Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Minderung Kosten der Unterkunft
Hallo
ich habe eine Frage bezüglich der Kostern der Unterkunft.
Mein ALG1 lief am 14.06 aus, ich habe natürlich vorher einen Antrag auf ALG2 gestellt. Den Bewilligungsbescheid habe ich gestern erhalten.
Da meine Frau arbeitet, wurde von der Arge ein Einkommensüberhang von 233 Euro errechnet. Einmal unabhängig davon, ob diese Berechnung stimmt, wurde dieser Überhang auf die Kosten der Unterkunft angerechnet. Diese wurden mit 677 Euro angesetzt, so dass sich ein Betrag von 438 Euro für die zustehenden Kosten für Unterkunft und Heizung ergab.
Nun habe ich in einem anderen Forum auf Nachfrage die Auskunft bekommen, dass in den ersten 6 Monaten keine Abzüge von den KdU gemacht werden dürfen. Ich habe mittlerweile viel gesucht, aber noch keine eindeutige Information diesbezüglich bekommen.
Die Mietkosten für die Wohnung betragen 608 Euro, einschließlich Nebenkosten. Die Heizung/Wasserpauschale beträgt zur Zeit 120 Euro, ergibt zusammen 728 Euro. Die Warmwasseraufbereitung wird herausgerechnet. Dies sollen pauschal 18% sein (ich weiß nicht, ob dies für Lübeck auch zutrifft).
120 Euro - 18%= 98,40 Euro + 608 Euro Miete=706,40 Euro
Da die Arge 677 Euro ansetzt, scheint hier ohnehin ein Fehler vorzuliegen.
Sehe ich das richtig?
Für Ideen oder Meinungen wäre ich dankbar.
Viele Grüße
Willy
Betroffener
26.07.2005, 13:12
:welcome: Willy
ohne jetzt im Einzelnen sagen zu können, ob das im Detail alles korrekt berechnet wurde, sind in den ersten 6 Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu bezahlen. Abzüge sind auch zuerst beim ALG II zu machen. Die 18% erscheinen mir auf Basis von 120 Euro etwas hoch mit rund 22 Euro - aber das ist regional unterschiedlich.
Hartz IV: Amt fordert Umzug - Was ist zu beachten? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=13278)
Häufige Probleme bei den Wohnkosten (Kosten der Unterkunft) (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=3843)
Viele KdU-Richtlinien findest Du hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)
bei "Wohnung - was wird bezahlt? (Kosten der Unterkunft)"
ohne jetzt im Einzelnen sagen zu können, ob das im Detail alles korrekt berechnet wurde, sind in den ersten 6 Monaten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft zu bezahlen. Abzüge sind auch zuerst beim ALG II zu machen. Die 18% erscheinen mir auf Basis von 120 Euro etwas hoch mit rund 22 Euro - aber das ist regional unterschiedlich.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde mich durch die Infos "durcharbeiten"...
Aber noch eine Nachfrage. Zunächst, den 18%-Wert habe ich aus einem anderen Forum. In meinem Bescheid wurden tatsächlich 3,70 pro Person für Warmwasser abgezogen. Das sind (bei 4 Personen in meiner Bedarfsgemeinschaft) sogar nur 14,80, so dass sich die Differenz zwischen dem, was ich an Miete etc zahlen muss (713,20 nach Abzug Warmwasser) und dem, was die ARGE ansetzt (677), sogar noch erhöht.
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, dann darf von den Kosten für die Unterkunft nichts!!!! abgezogen werden, natürlich in den ersten 6 Monaten.
Wie verhält es sich dann aber mit dem von der ARGE berechneten Einkommensüberhang, der ja von der KdU abgezogen wurde? Dieser Überhang ergibt sich aus dem Einkommen meiner Frau minus Freibetrag plus dem Kindergeld. Als Bedarf haben sie für uns 1036 festgestellt, als zu berücksichtigendes Einkommen 1269. :?
vielen Dank
Willy
Betroffener
26.07.2005, 14:43
Hallo Willy,
vielleicht für Deine weiteren "Forschungen" noch interessant:
http://www.mieterverein-luebeck.de/msphl02.htm
Leider ist Schleswig-Holstein (zumindest noch nicht öffentlich) mit einer KdU-Richtlinie in Erscheinung getreten, sodaß die sich wohl an der Wohngeldtabelle bzw. dem Mietspiegel in irgendeiner Form orientieren.
