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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie verhalten?


Margret
18.01.2009, 20:38
Nach über 40 Arbeitsjahren habe ich wegen zunehmender gesundheitlicher Probleme (Körperbehinderung amtlich bestätigt) mein Arbeitsverhältnis zum 31.12.2008 aufheben lassen. Nach Erhalt des Aufhebungsvertrages habe ich mich arbeitslos gemeldet und einen Vermittlungstermin erhalten. Die Vermittlerin sagte mir ,ich solle mich krank schreiben lassen und nen Rentenantrag stellen. Da ich zum Ende Dezember nicht krankgeschrieben war, hab ich das zum Anfang Januar gemacht, mit der Konsequenz, das das Servicecenter mich an die KK verweisen wollte wegen Krankengeld. Die KK erklärte auf tel. Nachfrage, das sie nicht zuständig sei, da das Arbeitsverhältnis beendet ist. Einen Termin mit der Leistungsstelle habe ich erst Ende des Monats. Kann mir bitte jemand sagen, wie ich mich sinnvoll verhalten sollte. Aus den Beiträgen hier habe ich rausgelesen, das bis zum Ende dieses Monats die KV die Behandlungskosten übernimmt. Bekomme Leistungen aus der AV oder KG ? Sollte ich einen Rentenantrag auf EMR stellen?

Seebarsch
18.01.2009, 21:06
Hallo Margret,
:welcome:
um das was genaues zu sagen, muss man wissen,
a) ab wann die Alo-Meldung wirkte,
b) ab wann Arbeitsunfähigkeit vorliegt!
:?

Dirk_.
18.01.2009, 21:13
Hallo und herzlich willkommen im Forum Magret,

also mit Rentenanträge bin ich nicht so bewandert, aber mal als Anfang

das bis zum Ende dieses Monats die KV die Behandlungskosten übernimmt

Dies entspricht den Tatsachen. Auch wenn du keinerlei Einkünfte hast, so übernimmt die KK für weitere 4 Wochen deine anfallenden Behandlungskosten.

Die KK erklärte auf tel. Nachfrage, das sie nicht zuständig sei, da das Arbeitsverhältnis beendet ist

Und auch hier hat der nette SB bei der KK recht. Du stehst in keinem Arbeitsverhältniss, also greift bei dir die BA/ALGI

Die Vermittlerin sagte mir ,ich solle mich krank schreiben lassen und nen Rentenantrag stellen

Ich liebe solche Ansagen von einem SB der diese aber niemals schriftlich herausgeben würden.

Warte mal noch heute ab, da bekommst du bestimmt noch Antworten.

Soweit erstmal.

Gruß
Dirk

Marsleuchte
18.01.2009, 21:20
Hallo,

soviel zu sagen, der Antrag auf EU-Rente kann sich sehr sehr lange hinziehen und wird in der Regel erst einmal abgelehnt. So wie ich es hier raus lese, versucht ein Träger dem anderen Träger den Kostenfaktor kranker Mensch unter zu schieben.


MfG
Marslicht

Margret
19.01.2009, 17:40
Danke für die Antworten,
hier weitere infos:
alo-meldung am 25.11.08
gespräch am 3.12.08
krank ab 1.1.09

Seebarsch
19.01.2009, 20:17
Hallo Margret,
das ist ein äusserst blöde Konstellation, bei der man sehr genau aufpassen muss.
Grundsätzlich besteht hier weder ein Anspruch auf Arbeitslosengeld noch auf Krankengeld. Auf Krankengeld besteht kein Anspruch, weil die Krankheit nicht während der Beschäftigung begann. Auf Arbeitslosengeld besteht eigentlich kein Anspruch, da zum Beginn der Arbeitslosigkeit zum 01.01.2009 wegen der Arbeitsunfähigkeit keine Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt vorliegt.
Allerdings kann man hier argumentieren, dass durch die frühe Alo-Meldung die Arbeitsunfähigkeit erst innerhalb des ersten Tages der Alo entstand, so dass hier die Leistungsfortzahlung von sechs Wochen eintritt.
siehe Weisungen der BA zu § 126 SGB III Ziff. 1.2(1) (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-p126.pdf)
Hinsichtlich der Beantragung der Rente auf volle Erwerbsminderung halte ich das für aussichtlos, da hier weder medizinische Maßnahmen zur Wiederherstellung oder Erhaltung der Arbeitskraft vorgenommen wurden, noch berufliche REHA-Maßnahmen vorliegen!
:?