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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Meldepflicht ALG 1


Torviscas
13.01.2009, 01:13
Hallo zusammen !

Ich bin seit 1.12. arbeitslos und beziehe ALG 1. Irgendwo habe ich gelesen, dass man sich alle 3 Monate bei der AA melden muss.

Trifft das zu ? Falls ja, wie melde ich mich ? Persönlich ? Telefonisch ? Wie Termin vereinbaren ?

Entschuldigt diese Fragen, ich bin zum ersten Mal arbeitslos. Werde auch nicht mehr arbeiten, da ich im Sommer 62 Jahre alt werde und am 1.10.09 die Wartezeit für meine Rente ab 60 für Frauen erfüllt habe und diese beantragen werde.

Und wer wird mich mit 61 Jahren und noch 9 Monate bis zur Rente noch einstellen ?

Danke für Eure Hinweise zur Meldepflicht.

Dakkon
13.01.2009, 07:00
Nein, du musst dich nicht melden, ausser natürlich du willst etwas von der Agentur. Die Meldepflicht gibt es nur für Personen die z.B. keine Leistungen beziehen.

Torviscas
13.01.2009, 15:32
Nein, du musst dich nicht melden, ausser natürlich du willst etwas von der Agentur. Die Meldepflicht gibt es nur für Personen die z.B. keine Leistungen beziehen.




Ok. Danke für den Hinweis.

x_anonymus_x
22.01.2009, 17:58
Hallo,

wenn auch ein bisschen spät, hier aber dennoch ein Nachtrag:

Nein, du musst dich nicht melden, ausser natürlich du willst etwas von der Agentur. Die Meldepflicht gibt es nur für Personen die z.B. keine Leistungen beziehen.

Die Meldepflicht (3 Monatsmeldung) ist seit dem 01.01.09 nicht mehr existent!

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

dicki77
22.01.2009, 18:50
Hallo Zusammen,
das macht mich jetzt aber stutzig. Habe mich am 08.01.09 arbeitslos gemeldet und bekam vom SB auch
die Aufforderung mich in 3 Monaten wieder zu melden.
Was stimmt denn nun ?
Vielen dank...

Seebarsch
22.01.2009, 20:38
Hallo zusammen,
für Arbeitslose die Alg beziehen wird Verfügbarkeit unterstellt, so dass Meldungen nur nach schriftlicher Aufforderung erfolgen.
Die "Dreimonatsmeldung" gibt es nicht mehr!
:razz: