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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ablehnung Reisekosten


schlaumi84
07.01.2009, 22:12
Hallo zusammen,

ich beziehe zur Zeit ALG1 und hatte letztens ein Vorstellungsgespräch. Einen Tag vor dem Vorstellungsgespräch habe ich die Reisekosten Unterstüzung telefonisch beantragt.
Dieser Antrag wurde jetzt abgelehnt mit der Begründung Vorstellungsgespräch fand vor Antrag statt...?
Da das Vorstellungsgespräch 180km entfernt war (Eine Strecke) und nicht weiß wo ich einen Fehler gemacht habe will ich schon auf die Erstattung bestehen auch aufgrund der enormen Spritpreise. Den Job habe ich leider nicht bekommen.
Was kann ich dagegen tun? Wo muss ich den Widerspruch einlegen damit er nicht verloren geht bzw. auch anständig bearbeitet wird?!

In meinem AA gehts anscheinend drunter und drüber, 2 Bewerbungen die ich pers. abgegeben hatte sind nicht mehr aufzufinden, sehr unkooperative Beraterin etc. Kann man da auch irgendwas dagegen unternehmen? Anderen Berater oder sowas benatragen? Fühle mich wirklich so langsam verarscht von diesem Amt. Ich habe vorher 6 Jahre volle Beschäftigung genossen und werde behandelt wie der letzte Dreck der nicht arbeiten will...
Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen...

Grüße, Schlaumi

Seebarsch
08.01.2009, 19:06
Hallo Schlaumi,
wenn du die Antragstellung nicht beweisen kannst, wirst du keine Chacen haben.
Den Widerspruch kannst du in der Agentur bei der Rechtsbehelfsstelle einreichen!
:confused:

schlaumi84
09.01.2009, 06:57
Mal ne doofe Frage wie soll ich etwas beweisen können was ich pers. mit der Beraterin besprochen habe?
Ich weiß nicht wie ich die Kosten tragen kann. Was gibt es denn für Möglichkeiten damit dies in Zukunft nicht mehr passiert? Ich habe dadurch enorme finanzielle Probleme da knapp die hälfte meines Nettoeinkommens vom ALG1 auf dieses Vorstellungsgespräch drauf gingen. Wenn ich wenigstens die Stelle bekommen hätte wäre es ja halb so schlimm aber ich habe die Stelle nicht bekommen.
Soll ich demnach überhaupt Vorstellungsgespräche +30km annehmen wenn die Chancen auf eine Einstellung nicht rosig aussehen?
Bin total verzweifelt über die Willkür des Amtes. Da muss man sich doch irgendwie gegen wehren können?!

holla_die_waldfee
09.01.2009, 10:21
Hallo Schlaumi,

hat die Ablehnung evtl. mit der Neuregelung zu tun? Wir waren gestern auch total perplex als mein Mann zum AA gefahren ist, um eine Fahrkarte zwecks Vorstellungsgespräch zu bekommen. Bis Dez. letzten Jahres konnte man eine DB-Fahrkarte über die Arbeitsagentur beziehen, was uns auch in manchen Fällen gerettet hat. Mein Mann hatte teilweise Gespräche im Süden, die 600km entfernt waren. Wäre er mit dem PKW gefahren, hätten wir lediglich 130 Euro maximal erstattet bekommen.

Laut Aussage der Dame unserer Agentur sind nun ab Januar auch diese Fahrkarten gestrichen!!

Kurzum: Die Arbeitslosen dürfen nun grundsätzlich sämtliche Fahrtkosten erstmal vorstrecken.

Wir sind genauso frustriert wie du, denn wir müssen mit 5 Personen von dem bisschen Geld leben. Durch diese Änderung wird man ja jetzt noch mehr eingeschränkt.

Echt fassungslos:(.

Alles Gute und trotzdem frohes 2009!

holla

schlaumi84
09.01.2009, 11:21
Hi holla,

nein auf dem Zettel steht das der Antrag auf Reisekosten angeblich zu spät beantragt worden sei was schlichtweg falsch ist.
Meine Beraterin meinte das DB Fahrkarten könnten generell nicht erstattet werden und ich müsste mit dem Auto fahren?!
Also ich finde es extrem erschütternd wie die Agentur willkürlich streichen kann, ich werde da ich im Rechtsschutz bin meinen Anwalt kontaktieren. Fühle mich schwer verar***t:confused:

wolfiP
14.01.2009, 13:18
Hallo von einem ganz neu angemeldeten User hier im Forum,

ich kann den Ärger und den Frust recht gut nachvollziehen, wenn man sich zu Vorstellungsgesprächen begeben will und nicht weiß, wo man das Geld für die Reisen her nehmen soll aber trotzdem die Beträge vorstrecken muss.