Zur Berechnung wird der fiktive Bedarf ermittelt:
1x 622 € (der Elternbedarf - 2x 345, davon 90%)
2x 207 € (der Kinderbedarf - wie alt sind die Kinder?)
--------------------------------
= 1036 €
- 1269 € (bereinigtes Einkommen Deiner Frau)
-------------------------------
= 233 € Überdeckung
Gibt es irgendwelchen Mehrbedarf wegen irgendwelcher gesundheitlicher Einschränkungen und / oder Behinderungen?
Worauf hier noch zu achten wäre sind die Freibeträge und Werbungskosten (z.B. Weg zur Arbeitsstätte mit dem Auto), Versicherungen (KFZ-Haftpflicht usw.) die leider nicht immer vollständig abgezogen werden - was aber gerade hier "kriegsentscheidend" sein könnte - da könnten etwas mehr als 233 € vielleicht zusammenkommen.
Da es derzeit eine echte Bedarfsüberdeckung gibt, kann nur von der Kdu abgezogen werden - was das Amt offensichtlich auch getan hat.
Hallo "Betroffener"..:-)
- vielleicht für Deine weiteren "Forschungen" noch interessant:
- http://www.mieterverein-luebeck.de/msphl02.htm
danke, ich werde mir das anschauen..
- Zur Berechnung wird der fiktive Bedarf ermittelt:
- 1x 622 € (der Elternbedarf - 2x 345, davon 90%)
- 2x 207 € (der Kinderbedarf - wie alt sind die Kinder?)
--------------------------------
- = 1036 €
- - 1269 € (bereinigtes Einkommen Deiner Frau)
-------------------------------
- = 233 € Überdeckung
jup, das ist soweit richtig, die Kinder sind 8 und 13..
- Gibt es irgendwelchen Mehrbedarf wegen irgendwelcher
- gesundheitlicher Einschränkungen und / oder Behinderungen?
nein, nichts dergleichen...
- Worauf hier noch zu achten wäre sind die Freibeträge und
- Werbungskosten (z.B. Weg zur Arbeitsstätte mit dem Auto),
das sind gerade einmal 2 km, also so gut wie nichts, mit dem Fahrrad in 5-7 Min zu fahren.
- Versicherungen (KFZ-Haftpflicht usw.) die leider nicht immer vollständig
- abgezogen werden was aber gerade hier "kriegsentscheidend" sein
- könnte - da könnten etwas mehr als 233 € vielleicht zusammenkommen.
KFZ-Haftpflicht für den Wagen meiner Frau habe ich mit angegeben, im Bescheid ist darüber aber nichts zu finden, zumindest nicht namentlich
- Da es derzeit eine echte Bedarfsüberdeckung gibt, kann nur von der
- Kdu abgezogen werden - was das Amt offensichtlich auch getan hat.
Nun, das haben sie gemacht. Ich habe mal eine (vielleicht dumme) Frage in diesem Zusammenhang. Wenn ich einmal von den Kriterien, die ich kenne, absehe (Alter, erwerbsfähig. Aufenthalt in BRD, Antrag), was muss dann noch passieren, damit man kein ALG2 bekommt. Okay, man muss über zuviel Geld verfügen. Anders gefragt, wenn wir diesen Überhang von 233 Euro haben, könnte das dann nicht eigentlich bedeuten, dass man das Kriterium der Hilfebedürftigkeit "nicht" erfüllt? Wir also eigentlich zuviel Einkommen haben?
Oder werden für die Bedürftigkeit die KdU auf jeden fall mit eingerechnet? Zumindest verstehe ich es so, da als Gesamtbedarf unserer BG 1707 Euro errechnet wurde
Mich irritiert das mit dem Überhang...
viele Grüße
Willy
Nur noch einmal die Frage
- Da es derzeit eine echte Bedarfsüberdeckung gibt, kann nur von der
- Kdu abgezogen werden - was das Amt offensichtlich auch getan hat.
