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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wer hat Recht? bzw. Wie lange soll das noch gehen?


ane131
16.01.2009, 18:05
Also ich habe folgendes Problem und dies zieht sich jetzt schon seit Oktober hin.

Ich fange einfach mal an.
Ich wurde ab Oktober 2008 arbeitslos. Da ich alles rechtzeitig dem Amt gemeldet und den Antrag auf Alg2 gestellt habe, bekam ich auch gleich für Oktober Geld.
Ab 13. Oktober bekam ich Arbeit und meldete das beim Amt. Daraufhin erhielt ich den Bescheid auf vorläufige Streichung der Leistungen,
weil ich im November nicht mehr bedürftig sei und man zuviel gezahlte Leistungen vermeiden wolle.
Am 3. November bekam ich das erste Mal Lohn (Lohn vom Oktober), außerdem schickte ich eine Einkommenserklärung und Einkommensbescheinigung ans Amt.

Leider stand in der Einkommensbescheinigung, dass ich am 31. Oktober den Lohn bekommen hätte. Deshalb habe ich meinen Kontoauszug beigelegt um den
Zahlungseingang vom 3. November zu beweisen.

Ende November, Anfang Dezember habe ich mehrfach versucht dort anzurufen, weil ich noch keine Antwort bekommen habe.
Mitte Dezember bekam ich dann endlich jemanden ans Telefon. Dort fragte ich gleich nach wegen Rückzahlungen von Leistungen im Oktober.
Am Telefon wurde mir gesagt, ich müsse nichts zurückzahlen, weil ich ja im Oktober kein Einkommen hatte (Lohn kam ja erst im November) und dass ich im November sogar
noch Teilleistungen bekommen könnte, weil ich noch keinen vollen Lohn erhalten habe. Anfang Januar kam dann ein Brief mit der Aufforderung,
dass ich fast die kompletten Leistungen vom Oktober zurückzahlen muss, mit der Begründung, dass ich ab 13. Oktober Arbeitsentgelt erzielt hätte.
Dagegen habe ich Widerspruch eingelegt. Erstens, weil die Begründung, dass ich Arbeitsentgelt erziele kein Grund ist um Alg2 zu streichen.
Denn Alg2 ist nicht abhängig von Arbeit. Zweitens habe ich den ersten Lohn im November bekommen und nicht im Oktober (auch wenn es so in der Einkommensbescheinigung steht).

Dem Brief habe ich dann nochmals den Kontoauszug beigelegt und habe im Brief auf die entsprechenden Paragrafen im Sozialgesetzbuch und Co. hingewiesen.
Heute bekam ich den Brief mit dem Überweisungsträger. In dem stand, dass ich bis zum 26.01.09 das Geld überweisen muss. Dieser Brief hat das gleiche Datum, wie der Bescheid zur Rückzahlung.

Nun meine Fragen.

Soll ich den letzten Brief ignorieren oder erstmal zahlen?
Habe ich Recht oder das Amt, wegen dem Geld im Oktober?

Danke schon mal im Voraus!

Marsleuchte
16.01.2009, 20:47
Hallo Ane und herzlich willkommen im Forum,

also Du hast hier klar un deutlkich recht und ich würde da auch nicht locker lassen.
Dir steht die Leistung für Oktober zu weil Dein Lohn nachweislich (Kontoauszug) er im November auf Dein Konto geflossen ist.
So läuft das mit dem Zuflussprinzip und sollte auch so angewand werden wie man es von Dir verlangt.

Im Rahmen des § 9 SGB II können nur "bereite Mittel" berücksichtigt werden. Bereite finanzielle Mittel stehen dem Hilfebedürftigen dann zur Verfügung, wenn er sie kurzfristig und ohne wesentliche Zwischenschritte realisieren kann, um mit ihnen seinen Bedarf zu decken.
Zwar mindert sich der Bedarf eines Hilfebedürftigen gem. § 9 Abs. 1 SGB II durch zu berücksichtigendes Einkommen, im SGB II gilt jedoch das Zuflussprinzip. Danach sind Einnahmen nur in dem Monat anzurechnen, in dem sie zufließen, vgl. § 2 Abs. 2 Alg II-V. Einkommen ist nur dann zugeflossen, wenn es dem Hilfebedürftigen tatsächlich zur Verfügung steht.


MfG
Marslicht

efge
16.01.2009, 21:22
Hallo ane131,

kurze Nachfrage:

Heute bekam ich den Brief mit dem Überweisungsträger.

War dies lediglich eine Zahlungsaufforderung oder handelt es sich bereits um einen Widerspruchsbescheid?

jette
16.01.2009, 21:33
Ich gehe davon aus, dass es die Zahlungsaufforderung der Regionaldirektion ist. Die wird erstellt, sobald die Arge den Rückforderungsbescheid erstellt hat. Und Ane schrieb ja, dass die Aufforderung das gleiche Datum hat wie der Bescheid.

@Ane
Ruf bei der Regionaldirektion an und sag, dass du Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid eingelegt hast. Die schreiben dann die Arge an, dass diese das Forderungskonto entsprechend mit Widerspruch kennzeichnen müssen und damit ist die Forderung erstmal "ruhend" gestellt bis über den Widerspruch entschieden wurde.

ane131
17.01.2009, 08:44
Danke euch. Ich werde gleich am Montag dort anrufen.