Basti-85
12.01.2009, 12:08
Hallo!
Erstmal möchte ich los werden das hier eine ganz Klasse Möglichkeit geschaffen wurde durch den Jungle der ALG II Gesetze durchzusteigen.
Ich find es super das man hier tatsächlich eine Antwort auf eine Frage finden kann, zumal die Gesetzlage nach meiner Ansicht sehr undurchsichtig ist. Aber nun zum Thema:
Ich und meine Verlobte (SIE in der 28. SSW) leben derzeit zusammen mit Ihrer Mutter und der dazugehörigen Familie in einer Wohnung.
Zum 01.02.2009 ziehen wir alle gemeinsam in ein Haus, welches auch schon von der ARGE genehmigt wurde, allerdings steht uns dieses Haus nur mit 8 Personen zu. Mit meiner Verlobten und mir sind wir zu 8, ohne uns wären Sie nur noch zu 6.
Wir möchten also erst mitziehen und nach spätestens 3 Monaten eine eigene Wohnung nehmen.
Die ARGE hat uns angeboten zum 01.02.2009 eine eigene Wohnung nur für uns beide zu nehmen, dieses Angebot haben wir allerdings abgeschlagen, da sonst die Familie meiner Verlobten das Haus nicht bekommen kann.
Frage ist: Wenn wir jetzt mit ziehen, können wir dann trotzdem spätestens 3 Monate nach dem Einzug eine eigene Wohnung nehmen?
Zur Info noch: Alle Personen beziehen ALG II. Das Baby soll zum 01.04.2009 das Licht der Welt erblicken.
Danke schonmal fürs durchlesen, nun warte ich mal gespannt auf Antworten.
MfG,
Bastian.
Erstmal möchte ich los werden das hier eine ganz Klasse Möglichkeit geschaffen wurde durch den Jungle der ALG II Gesetze durchzusteigen.
Ich find es super das man hier tatsächlich eine Antwort auf eine Frage finden kann, zumal die Gesetzlage nach meiner Ansicht sehr undurchsichtig ist. Aber nun zum Thema:
Ich und meine Verlobte (SIE in der 28. SSW) leben derzeit zusammen mit Ihrer Mutter und der dazugehörigen Familie in einer Wohnung.
Zum 01.02.2009 ziehen wir alle gemeinsam in ein Haus, welches auch schon von der ARGE genehmigt wurde, allerdings steht uns dieses Haus nur mit 8 Personen zu. Mit meiner Verlobten und mir sind wir zu 8, ohne uns wären Sie nur noch zu 6.
Wir möchten also erst mitziehen und nach spätestens 3 Monaten eine eigene Wohnung nehmen.
Die ARGE hat uns angeboten zum 01.02.2009 eine eigene Wohnung nur für uns beide zu nehmen, dieses Angebot haben wir allerdings abgeschlagen, da sonst die Familie meiner Verlobten das Haus nicht bekommen kann.
Frage ist: Wenn wir jetzt mit ziehen, können wir dann trotzdem spätestens 3 Monate nach dem Einzug eine eigene Wohnung nehmen?
Zur Info noch: Alle Personen beziehen ALG II. Das Baby soll zum 01.04.2009 das Licht der Welt erblicken.
Danke schonmal fürs durchlesen, nun warte ich mal gespannt auf Antworten.
MfG,
Bastian.