Sie haben es gemacht, aber dürfen sie das auch. Ich weiß, es gibt diese
-233 Euro, aber...widerspricht das nicht der Aussage, dass die KdU in den ersten 6 Monaten voll bezahlt werden. Oder gibt es hier dann eben auch den entsprechenden Handlungsspielaum??
gruss
willy
Betroffener
26.07.2005, 23:15
Hallo Willy,
es wird nur der ermittelte Bedarf bezahlt.
In der Rechnung hatte ich noch das Kindergeld vergessen, was wahrscheinlich jetzt bei Deiner Frau für die beiden Rangen einläuft - müssten 2x 154,- € sein.
Wenn das 13-jährige Kind 14 wird, erhöht sich dessen Regelsatzbedarf von 207 € auf 276 € - also aufpassen. Das verringert den Überhang.
Bei den Abzügen der Freibeträge und Werbungskosten solltest Du ganz genau nachsehen, was da abgezogen wurde. Hier wird gerne mal was vergessen - aber nur beim Einkommen Deiner Frau ist überhaupt etwas abzugsfähig - da sie jetzt die Verdienerin ist und es jetzt darum geht, das Einkommen "klein" zu rechnen, damit auf der ALG II Seite der Überhang kleiner wird oder verschwindet.
Bei der Zahlung der KdU in voller Höhe geht es um die Angemessenheit der Unterkunft. Die wird ja (zumindest jetzt) in voller Höhe anerkannt und nur um den Überhang gekürzt, den Deine Frau "zuviel" verdient für die Regelsätze.
Schau auch mal hier: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2004/EinkommensVO.pdf
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2005/ALG_II_Bescheidfehler.html
Letzteres ist mit Beispielen. Vielleicht ganz interessant für Euch.
Hallo Betroffener
vielen Dank für deine Hinweise und Tips
- Bei der Zahlung der KdU in voller Höhe geht es um die Angemessenheit
- der Unterkunft. Die wird ja (zumindest jetzt) in voller Höhe anerkannt
- und nur um den Überhang gekürzt, den Deine Frau "zuviel" verdient für
- die Regelsätze.
Okay... ich stand da wohl etwas auf einer "Leitung". Das ist natürlich nachvollziehbar und logisch...:-))
Ich muss ohnehin Widerspruch einlegen. Zum einen ist die Berechnung dür die KdU fehlerhaft, es fehlen rund 30 Euro. Zum anderen ergibt sich aus der Differenz von ALG und ALG2 bei mir ein Wert von rund 1000 Euro. Demnach müßte ich den Zuschlag nach Bezug von ALG1 in voller Höhe bekommen. Dies wären nach meinen Informationen 320 Euro für Paare plus 120 Euro für zwei Kinder. (§24 SGB II)
Tatsächlich aber sind im Bescheid für diesen Zuschlag nur 5 Euro bewilligt.
viele Grüße
Willy
Betroffener
27.07.2005, 11:09
Hallo Willy,
das ist ja spannend - das könnte ein Hintergrund für den hohen Gesamtbedarf sein, den die Behörde errechnet hat.
1x 622 € (der Elternbedarf - 2x 345, davon 90%)
1x 207 € (Kinderbedarf 1)
1x 207 € (Kinderbedarf 2
1x 320 € (Übergangsgeld Eltern)
1x 60 € (Übergangsgeld Kind 1)
1x 60 € (Übergangsgeld Kind 2)
--------------------------------
= 1476 €
- 1269 € (bereinigtes Einkommen Deiner Frau)
-------------------------------
= 207 € Unterdeckung
Dazu käme noch die Miete und der Abzug vom Kindergeld (2x 154 €).
Nur leider weiß ich nicht, ob Deine Frau und die Kinder da voll mit eingerechnet werden beim Übergangsgeld, wenn Deine Frau arbeitet oder ob das irgendwie aufgeteilt wird.
Bevor DU an einen richtigen Widerspruch denkst - der Monate dauert - würde ich eher empfehlen, mit dem ganzen Kram zum Teamleiter Deines Sachbearbeiters (nach kurzfristiger Terminvereinbarung) zu gehen und um eine Überprüfung bitten. Widerspruch kannst Du innerhalb der 30 Tagesfrist ab Erhalt des Bescheides dann immer noch einlegen, wenn der Termin keine Richtigstellung bringt. Aber das wäre für eine Beschleunigung der Abwicklung von immensem Vorteil.
