Julia PS
09.01.2009, 21:16
Hallo @ alle,
Ich bin in 7 SSW. Bin ab 02.05.2008 bis 31.03.2009 In einem Arbeitsverhältnis.
von 08.2001 bis 07.06.2004 Ausbildung
08.06.04 bis 03.10.2004 Arbeitslosengeld I ,
04.10.2004-10.01.2005Mutterschutz anschließend Elternzeit!
Nach der Elternzeit Habe ich mich ab 01.01.2008 arbeitslos gemeldet (mir wurde ALG I für 360 Tage bewilligt) ab 02.05.2008 ging ich wieder 25 Stunden die Woche Arbeiten. Meine Frage ist (da mein Vertrag mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht verlängert wird und ein neuer Anspruch noch nicht entstanden ist) habe ich noch Anspruch Restanspruch auf ALG I oder nicht mehr!
Die Anwarschaftszeiten zum 01.01.2008 habe ich ja durch:
"Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach demSGBIII bezogen haben" erfühlt
Ich bedanke mich voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Julia
PS: Frohes Neues Jahr 2009
Ich bin in 7 SSW. Bin ab 02.05.2008 bis 31.03.2009 In einem Arbeitsverhältnis.
von 08.2001 bis 07.06.2004 Ausbildung
08.06.04 bis 03.10.2004 Arbeitslosengeld I ,
04.10.2004-10.01.2005Mutterschutz anschließend Elternzeit!
Nach der Elternzeit Habe ich mich ab 01.01.2008 arbeitslos gemeldet (mir wurde ALG I für 360 Tage bewilligt) ab 02.05.2008 ging ich wieder 25 Stunden die Woche Arbeiten. Meine Frage ist (da mein Vertrag mit höchster Wahrscheinlichkeit nicht verlängert wird und ein neuer Anspruch noch nicht entstanden ist) habe ich noch Anspruch Restanspruch auf ALG I oder nicht mehr!
Die Anwarschaftszeiten zum 01.01.2008 habe ich ja durch:
"Zeiten, in der Sie ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erzogen haben, wenn Sie unmittelbar vor der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzleistung nach demSGBIII bezogen haben" erfühlt
Ich bedanke mich voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Julia
PS: Frohes Neues Jahr 2009