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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fiktives Gehalt nach Erziehungsurlaub + Höherqualifizierung?


anne_31
10.01.2009, 21:40
Hallo Ihr,

ich habe hier im Forum schon einiges durchgestöbert bezügl. der Berechnung des ALG I nach dem Erziehungsurlaub. Zu meinem speziellen Fall bin ich leider nicht fündig geworden...vielleicht weiß jemand was?
Kurze Schilderung: in zwei Monaten läuft mein (3-jähr.) Erziehungsurlaub aus und danach wird mir gekündigt werden. Aufgrund der momentanen wirtschaftlichen Lage bin ich gerade nicht mehr so optimistisch, rechtzeitig was neues zu finden und informiere mich daher schon mal in alle Richtungen...
Vor dem Erziehungsurlaub habe ich 8 Jahre halbtags im Vertrieb gearbeitet und währenddessen studiert. Das Studium habe ich mittlerweile (erst jetzt gegen Ende des Erziehungsurlaubs) erfolgreich abgeschlossen. Ich habe nun also eine kaufmännische Ausbildung UND ein FH-Studium. Eigentlich müßte dann ja auch das ALG 1 dementsprechend höher ausfallen...oder? Ich les ja hier immer nur den umgedrehten (Normal-)Fall. Was meint Ihr? Oder gilt hier die "Günstiger-Regelung" für die Arge ;-) und ALG wird nach meiner vorherigen Stelle berechnet, also ja eine Qualifikationsstufe niedriger?
Vielen Dank für Eure Antworten!

Grüße von Anne

Lopo01
10.01.2009, 22:10
Hi.


(1) Kann ein Bemessungszeitraum von mindestens 150 Tagen mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des auf zwei Jahre erweiterten Bemessungsrahmens nicht festgestellt werden, ist als Bemessungsentgelt ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde zu legen.


(2) 1Für die Festsetzung des fiktiven Arbeitsentgelts ist der Arbeitslose der Qualifikationsgruppe zuzuordnen, die der beruflichen Qualifikation entspricht, die für die Beschäftigung erforderlich ist, auf die die Agentur für Arbeit die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat.


2Dabei ist zugrunde zu legen für Beschäftigungen, die............

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__132.html

Zuerst muss natürlich die Kinderbetreuung sicher gestellt sein.

Die Bemessung wird auf die wöchentliche Stundenzahl runtergerechnet, die jetzt nur noch gearbeitet werden kann ( bei Einschränkungen w.Kinderbetreuung ).