Mich beschäftigt derzeit ganz anderes Problem. Ich wohne in Brandenburg im Landkreis Märkisch Oderland und, war bis 15. Dezember ALG II- Empfänger und habe jetzt eine unbefristete Arbeit in Berlin duch meine Eigenbemühung aufgenommen. Zudem hatte ich das große Glück, dass es in unserem Landkreis eine Aktivierungsprämie gab, die besagte, wenn man bis zu einem bestimmten Termin einen versicherungspflichtigen Job findet, der nicht über Dritte vermittelt wird, sondern durch Eigenbemühungen zustande kommt, ehält man in drei Raten über ein halbes Jahr verteilt, 3.000 Euro.
Ich habe das geschafft und bin, wie Ihr euch denken könnt, total happy darüber. Eine Rate von 500 Euro habe ich bereits erhalten.
Jetzt ist mir aber folgendes passiert: Ich fahre jeden Tag 61 km (einfache Fahrt) zu meiner Arbeitsstelle und habe dafür beim Amt Fahrkostenbeihilfe beantragt. Dieser Antrag ist mir jedoch abgelehnt worden, mit der Begründung, dass eine Doppelfördeung nicht möglich sei. Da hatte ich das erste Mal erfahren, daß diese Aktivierungsprämie duch das Amt als Förderung angesehen wird. Wieso eine Prämie auf einmal eine Förderung sein soll, erschließt sich mir leider nicht, zumal mir zu keinem Zeitpunkt vorher gesagt wurde, dass ich dann andere Unterstützungen nicht mehr in Anspruch nehmen kann.
Nun trage ich mich mit dem Gedanken, gegen diesen Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen, weiß aber natürlich nicht, ob das überhaupt Sinn macht, zumal mir ja bekannt ist, dass diese Art Förderung allemal eine Kann-Bestimmung ist. Vielleicht kann mir jemand zumindest seine meinung schreiben...
Gruß wolfiP

Seebarsch
14.01.2009, 15:47
Hallo schlaumi84,
die "Beraterin" hat schlichtweg keine Ahnung, ist faul oder will dir etwas!
Wenn die Antragstellung rechtzeitig war und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, sind dir auch Fahrkosten zu erstatten.
Für das Jahr 2008 ist das Verkehrsmittel unwichtig. Da wird nach Entfernungskilometer pauschal abgerechnet.
An 2009 werden wieder die tatsächlichen Kosten übernommen. Das heisst, bei Bahnfahrt die Fahrkosten der niedrigsten Klasse und bei Fahrten mit dem Auto pro zurückgelegten Kilometer 0,20 €, aber maximal 130,00 € pro Fahrt!
Lege gegen den Bescheid Widerspruch ein!
:(

holla_die_waldfee
14.01.2009, 18:51
Hallo WolfiP,


da fehlen mir echt die Worte. Wir wären schon zufrieden, überhaupt und ohne Sonderprämie aus der Arbeitslosigkeit zu kommen, denn ich wüsste nicht, dass in NRW solche Gelder fließen.

Frage an die Profis: wieso gibt es so etwas nicht in ganz Deutschland?

Du solltest mehr als zufrieden sein!

holla

efge
14.01.2009, 20:38
Hallo "holla_die_waldfee",

wieso gibt es so etwas nicht in ganz Deutschland?

durch die Agenda 2010 und insbesondere durch das SGB II hat eine erneute "Kleinstaaterei" stattgefunden und jeder Dorfweiler kann sich seine eigenen Richtlinien stricken.
Bestes Beispiel sind die Kosten für die Unterkunft, die selbst im Ruhrgebiet von Stadt zu Stadt anders berechnet werden.
Und manche "Förderprogramme" sind daher auch regional höchst unterschiedlich.

