Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Auszahlung Überstunden
Schirmi1973
19.01.2009, 13:19
Hallo an alle Wissenden,
war heute den Antrag ALG 1 abgeben, soweit alles gut!
Nur:
- die Bearbeiterin wunderte sich über die letzte Lohnzahlung, welche stark erhöht war. Ich beantwortete ihr die Frage nach dem Grund mit der Auszahlung der letztes Jahr (Jan - Dez 2008) angefallenen und angesammelten notwendigen Überstunden. Sie meinte das Überstunden nicht mit angerechnet werden, forderte jedoch von meinem (EX) Arbeitgeber eine genaue Aufschlüsselung der Ü-Stunden. Jedenfalls, hat Sie jetzt in die Berechnung des Anspruches den Dez. nicht mit einbezogen!
- ich hatte noch 2 Tage Urlausanspruch aus 2008 (wurden auch in der Arbeitsbescheinigung bestätigt), daher beginnt die Arbeitslosigkeit am Samstag 03.01.2008.
Meine Fragen:
- Werden Ü-Stunden generell nicht mit eingerechnet?
- Wo kann ich mich genaustens darüber informieren
- Feiertage werden ganz normal gerechnet?!?
Hi,
1) 1Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das der Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt hat. 2Arbeitsentgelte, auf die der Arbeitslose beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch hatte, gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind.(2) Außer Betracht bleiben Arbeitsentgelte, ...............http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html
Auch Überstunden sind beitragspflichtig und gehören somit in die Bemessung.
Fast alles unterliegt der Beitragspflicht.
Ausnahmen sind im Abs. 2 oben beschrieben.
Weitere Infos findet man unter Hinweise zum Vordruck „Arbeitsbescheinigung klick hier (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Arbeitsbescheinigung-Hinweise.pdf)
@ lopo1
hier möchte ich mich dann auch mit einer Frage einklinken.:confused:
Ich habe für 2008 meinen gesamten Urlaub aus 2008 und im Januar 2009 meine Überstunden aus 2008 ausbezahlt bescheinigt.
Ist es richtig, dass diese Beträge in die Bemessung des ALG I einfließen?
Grus vom Seehasen
@ lopo1
hier möchte ich mich dann auch mit einer Frage einklinken.:confused:
Ich habe für 2008 meinen gesamten Urlaub aus 2008 und im Januar 2009 meine Überstunden aus 2008 ausbezahlt bescheinigt.
Ist es richtig, dass diese Beträge in die Bemessung des ALG I einfließen?
Grus vom Seehasen
Hi,
der geschilderte Sachverhalt ist aus der Ferne nicht leicht zu beurteilen, aber ich versuche die Frage zu beantworten.
Wenn die obigen Zahlungen im Bemessungszeitraum geflossen sind, sollten sie meiner Meinung nach in die Bemessung einfließen.
Wurde die Urlaubsabgeltung erst zum Ende des Beschäftigungsverhältnisse ausgezahlt, dann kommt § 143 SGB III zur Anwendung.
2) 1Hat der Arbeitslose wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsabgeltung erhalten oder zu beanspruchen, so ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs. 2Der Ruhenszeitraum beginnt mit dem Ende des die Urlaubsabgeltung begründenden Arbeitsverhältnisses.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__143.html
Hallo Lopo01,
danke für Deinen Hinweis/Link, aber ich habe so meine Probleme mit dem Juristendeutsch.
Hier ein paar Daten:
Befristetes Beschäftigungsverhältnis Endete Vertragsgem. am 11. Januar 09
Urlaubsabgeltung aus 08 wurde im Dez. 08 überwiesen und in der Gehaltsabrechung Nov.08 um diesen Betrag korrigiert.
Überstunden aus ges. Beschäftigungszeitraum werden in der Lohnabrechnung Januar (Lohnzahlung bis 11. Januar 09 + Überstunden) und kommen zum Ende Januar zur Auszahlung/Überweisung.
Arbeitslosenantrag wird ab 12. Januar 09 gestellt (Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers erwarte ich täglich) Antrag wird dann abgegeben, alle anderen geforderten Untelagen sind vollständig vorhanden.
Eigentlich erwarte ich die Zahlung von Arbeitslosengeld ab 12. Januar 09.
Hallo Lopo01,
danke für Deinen Hinweis/Link, aber ich habe so meine Probleme mit dem Juristendeutsch.
Hier ein paar Daten:
Befristetes Beschäftigungsverhältnis Endete Vertragsgem. am 11. Januar 09
Urlaubsabgeltung aus 08 wurde im Dez. 08 überwiesen und in der Gehaltsabrechung Nov.08 um diesen Betrag korrigiert.
Überstunden aus ges. Beschäftigungszeitraum werden in der Lohnabrechnung Januar (Lohnzahlung bis 11. Januar 09 + Überstunden) und kommen zum Ende Januar zur Auszahlung/Überweisung.
Arbeitslosenantrag wird ab 12. Januar 09 gestellt (Arbeitsbescheinigung des Arbeitgebers erwarte ich täglich) Antrag wird dann abgegeben, alle anderen geforderten Untelagen sind vollständig vorhanden.
Eigentlich erwarte ich die Zahlung von Arbeitslosengeld ab 12. Januar 09.
Hi,
nach deinen obigen Schilderungen gehören die Zahlungen in den Bemessungszeitraum und werden zur Bemessung des ALG herangezogen.
Einmalzahlungen sind in dem Entgeltabrechnungszeitraum zu berücksichtigen, in dem sie gezahlt werden. Es kommt nicht auf den Zeitraum an, in dem sie erarbeitet bzw. für den sie gezahlt werden.
Einmalzahlungen ( z.B. Urlaubsabgeltung ), die in einem Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden, der nicht zum Bemessungszeitraum gehört, bleiben unberücksichtigt.
Die Angaben werden der Arbeitsbescheinigung entnommen.
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