PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übergangsgeld von ALG I auf ALG II


Gitta12
26.07.2005, 14:47
Mein Mann, 58 Jahre alt, bzeiht noch bis Ende Febr. 06 ALG I und fällt dann in ALG II. Gibt für die Übergangszeit ein erhöhtes Geld, damit man nicht so tief fällt. Oder was wären für uns für andere Möglichkeiten gegeben.
ALG I-Bezug war für 26 Monate.
Frührente wäre ja wohl mit zuviel Abzügen, was hätten wir sonst für Möglichkleiten um das Existenzminimum zu umgehen oder zu erhöhen?
Haben bei uns unseren fast 22-jährigen Sohn, der an Mukoviszidose erkrankt ist. Er bezieht die Grundsicherung.
Sonstiges Einkommen nicht vorhanden, was können wir tun um unser Überleben zu sichern.

Danke

Betroffener
26.07.2005, 15:15
:welcome: Gitta,

dann sollte sich Dein Mann jetzt schon (falls das Amt das nicht schon vorgeschlagen hat) für den §428 anmelden (sog. 58iger-Regelung).
Das bringt zwar keinen Cent mehr in die Kasse, aber wenigstens fallen die gelegentlichen Vermittlungsversuche weg.

Das Übergangsgeld berechnet sich aus der Differenz des bisherigen ALG I + ggf. Wohngeld (falls ihr das nicht beantragt habt, solltet ihr das schleunigst tun! - momentan mit ALG I gelten noch andere Regeln als später mit ALG II) und dem ALG II + Kosten der Unterkunft, abzgl. 30% - max. 160 € im ersten Jahr, max. 80 € im zweiten Jahr.

Je höher also die Differenz ist (und mit vorherigem Wohngeld ist die Differenz massiv höher, dest mehr Übergangsgeld gibt es.

Ich weiss nicht, ob Du arbeitest. Theoretisch könntest Du Dich zur Zeit noch als arbeitsuchend (solange Dein Mann noch ALG I bezieht) melden und ALG II beantragen (wenn Du täglich 3 Stunden arbeiten könntest). Das kommt spätestens ab Februar dann sowieso aufs Tapet, weil Du dann auch Mitglied der Bedarfsgemeinschaft bist.

Auf jeden Fall wird bei ALG II der Bedarfsgemeinschaft der fiktive Bedarf übergestülpt von 622 € + Übergangsgeld + ggf. Mehrbedarf + Kosten der Unterkunft. Davon werden eventuelle Einkommen abgezogen.

Zu prüfen wäre noch, ob der Sohn Mehrbedarf wegen Krankheit geltend machen kann (falls noch nicht geschehen).

Deine eigene ALG II Meldung wäre vielleicht eine Eigenberechnung wert, die Du zum Beispiel hier vornehmen kannst:
ALG II Rechner (http://www.zeitungs.info/public/programme.arbeitslosengeld2.berechnung.html)

Alternativ eben das Wohngeld beantragen - je nach dem, was mehr bringt.
So käme ggf. bis Februar 2006 noch etwas zusätzliches Geld ins Haus, bis Euch Hartz IV voll trifft und das Übergangsgeld würde höher, wenn vorher Wohngeld da gewesen ist.

Gitta12
26.07.2005, 15:42
Danke für die prompte Antwort.
Alles Dinge die wir nicht wussten.
Ich bin nicht berufstätig wegen Pflege Sohn.
Wo muß er einen Antrag auf erhöhten Mehrbedarf stellen. Müsste ich machen,da er nicht kann.
Sollte ich micht trotzdem arbeitssuchend oder arbeitslos melden?
Wohngeldantrag haben wir nicht gestellt, da mein Mann Höchstsatz vom ALG I erhält und wir dachten, käme nicht in Frage. (1.500,-- €).
Die 58-iger regelung ist uns überhaupt nicht bekannt.
Haben keinen Ahnung von dem, da mein Mann bis 31.12.03 immer gearbeitet hat und ich mich um Sohn gekümmert habe, der ja eine tödliche Krankheit mit stark eingeschränkter Lebenserwartung hat.
Sind in der Hinsicht richtig blöd!
Grüße

Betroffener
26.07.2005, 16:21
Gitta,

diese 58iger Regelung gibt es schon sehr lange. Angeschmiert waren die, die sich auf die Weiterzahlung der seinerzeitigen Arbeitslosenhilfe (die ja bei der Höhe auch an das vorherige Arbeitslosengeld angelehnt war) und dann mit der Einführung von ALG II ab Januar 2005 total abstürzten.

Ob Du Dich besser arbeitslos meldest oder ob ihr Wohngeld beantragt ist ein Rechenexempel (also jetzt Wohngeld und später höheres Übergangsgeld - wobei auch der aktuelle Höchstsatz beim ALG I eine Rolle spielt). Möglicherweise reicht schon der Unterschied vom ALG I Höchtsatz zu Eurem zu erwartenden ALG II Bedarf: 622 € + Miete (abzgl 30%) für den Höchstbetrag beim Übergangsgeld von 160 € aus.

Bei 3 Personen dürfte es aber etwas Wohngeld geben.

Auf jeden Fall sollte es für den häuslichen Pflegebedarf Deines Sohnes auf jeden Fall steuerliche Absetzungen geben (Achtung: diesbezügliche Rückzahlungen werden später als Einkommen auf ALG II angerechnet!) als auch Hilfen von der Krankenkasse.

SGB II § 21 beschreibt hier folgendes:
(4) 1Erwerbsfähige behinderte Hilfebedürftige, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit erbracht werden, erhalten einen Mehrbedarf von 35 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelleistung. 2Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.

(5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.

(6) Die Summe des insgesamt gezahlten Mehrbedarfs darf die Höhe der für erwerbsfähige Hilfebedürftige maßgebenden Regelleistung nicht übersteigen.

Was da auf Deinen Sohn passt (Du schriebst er bekommt die Grundsicherung), kann ich nicht beurteilen.

Was mir jetzt noch einfällt, solange Hartz IV mit ALG II bei Euch noch nicht Einzug gehalten hat, wäre das Thema Vermögen und Hartz IV-sichere Unverwertbarkeit und auch Eure aktuelle Wohnung/Eigenheim sollte auf Hartz IV Angemessenheit von Euch überprüft werden.

Denn ich möchte mal davon ausgehen, dass beim relativ hohen Einkommen Deines Mannes als Alleinverdiener da sicherlich Rentenvorsorge betrieben wurde, ggf. Lebensversicherungen bestehen und vielleicht auch andere Vermögenswerte, die im nächsten Jahr unter ALG II Bedingungen betrachtet werden müssen und ggf. vorher sinnvoll umzuschichten sind, damit das da nicht noch Frust gibt.
Vielleicht stöberst Du mal ganz allgemein und insbesondere beim Thema "Anrechnung von Vermögen" und zum Thema Wohngeld hier: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/templates/subSilver/images/icon_mini_faq.gif Info-ALG II (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php)