Hallo Betroffener
hm, also meine Berechnung sieht etwas anders aus
1x 622 € (der Elternbedarf - 2x 345, davon 90%)
1x 207 € (Kinderbedarf 1)
1x 207 € (Kinderbedarf 2
1x 706 (KdU)
------------
= 1742 EUR
Das wäre der tatsächliche Bedarf.
Meines Wissens gehört der befristete Zuschlag nicht zum Bedarf, sondern ist ein tatsächlicher Zuschlag. Rechne ich diesen zum Bedarf...
1x 320 € (Übergangsgeld Eltern)
1x 60 € (Übergangsgeld Kind 1)
1x 60 € (Übergangsgeld Kind 2)
--------------------------------
= 2182 €
- 1269 € (bereinigtes Einkommen meiner Frau...!!! plus Kindergeld, das
in dem Betrag enthalten ist )
-------------------------------
= 913 € Unterdeckung ..-> ALG2-Betrag (bisher 443)
- Nur leider weiß ich nicht, ob Deine Frau und die Kinder da voll mit
- eingerechnet werden beim Übergangsgeld, wenn Deine Frau arbeitet
- oder ob das irgendwie aufgeteilt wird.
Nach meinen Informationen ist das unabhängig davon, ob sie arbeitet...
- Bevor DU an einen richtigen Widerspruch denkst - der Monate dauert
- würde ich eher empfehlen, mit dem ganzen Kram zum Teamleiter
- Deines Sachbearbeiters (nach kurzfristiger Terminvereinbarung) zu
- gehen und um eine Überprüfung bitten. Widerspruch kannst Du
- innerhalb der 30 Tagesfrist ab Erhalt des Bescheides dann immer noch
- einlegen, wenn der Termin keine Richtigstellung bringt. Aber das wäre
- für eine Beschleunigung der Abwicklung von immensem Vorteil.
Nun, unter normalen Umständen würde ich dies wie von dir empfohlen immer so machen. "Freundlich darauf hinweisen, dass hier ein Fehler vorliegt...". Und ich denke, ich werde dies auch zunächst versuchen.
Mir wurde allerdings an anderer Stelle geraten, gleich einen Widerspruch zu schreiben, da man möglicherweise in einem solchen Gespräch "keine Chancen" hat.
Nun stellt sich aber u.a. die Frage, auch wenn ich nichts böses von anderen Menschen annehme, was wenn der Teamleiter/oder Sachbearbeiterin mir zustimmt, es passiert aber nichts... und die Frist für den Widerspruch verstreicht? Klar, ich müßte mir das schriftlich bestätigen lassen... das ging mir gerade durch den Kopf, denn wenn ich lese, wie es vielen anderen bisher erging....*kopfschüttel*...
Was meinst du, ist es sinnvoll, zunächst zur Sachbearbeiterin zu gehen? Ich hatte bisher mit ihr noch keinen Termin bzw habe mit ihr in irgendeiner Form gesprochen... Wenn ich gleich zum Teamleiter gehe, könnte es ja sein, dass sie sich nicht voll "respektiert", und ihre Kompetenz kritisiert fühlt...:-)). Ich muss ja wahrscheinlich noch eine Weile gut mit ihr auskommen...:-).
Viele Grüße
Willy
Betroffener
28.07.2005, 12:23
Hallo Willy,
ich möchte es mal so formulieren:
Es geht um Deine (Eure) Lebensgrundlage. Da sollten irgendwelche mimosenhafte Ansätze aussen vor bleiben. Von vielen Fällen ist bekannt, daß die Bearbeitung eines Widerspruchs durchschnittlich 3 Monate dauert und oft ein Ergebnis bringt, das einen weiteren Widerspruch erfordert. Dann seid ihr schon mal locker bei einem halben Jahr (oder erheblich mehr) - und das ohne die entsprechenden Zahlungen.
Und um es auf den Punkt zu bringen - nur das Ausscheren aus der Schlange bringt hier weiter.
