewerbung an mich schreiben, so dass die dann und dann pünktlich auf meinem Schreibtisch liegt."
Das tu ich denn, und dann ist die Sache geritzt. Nur : bewerbe ich mich vorher dort schriftlich, hab ich`s verkackt - was im Klartext heisst, dass ich diese Bewerbungen, die der BfA-Fuzzi von mir verlangt, nicht an die Betriebe schreiben kann, für die ich eigentlich arbeiten will. Und das nervt total, weil es Arbeit ist, die vollkommen unnötig ist. Und das regt mich eigentlich so auf. Der BfA-Jobvermittler bekommt Provision von den Zeitarbeitsfirmen, und die nehmen jeden, absolut jeden Depp. Also muss ich dann da hinrennen, und mich total daneben benehmen, weil ich für die nicht arbeiten will und werde. Alles nur, damit mir der BfA-Fuzzi nicht blöd kommen kann. Der wiederrum fühlt sich um seine Provision geprellt und kommt mir dann wieder blöd. Total unnötige Scheisse eigentlich, aber ich geh` nicht irgendwo hin, arbeite für 7 Mücken, dann werd ich rausgeschmissen, und ab da krieg ich ja nur noch ein Drittel meines bisherigen ALG. Und das kanns ja wohl nicht sein.
Aber mal ne andere Frage : wenn ich dem sage, ich will wieder zur Schule - geht das so ohne weiteres ? Also bspw. was kaufmännisches lernen.
Und noch ne Frage : was ist, wenn ich mich ab sofort krank melde und das auch 3-4 Monate durchziehe ? Wie sieht das denn da mit Geld aus ? Krankengeld nach 6 Wochen ? Wer weiss da Bescheid drüber.
Vielen Dank im Vorraus.
MfG

ela1953
03.01.2009, 19:34
hier steht so einiges über Krankheit bei Arbeitslosengeld - lesen musst es selber, das hab ich jetzt nicht getan

http://www.arbeitsagentur.de/nn_25646/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg/Krankheit-Urlaub/Krankheit-Urlaub-Nav.html

ela1953
03.01.2009, 19:38
Allerdings Total unnötige Scheisse eigentlich, aber ich geh` nicht irgendwo hin, arbeite für 7 Mücken, dann werd ich rausgeschmissen, und ab da krieg ich ja nur noch ein Drittel meines bisherigen ALG. Und das kanns ja wohl nicht sein.
So ist das auch nicht, da gibt es eine besondere Regelung. Ich glaube, dass steht auch irgendwo auf den Seiten vom Arbeitsamt.

Aber Lohnfortzahlung gibt es erst, wenn du im Leistungsbezug stehst.

Sonst gibt es sofort Krankengeld

SLF2009
06.02.2009, 15:18
Ganz stimmen tut es nicht.

In die ersten 3 Monaten müsst du keine Stelle annehmen was unter80% deine letzte Netto Gehalt ist-Von 3-6 Monaten 70% und danach unter die Höhe deine ALG1.

daher wenn man 1500 Euro bekommt wird keine Leihfirma das zahlen!

Meistens nur 800 Euro netto.

und wenn man bewerben soll man weiss was man tut oder?

SLF2009
06.02.2009, 15:22
Ausserdem ich würde selbe Arbeitslos zum 1.03.2009(Bin gekündigt)

So meine Frau ist vollzeit beschäftigt als Altenpfleger ,muss schichtdienst machen und ich habe 2 Kinder(7+13)

Meine Ausbildung in GB ist in D nicht anerkannt.

Thema leiharbeit(möchte ich naturlich nicht machen für die Hungerlohn )

Meine vermittler meint ja es würde nur stellen für mich da geben.

Aber zum Glück würde die Betreungsaskpekt berücksichtigt-Abends KEINE Betreung für mein Sohn.

Plötzlich kein Wort über Leihfirma mehr....

Nur noch Blöde KEINE weiterbildung überhaupt nicht!(Würde es nicht lohnen bei mir)