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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I nach Selbstständigkeit?


Samsa
13.01.2009, 21:07
Hallo,

mein Lebensgefährte hat fast 10 Jahre Sozialversicherungspflichtig gearbeitet und geht nun nahtlos in die Selbstständigkeit über. Was, wenn er das nach ein paar jahren wieder aufgibt und nicht gleich einen neuen Job findet? Hat er dann noch Anspruch auf das ALG I? Er will sich zusätzlich weiterversichern (Beitrag liegt zur Zeit irgendwie um die 25 € habe ich gelesen). Oder kann er dann auch Hartz IV beantragen?

Ich bin es nicht
13.01.2009, 22:15
Hallo Samsa ..

mein Lebensgefährte hat fast 10 Jahre Sozialversicherungspflichtig gearbeitet und geht nun nahtlos in die Selbstständigkeit über

hier wäre es dringendst wichtig das er sich wenigstens für 1 Tag arbeitslos meldet !!!!!

somit bleiben die Ansprüche aus den 10 Jahren sozialversicherungspflichtiger Tätigkeit für ( ich glaube ) 4 Jahre erst einmal bestehen ..

Er will sich zusätzlich weiterversichern (Beitrag liegt zur Zeit irgendwie um die 25 € habe ich gelesen). ..

dadurch hätte er dann meines Wissens bei scheitern der Selbständigkeit wohl nur einen recht geringen Anspruch ( aber immerhin einen Anspruch ) auf ALG I ..

Oder kann er dann auch Hartz IV beantragen

falls keine bzw. nur geringe Ansprüche nach Aufgabe der Selbständigkeit bestehen , so hat er dann Anspruch auf Hartz4 bzw. Aufstockung ..

es wäre aber lieb wenn du bitte noch andere Antworten abwartest ..

gibt schon recht gute User , die dir den besten Weg aufzeigen könnten ..

efge
13.01.2009, 22:27
Moin Samsa,

Arbeitslosengeld können nur diejenigen beziehen, die in einem beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet haben; Freiberufler können dies nicht.

Tritt die Arbeitslosigkeit ein, hat der Arbeitnehmer folgende Voraussetzungen zu erfüllen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld anmelden zu können:


er muss tatsächlich arbeitslos sein
er muss sich bei der Agentur für Arbeit persönlich arbeitslos gemeldet haben
er muss die Anwartschaftszeit erfüllen


Der Anspruch auf Arbeitslosengeld kann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn seit seiner Entstehung mehr als vier Jahre vergangen sind.

Anwartschaftszeit
Eine Erfüllung der Anwartschaftszeit ist dann gegeben, wenn der Arbeitnehmer in der sog. Rahmenfrist (zwei Jahre) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.

Quelle (http://www.foerderland.de/1476.0.html)

Von daher empfiehlt sich, dass Dein Lebensgefährte sich arbeitslos melden sollte bevor er sich selbstständig macht. Danach kann er sich ja dann wieder abmelden.
Wichtig ist, dass er seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend gemacht hat, denn der wird ihm dann für vier Jahre erhalten bleiben.

Will hoffen, dass er dies nicht in Anspruch nehmen muss und wünsche Euch gutes Gelingen. :)

Seebarsch
14.01.2009, 16:37
Hallo zusammen,
für Selbständige, die unmittelbar vorher versicherungspflichtig beschäftigt waren, gibt es die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung. Kostet zurzeit glaub ich 25,26 € monatlich.
Das ist der sicherste Weg!
:)