Beispiel aus eigener Erfahrung einer Bekannten:
ALG II Antrag Ende Februar nach ALG I abgegeben.
Mitte April kam der Bescheid (Fehler: falsche Krankenkasse und Übergangsgeld fehlt). Fatal, da privat weiterversichert zur Sicherheit.
Mitte April wegen Nichtereichbarkeit und Überfüllung des Amtes Widerspruch eingereicht und Stand heute weder Bescheid noch Geld bekommen.
Wie durch ein Wunder war Ende Juni die Behörde telefonisch woeder erreichbar. Krankenkasse wurde während des Telefonates geändert!
Die wussten sogar die richtige und auch die Versicherungsnummer.
Private Beträge konnten nun von der Kasse zurückerstattet werden.
Der Widerspruch bzgl. Übergangsgeld wurde ebenfalls Ende Juni positiv entschieden - sogar ein Schreiben ist im Computer vermerkt - das nie jemand gesehen hat. Die SachbearbeiterInnen sind offensichtlich bemüht und nett und denen tut das alles sehr leid (was die vom Kreis überstellte Kollegin da seinerzeit verbockt hat). Der Nachfolgeantrag (abgegeben am 5.7.) taucht auch noch nicht auf. Ich habe nur die Hoffnung, dass das Spielchen damit wieder von vorne los geht.
Ich bin regelmässig mit Teamleiterin und SachbearbeiterInnen in Kontakt - aber irgendwie geht es nicht weiter - aber die inzwischen 450 € fehlen einfach meiner Bekannten zum Leben. Und ich will der endlich einen Scheck besorgen.
Also keine falsche Scham - es geht um Eure Knete, die Ihr für Eurer Leben braucht - auf Euch nimmt auch keiner Rücksicht.
Es gab mal ein Büchlein zur aktiven Lebenshilfe mit dem Titel: "Hilf Dir selbst - sonst hilft Dir keiner" - und genau darum geht es.
Ach ja - Widersprüche kann man auch wieder zurücknehmen.
In diesem Sinne viel Erfolg.
Hallo Betroffener
natürlich hast du recht. Und natürlich werde ich alle verfügbaren Mittel und das notwendige Verhalten einsetzen, um zu dem zu kommen, was mir in diesem Fall zusteht. Ich habe mich da sicher mißverständlich ausgedrückt.
Der von dir beschriebene Fall, wie auch viele andere hier und in anderen Foren, zeigt, wie willkürlich oft (es gibt auch nette!!!!, bemühte... mit diesem ALG2 umgegangen wird, und wie der ALG2-Empfänger in manchen Fällen charakterisiert wird.
Das ist zumindest mein Eindruck.
Diese Willkürlichkeit ist sicher oft von dem entsprechenden Sachbearbeiter abhängig, oder von übergeordneten Instanzen wie einem Teamleiter u.a..
Und Wartezeiten von 4 Monaten und mehr sind eigentlich kaum (garnicht) zu akzeptieren, da es schließlich ganz richtig um die Lebensgrundlage geht.
Letztlich warten viele aber eben so lange... Egal, ob sie aus der Schlange geschehrt sind oder nicht. Scheinbar werden die Regeln des Mitteinander im Zusammenhang mit ALG2 oft aufgehoben.
Ich hatte nur überlegt, welche Erfahrungen andere gemacht haben, wenn sie in den zumindest in anderen Bereichen üblichen Hierarchie-Weg verlassen haben. Und ob dies nicht erst recht dazu führt, dass Anträge nicht bearbeitet werden, bzw Widersprüche scheinbar Monatelang irgendwo herumliegen. Denn letztlich will ich nur eines: Und zwar genau das, was mir zusteht, damit ich Miete bezahlen kann, und wir etwas zu "beißen" haben... etc... Und wenn es mit sachlicher Freundlichkeit und Direktheit nicht geht, klar, dann muss man natürlich sofort ausscheren...