Was in der Bildungspolitik Ländersache ist, ist bei der Umsetzung des SGB II in weiten Teilen gar Angelegenheit der Kommunen. Und da dieses Gesetz mit solch heißer Nadel gestrickt wurde, haben die Sozialgerichte einiges zu tun. ;-)

Seebarsch
14.01.2009, 22:06
Mein Reden seit langem!
Das SGB II gehört nicht in die Hand der Kommunen, da dann der Willkür keine Grenzen gesetzt sind und jedes Kuhdorf eigene Regeln macht!
Gleiches Recht für alle nach einheitlichen Weisungen!
:wut:

Dakkon
15.01.2009, 05:50
Hallo ihr,

als erstes kurz zu Schlaumi:

Ja, du hast die Möglichkeit einen anderen Berater zu fordern, zur Not verlange den Teamleiter, damit er das regelt. Bleibe freundlich und Sachlich, und es sollte kein Problem sein das zu regeln. Und wenn der sich quer stellt, sprichst du mal mit dem KRM-Verantwortlichen (Kundenreaktionsmanagement) in deiner Agentur.
Bahnfahrten können, solange sie 2. Klasse erfolgen, natürlich erstattet werden. Lege Widerspruch gegen deinen Bescheid ein und weise eindringlich darauf hin, wann genau du mit der Beraterin telefonischen Kontakt hattest, und dass du ihr die Situation beschrieben und einen Antrag auf Reisekostenerstattung gestellt hast. Normalerweise müssen ALLE Kontakte mit den Kunden vermerkt werden, es sollte nicht zu deinen Lasten gehen, wenn deine Beraterin scheinbar überfordert ist.

Dass die Fahrkarten gestrichen wurden ist unschön, entlastet aber sicher die Kasse. Die Agentur muss die Interessen der Versichertengemeinschaft wahren, und wenn sie in Vorleistung geht, dann aber im Endeffekt keine Belege dafür bekommt, dass es i. O. so war, nunja... es gibt viele ehrliche Menschen.. aber auch einige die aus jedem Kleinscheiss Geld machen müssen.

@ Seebarsch: Auch 2008 wurden Reisekosten schon nach dem von dir beschriebenen Prinzip abgerechnet. Wenn es bei deiner Agentur anders sein sollte, dann ist das ein Einzelfall.

Grundsätzlich: Bahnfahrt( oder generell ÖPNV, auch Flugzeug!)=maximaler Fahrpreis, wenn günstigste Alternative, sonst das, was die günstigste Alternative gekostet hätte.(Flug HH-Stuttgart = 84€. Bahnfahrt=103€.Beispielsweise. Vorher mit Berater klären)Mit dem KFZ= maximal 130€, dabei § 5 Abs. 1 des Bundesreisekostengesetzes anzuwenden (ich meine 0,2€/km).
Und auch Hotelkosten (günstigstes am Platz) können bei einer nötigen Übernachtung übernommen werden. (z.b. Münchener, Vorstellungsgespräch in Flensburg, Fahrtzeit=sehr lang, es kann nicht zugemutet werden spätabends los zufahren, um dann verschlafen morgens ein Vorstellungsgespräch zu führen).

Warum der Thread ins SGBII abgeglitten ist, erschließt sich mir nicht, jedoch sei zum Thema "Kosten der Unterkunft" angemerkt, dass jede Gemeinde einzeln gewertet wird, je nachdem was es da so gibt, incl umkreis. Und selbst im Ruhrgebiet sind die Gemeinden nicht 100% gleich. Deshalb auch die Unterschiedlichen Mietobergrenzen. (zur not einen Mietspiegel der Gemeinden besorgen, und die mal Vergleichen).

zu Wolfi: als erstes: einen Thread im richtigen Forenbereich erstellen, dann können dir auch andere weiterhelfen, die evtl. die gleichen Erfahrungen gemacht haben. Andere Threads mitnutzen ist schwierig, da evtl. niemand reinschaut, den es nicht interessiert.
Generell kannst du gegen alles Widerspruch einlegen, aber, 3000€ zu erhalten, ist doch schonmal eine Menge Geld. Evtl. solltest du mal vorsprechen und die Fragen, ob sie dir mal eben ausrechnen können, was du an Fahrtkostenbeihilfe bekommen würdest für den gleichen Zeitraum. Wenn du damit auf mehr als 3000€ kommst, kannst du sonst evtl. auch die Förderung wechseln.

so far,

D.

schlaumi84
16.01.2009, 15:05
Hallo zusammen,

vielen Dank für eure Antworten. Ich habe ja bald meinen Termin und dann werde ich mal die Tipps von Dakkon befolgen.
Habe ich denn eigentlich das Recht den Teamleiter sprechen zu können? Meine Beraterin ist wirklich sehr schwierig auszurechnen und ich könnte mir sehr gut vorstellen das Sie sich da querstellen wird/will. Von wegen ist nicht möglich, soll mich nicht so anstellen oder sowas :-(

Grüße, schaumi

efge
16.01.2009, 20:55
Hallo schlaumi84,

Habe ich denn eigentlich das Recht den Teamleiter sprechen zu können?

wenn Du den Eindruck haben solltest, dass Dein SB mauert bzw. sich Argumenten querstellt, dann verlange ein Gespräch mit seinem Vorgesetzten=Teamleiter.

schlaumi84
16.01.2009, 21:59
Alles klar, nochmals Danke für die Infos.
Hoffe das der Widerspruch bewilligt wird. :-)
Euch allen alles Gute
Grüße, Schlaumi

holla_die_waldfee
19.01.2009, 18:57
hello again,


danke für die "Aufklärung", liebe(r) effge:)..ich dachte mir schon so etwas.

Und @ schlaumi: wir hatten auch mal nach einem Termin bei der Teamleiterin gefragt (gleich vorne an der Info, nicht beim Arbeitsvermittler), und konnten sofort an Ort und Stelle einen bekommen. Seltsamerweise kam aber als wir warteten plötzlich der Arbeitsvermittler meines Mannes aus seiner Tür und bat uns herein (zwinker).

Damit hatte sich ratz-fatz unser Anliegen mehr oder weniger von selbst erledigt und es war auch auf einmal kein Thema mehr.

Mein persönlicher Rat: nimm' ne 2. Person mit

LG

holla:engel:

schlaumi84
19.01.2009, 21:10
Mal doof gefragt, wieso eigentlich immer eine 2. Person mitnehmen? Nur das man einen Zeugen dabei hat? Wenn ja wofür?
Das Problem ist das meine Termine beim Amt doch sehr oft während der Arbeitszeit der arbeitenden Bevölkerung liegt weshalb eine Begleitung meist schwierig zu finden ist :-(

Ich bin es nicht
19.01.2009, 21:22
hallo schlaumi84 ..

Mal doof gefragt, wieso eigentlich immer eine 2. Person mitnehmen?

das liegt daran , das unsere Behörden teilweise Lücken im Erinnerunngsvermögen haben , wenn es um mündliche Zusagen / Vereinbarungen geht ..

4 Ohren hören eben besser als 2 ..

ich hab eh meistens alles mit den Behörden sofort schriftlich gemacht / mir schriftlich bestätigen lassen ..

schlaumi84
19.01.2009, 21:31
Mhmm aber jetzt mal erlicht, meint ihr es bringt wirklich was eine 2. Person mitzunehmen? Im Zweifelsfall steht Aussage gegen Aussage oder sehe ich das falsch?
Mit alles schriftlich geben lassen habe ich mir schon zu Herzen genommen, geht ja leider nicht anders :(

Dakkon
19.01.2009, 21:35
Wenn du es schriftlich niederlegen lässt, reichts auch wenn du alleine gehst ;) allerdings würd ich dann einen Ausdruck dessen verlangen, was der Bearbeiter in sein Gerät tippt, und das eventuell nachkorrigieren lassen, wenn was fehlt. und.. immer darauf achten, dass er den Vermerk auch gespeichert hat.

schlaumi84
19.01.2009, 21:41
Super danke für die Tipps, aber ist das nicht krass mit welchen Mitteln die Jungs da gegen uns "kämpfen".
Also ich bin jetzt das erste mal in meinem Leben in der Situation vom Staat Hilfe beziehen zu müssen und werde überall nur verarscht, echt Schlimm!
Aber ich bin ja nicht der erste und einzigste dem sowas widerfährt :(
Nochmals danke an das Forum, ich glaube ohne euch hätte ich schon schlimmeres erleben müssen.

Dakkon
20.01.2009, 07:27
Es kämpft niemand gegen irgendwen. Es sind auch nur Menschen, die mal was vergessen. Und das die Arbeitsbelastung da auch nicht grad niedrig ist, sollte jedem klar sein. Die Jahre sind vorbei, es wird alles auf "mehr Effizienz,mehr Kunden, mehr mehr mehr " getrimmt. Deshalb sollte man sich rückversichern, damit man selbst sicher sein kann, dass alles korrekt läuft.

schlaumi84
21.02.2009, 20:51
Ich wollte euch mal bescheid geben das mein Antrag am Freitag bewilligt wurde und das Geld schon am Donnerstag gutgeschrieben wurde.
Fazit: Nach 2 erfolglosen Anträgen auf Fahrtkosten mit eindeutigen Beweisen und Bestätigungen des AG folgten 2 Ablehnung darauf folgten 2 Widersprüche die mit 3 persönlichen "Anhörungen" in der Agentur letzlich doch bewilligt wurden.
Unglaublich aber wahr, trotzdem nochmals danke für die Infos.

PS: Eine neue SB habe ich nun auch, und diese scheint mir auch endlich mal zuzuhören :-)