Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wegen Urlaub Abmeldung vom Leistungsbezug?
Frau_RoBa
06.01.2009, 00:11
Hallo, habe zu diesem Thema schon einiges hier im Forum gelesen, allerdings bin ich noch nicht so richtig sicher. Ich war sehr lange krank, bin seit 08.12.08 arbeitslos gemeldet und würde gern (weil ich für Monate krank zuhause saß und 4 Jahre keinen Urlaub hatte) gern für 2-3 Wochen verreisen. Bin gerade dabei mich selbständig zu machen und dies wäre der einzige Zeitpunkt der in Frage kommt! Gibt es die Möglichkeit, mich für die Zeit aus dem Leistungsbezug abzumelden, da die 3 Monate Arbeitslosigkeit noch nicht vorbei sind und ich auf keinen Fall Urlaub genehmigt bekomme...
Wenn ja, wo bekomme ich ein Formular dafür, in der Veränderungsmitteilung steht leider nichts davon. Und vor allem-können die mir in der Zeit trotzdem Termine schicken, die ich wahrnehmen muß?
Ich bin euch unendlich dankbar für Tipps und Anregungen.
x_anonymus_x
06.01.2009, 08:12
Hallo Frau_RoBa,
Hallo, habe zu diesem Thema schon einiges hier im Forum gelesen, allerdings bin ich noch nicht so richtig sicher. Ich war sehr lange krank, bin seit 08.12.08 arbeitslos gemeldet und würde gern (weil ich für Monate krank zuhause saß und 4 Jahre keinen Urlaub hatte) gern für 2-3 Wochen verreisen. Bin gerade dabei mich selbständig zu machen und dies wäre der einzige Zeitpunkt der in Frage kommt! Gibt es die Möglichkeit, mich für die Zeit aus dem Leistungsbezug abzumelden, da die 3 Monate Arbeitslosigkeit noch nicht vorbei sind und ich auf keinen Fall Urlaub genehmigt bekomme...
Wenn ja, wo bekomme ich ein Formular dafür, in der Veränderungsmitteilung steht leider nichts davon. Und vor allem-können die mir in der Zeit trotzdem Termine schicken, die ich wahrnehmen muß?
ich würd' erstmal versuchen mit dem Vermittler / der Vermittlerin zu reden, ob Dir der Urlaub nicht doch genehmigt werden würde. Falls er / sie das nicht macht, dann kannst Du trotzdem auf Deinem Urlaub bestehen. Die Folge davon wäre, dass Du für die Zeit nicht mehr als arbeitslos geführt werden würdest, d.h. kein ALG I mehr bekämst und Dich v.a. selbst krankenversichern müsstest (d.h. der Vermittler meldet Dich ab). Sowie Du wieder im Lande bist, meldest Du Dich sofort arbeitslos zurück und bekommst somit auch Deine Leistungen wieder. Bzgl. der Pläne Deiner Existenzgründung müsstest Du nur daruf sehen, dass Du dann immer noch die Voraussetzungen erfüllst wie z.B. noch 90 Tage Restanspruch ALG I zum Zeitpunkt Deiner Selbständigkeit.
HTH
x_anonymus_x
--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr
Frau_RoBa
06.01.2009, 14:05
Hallo anonymusig, vielen Dank für deine schnelle Antwort. Mit der Vermittlerin versuch ich es erst gar nicht, sie ist absolut biestig und auf bissige Kommentare ihrerseits würde ich gern verzichten...
Wegen der Krankenversicherung habe ich allerdings die Information, daß ich bis 4 Wochen nach Unterbrechung krankenversichert bin, erst danach müßte ich mich selbst krankenversichern. Mmhh, jetzt weiß ich auch nicht mehr, ob das stimmt-ruf am besten noch mal die KK an.
Frau_RoBa
06.01.2009, 14:10
entschuldige bitte, ich hab mich verschrieben, meinte natürlich ANONYMUS, sorry!
Hallo,
du schreibst :
Gibt es die Möglichkeit, mich für die Zeit aus dem Leistungsbezug abzumelden, da die 3 Monate Arbeitslosigkeit noch nicht vorbei sind und ich auf keinen Fall Urlaub genehmigt bekomme...Die Durchführungshinweise der Arbeitsagentur zu § 119 SGB III sagen hier folgendes :
Aktualisierung, Stand 12/2008 Wesentliche Änderungen
In § 3 Abs. 1 der Erreichbarkeitsanordnung (EAO) wird Satz 2 gestrichen.
Damit entfällt die strikte Residenzpflicht Arbeitsloser in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit. Im Rahmen der dezentralen Handlungskompetenz wird während des gesamten Zeitraums der Arbeitslosigkeit einzelfallbezogen entschieden, ob ein auswärtiger Aufenthalt einer beruflichen Eingliederung entgegensteht.
Die geänderte EAO tritt nach Verkündung in den Amtlichen Nachrichten der BA (ANBA) in Kraft. Dies wird voraussichtlich in der ersten Kalenderwoche 2009 der Fall sein.
Die Arbeitsagenturen können im Vorgriff auf die Änderung sofort das neue Recht anwenden.
Zum Nachlesen klick hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p119.pdf)
Wenn du dich ansonsten ohne wichtigen Grund abmeldest gilt § 128 Abs.7
(1) Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich um
7.die Anzahl von Tagen der Beschäftigungslosigkeit nach der Erfüllung der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld, an denen der Arbeitslose nicht arbeitsbereit ist, ohne für sein Verhalten einen wichtigen Grund zu haben,http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__128.html
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