Aber, wie du oben auch geschrieben hast, hoffe ich, dass es mit einem Gespräch und einer Überprüfung eben nicht zu diesem monatelangen Hickhack kommt. Und ich weiß auch, dass (falscher) Scham etc sicher das letzte ist, was man in diesem Zusammenhang zeigen sollte.
okay... vielen Dank trotzdem für deine direkten Worte. Ich finde so etwas immer besser, als um den heißen Brei zu reden...
viele Grüße
Willy
Betroffener
28.07.2005, 20:36
Hallo Willy,
Du hast natürlich recht, dass das jeder nach seinem persönlichen Naturell entscheiden und durchziehen muss. Aber gerade in den neuen Bundesländern ist die Behördenhörigkeit (Das Wort gefällt mir nicht, aber ich finde gerade kein besseres dafür) irgendwie extrem ausgeprägt.
Immerhin - frau hat mir heute versprichen, das sie die Akte meiner Bekannten höchstpersönlich herausgekramt hat, auf den richtigen Platz zwecks sofortiger Bearbeitung gepackt hat und dass nächste Woche der Bescheid und die Nachzahlung kommen soll.
Ich bin jetzt nur gespannt, ob morgen überhaupt bei meiner Bekannten Geld aufs Konto kommt, da die erste Periode ALG II bis zum 31.07. läuft und vom Folgeantrag noch nichts in den Computern der ARGE zu finden ist.
Hallo Betroffener
ich denke, Behördenhörigkeit trifft es ganz gut. Letztlich ist es ein weit verbreitets Phänomen, wenn es um sogenannte Autoritäten geht. Im übertragenden Sinne kenne ich das sehr gut aus der Medizin, in der ich nie verstehen konnte, warum meine (medizinischen) Doktoranden sich so derart ihren Oberärzten bzw Profs unterworfen haben. Und ob nun in der Behörde, der Medizin oder anderswo, ordnet man sich dem Prinzip der "Gehörigkeit" unter, fördert man es eigentlich nur...
Wie dem auch sei, auch wenn ich eines Besseren belehrt werde, so entspricht mein Naturell zunächst der Suche nach einem klärenden Gespräch, mit Sachbearbeiter, Teamleiter oder höher...
Ich hoffe, dass es für deine Bekannte endlich!!! klappt, und es nicht nur "hohle" Worte der Sachbearbeiterin waren. Und ehrlich gesagt hoffe ich, dass ich nicht durch diese Mühle gehen muss....
Hm, wenn ich aber das heute aus Hamburg lese, in der die Arge ganz offensichtlich und bewußt widerrechtlich handelt, dann zeigt es mir einmal mehr, dass ganz offensichtlich in diesem Land bezgl Arbeitslose etwas schief läuft... :wut: :wut: (Hamburg->(letztes ALG1, ausgezahlt am Ende des Monats ist Grund, dass im Folgemonat kein ALG2 gezahlt wird, da ja ausreichend Geld für diesen Monat zur Verfügung steht. Sein/ihr Recht bekommt nur der/die, der/die vor das Sozialgericht geht....)
viele Grüße
Willy
Betroffener
29.07.2005, 21:54
Hallo Willy,
naja - mit der Dame war ich schon mehrfach persönlich in Kontakt. Ich denke schon, das die mir keinen vom Pferd erzählt hat (beim Übergangsgeld).
Allerdings sorgt mich die fehlende Überweisung vom heutigen Tage.
Wenn Montag nichts auf dem Konto meiner Bekannten ist, ist das Thema ARGE-Besuch und Scheckbettelei dran.
So ein simpler Folgeantrag mit allen Kreuzen bei "KEINE Veränderung" sollte mit 3 Wochen Bearbeitungszeit.
Bislang wurde immer pünktlich am letzten Arbeitstag des Monats überwiesen.
Hallo Betroffener
ein Nachtrag... :-)
ich hatte in der Zwischenzeit ein Gespräch (telefonisch) mit "meiner" Sachbearbeiterin. Und es sieht so aus, als wenn ich "Glück" gehabt habe, und nicht durch die Mühle muss....
Ich habe ihr die Fehler bei der Berechnung rechnerisch dargelegt, und sie hat mir in beiden Punkten, KdU und befr. Zuschlag, voll zugestimmt. Sie konnte auch den Fehler in den KdU finden. Heute habe ich dann, zwei Tage nach dem Gespräch, Post bekommen, in der sie mir schriftlich bestätigt, dass meine Einwände berechtigt sind, eine Neuberechnung erfolgt und ein entsprechender Änderungsbescheid ergeht.
Ich habe mich dann noch mehr als eine Stunde mit ihr am Telefon unterhalten (über ALG2, Sachbearbeiter und Betroffene, BA und und und...), und ich bekam den Eindruck, es mit einer kompetenten und vor allem wohlwollenden Person zu tun zu haben.
Ich muss gestehen, dass nach den vielen schlechten Erfahrungen, die bundesweit viele ALG2-Empfänger machen mussten, ich froh bin, dass es in meinem Fall wohl weniger kompliziert läuft (ich hoffe, ich werde nicht doch noch eines Besseren belehrt).
Das heißt zwar nicht, dass ich plötzlich blind vertraue, aber hin und wieder scheint es auch Sachbearbeiter in der Arge zu geben, die ihren Auftrag ernst nehmen (im Sinne des Arbeitslosen natürlich).... was eigentlich von allen gewünscht wäre.
Ist die Überweisung deiner Bekannten mittlerweile eingegangen?
viele Grüße
Willy
Betroffener
03.08.2005, 21:00
Hallo Willy,
auch die Loreley hatte ja das Vergnügen versehentlich an den Amtsleiter zu kommen - und es geschehen Zeichen und Wunder ...
Also auch Dir meinen herzlichen Glückwunsch zur tollen Sachbearbeiterin.
Zu meinem Umfeldproblem:
Nein - weder die Nachzahlung noch ein Änderungsbescheid für das Übergangsgeld ab Februar sind inzwischen eingetroffen - obwohl mir die Teamleiterin heute am Telefon versicherte, das wäre am 26. Juli bearbeitet und der Änderungsbescheid sei als versandt eingetragen und müsste rausgegangen sein.
Da aber eine leitende Mitarbeiterin aus der Widerspruchsstelle mir am 28. Juli am Telefon erzählte, dass sie den Vorgang höchstpersönlich gesucht und einer Mitarbeiterin zur Soforterledigung auf den Tisch gepackt hat, habe ich da so meine Zweifel.
Die Entscheidung, den Widerspruch dazu positiv zu bescheiden, erfolgte nämlich schon Ende Juni und am 14. und 20. Juli hatte ich mit der Teamleiterin deswegen auch schon persönlichen als auch telefonischen Kontakt, wo Bescheid und Geld bleiben.
Da das ALG II bis zum 31.07. terminiert war, gab es auch hier keinen Geldeingang. Am 05.08 ist der Monat rum ohne Folgeantragsbearbeitung, dann kann sie einen Scheck einfordern - aber natürlich nicht mit Anstehen in der grossen Schlange, sondern mit dem Ziel einer vorbereiteten Direktabholung.
Die Frau Teamleiterin will sich hier wieder kümmern, alles zusammenkramen lassen und mich dann zurück rufen. Heute war es wohl noch nicht so weit, aber vielleicht am Donnerstag.
Ich muss hinzufügen, wegen der ganzen Geschichte laufen beim Reklamationsmanagement der BA Berlin über das Hartz IV Büro für das Land Brandenburg des SPD-Fraktionvorstandes von Brandenburg ebenfalls parallel seit Anfang Juni mehrere Anfragen und Rückfragen weitgehend ohne Ergebnis.
Die Mitarbeiter dieses Hartz IV Büros sind mehr oder weniger fassungslos über die nicht funktionierenden und nicht nachvollziehbaren Abläufe der ARGE in Luckenwalde (alles kein Einzelfälle), eine andere ARGE in Lauchhammer ist wohl jetzt fast geschlossen im Sommerurlaub und lässt alles einfach liegen.
Fazit: alle im Amt sind lieb, nett und freundlich - wenn man sie einmal persönlich oder telefonisch erreicht - aber wenn man was unternimmt oder spezifisches wissen will, versickert es in einem grossen Watteball - wird mehr oder weniger ausgesessen und der Watteball nimmt seine alte Form wieder ein, als wäre nichts gewesen.
Und man/frau steht genauso belämmert da wie vorher. Da ja jetzt die BA auch noch Kompetenzen abgeben musste, dürfte das jetzt noch schlimmer werden.
Hi Betroffener,
- auch die Loreley hatte ja das Vergnügen versehentlich an den
- Amtsleiter zu kommen - und es geschehen Zeichen und Wunder ...
ich schätze, dass müßte ich noch einmal nachlesen... :-)
- Also auch Dir meinen herzlichen Glückwunsch zur tollen Sachbearbeiterin.
nun, das mit dem "toll" muss sich erst noch beweisen, das kommt ganz auf den Änderungsbescheid an... und natürlich die weiteren Gespräche, die ich mit ihr wegen Wohnung (wir liegen gut 5 qm drüber), Klassenfahrt meiner Tochter und anderen Dingen führen muss...
- Nein - weder die Nachzahlung noch ein Änderungsbescheid für das
- Übergangsgeld ab Februar sind inzwischen eingetroffen - obwohl mir
- die Teamleiterin heute am Telefon versicherte, das wäre am 26. Juli
- bearbeitet und der Änderungsbescheid sei als versandt eingetragen
- und müsste rausgegangen sein.
Mein Bewilligungsbescheid wurde am 12.07 erstellt, und sollte eigentlich am gleichen Tag in die Post gegangen sein. Tatsächlich ist er erst am 26.7. angekommen. In der Arge erzählte man mir, dass die Bescheide aus Nürnberg kommen würden (ist dem wirklich so?), und dass wohl viele Bescheide (komischerweise) dermassen verspätet angekommen sind.
- Die Entscheidung, den Widerspruch dazu positiv zu bescheiden, erfolgte
- nämlich schon Ende Juni und am 14. und 20. Juli hatte ich mit der
- Teamleiterin deswegen auch schon persönlichen als auch telefonischen
- Kontakt, wo Bescheid und Geld bleiben.
Entweder sind die komplett überlastet, und keine(r) hat mehr den richtigen Überblick, oder aber, was ich eher vermute, die Verzögerungen werden mit System eingebaut, damit der Arbeitslose zum Bittsteller wird... nur ein Gedanke, der mir bei solchen Beispielen immer wieder durch den Kopf geht.
- Die Mitarbeiter dieses Hartz IV Büros sind mehr oder weniger
- fassungslos über die nicht funktionierenden und nicht nachvollziehbaren
- Abläufe der ARGE in Luckenwalde (alles kein Einzelfälle), eine andere
- ARGE in Lauchhammer ist wohl jetzt fast geschlossen im Sommerurlaub
- und lässt alles einfach liegen.
Für letzteres in Lauchhammer klingt fassungslos fast noch wie ein Kompliment.
- Fazit: alle im Amt sind lieb, nett und freundlich - wenn man sie einmal
- persönlich oder telefonisch erreicht - aber wenn man was unternimmt
- oder spezifisches wissen will, versickert es in einem grossen Watteball
- wird mehr oder weniger ausgesessen und der Watteball nimmt seine
- alte Form wieder ein, als wäre nichts gewesen.
- Und man/frau steht genauso belämmert da wie vorher.
Belämmert ist sicher noch milde ausgedrückt. Ich kann deinen Ärger verstehen, und ich denke, ich wäre schon längst (innerlich) ausgerastet, auch wenn ich nicht weiß, was man dagegen machen kann. Gestern habe ich gehört, dass die Sozialgerichte in Berlin (wenn ich mich richtig erinnere) mittlerweile in jedem vierten Fall mit ALG2 zu tun haben, Tendenz steigend, und auf der anderen Seite stehen Clement und Co., die nicht müde werden, das Ganze als Erfolg zu verkaufen. Wobei wahrscheinlich auch die ein oder andere Arge dies nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nimmt, von den "Betroffenen" ganz zu schweigen....
Wie dem auch sei, ich finde die Möglichkeit, hier in den Foren Hilfe und Informationen zu bekommen, große Klasse, und ich danke euch dafür. Und im Gegensatz zu deinem Beispiel und vielen anderen (bzgl Arge...) habe ich den Eindruck gewonnnen, dass hier mit viel Energie und Kompetenz den Leuten wirklich geholfen wird.
viele Grüße
Willy
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