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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I - Bescheid


Hobi1
20.01.2009, 16:53
Nach 5 Jahren voller Arbeit und gezahlten SV-Beiträgen, wurde mir von meiner letzten Firma zum 30.10.2008 gekündigt. Am 30.11.2008 erhielt ich dann mein ALG I entsprechend meines Verdienstes. Ab dem 01.12.2009 hatte ich dann einen neuen Job, meldete dies an das Jobcenter. Leider hat mein Arbeitgeber mir für Dezember keinen Lohn bezahlt, weil er dies angeblich nicht konnte, und kündigte mich zum 24.12.2008. Ich meldete mich erneut arbeitslos ab dem 1.1.2009, bei der Arbeitsagentur und Jobcenter. Jetzt erhielt ich meinen ALG I Bescheid! Darin steht dass ich nur ALG II bekomme, 351,00 EUR und einen Mietzuschuss. Dies kann doch aber nicht sein, denn ich habe doch bis Oktober 2008 5 Jahre lang Beiträge gezahlt.

Wer kann mir helfen, reicht ein schriftlicher Widerspruch, und auf welcher Gesetzesgrundlage kann ich argumentieren?

Seebarsch
20.01.2009, 18:41
Hallo Hobi1,
hast du denn zu dem Antrag ab dem 01.12.2008 auch ergänzendes Alg 2 beantragt?
Normalerweise bekommt man auf einen Alg 1 Antrag kein Alg 2!
Schau dir bitte mal die Beginndaten an!
:confused:

Hobi1
20.01.2009, 19:17
hallo Seebarsch, du hast ja, wie ich lesen konnten anderen Nutzern hier auch schon sehr geholfen,... also auf deine Frage hin, .. ja ich habe zum ALG I Antrag auch einen ALG II Antrag gestellt, da ich einen Mietzuschuss benötige, denn ich bin zu dem auch noch im Vorbereitungsstadium auf Privatinsolvenzverfahren. Also sowohl für den Monat November 2008 - als ich das 1. Mal ALG I erhielt, bekam ich einnen Mietkostenzuschuss über ALG II. Und jetzt mit dem neuen Bescheid, dass ALG I abgelehnt und nur ALG II gezahlt wird, ist dieser ab Februar bewilligte Mietkostenzuschuss wieder dabei.

Seebarsch
20.01.2009, 21:37
Hallo Hobi1,
mit welcher Begründung wurde denn der Alg 1 Anspruch ab dem 24.12.2008 abgelehnt?
:(

Hobi1
21.01.2009, 19:48
Hallo Seebarsch,
ich habe jetzt den Bescheid direkt vor mir und zitiere:
Zur Sicherung des Lebensunterhalts 351,--EUR
Kosten für Unterkunft und Heizung 295,37 EUR
Minderung auf Grund von Sanktionen 105 EUR

Nirgends ist auch nur irgendwo vermerkt, warum es diese Minderung auf Grund von Sanktionen noch gibt und warum überhaupt oder worauf sich diese Sanktionen stützen! Und an keiner Stelle wird irgendwo begründet, warum mir nur der Hartz IV Satz von 351,-- EUR gezahlt wird und nicht das ALG I - da hatte ich im November 2008 immerhin 751 EUR - für 1 Monat erhalten, auf Berechnungsbasis, dass ich ja die letzten 5 Jahre voll gearbeitet hatte und SV-Beiträge gezahlt. An einer Stelle des Schreibens steht lediglich Minderung der Leistungen wegen Absenkung des Arbeitslosengeldes II / Sozialgelds ( Sanktion).

Das ist alles mehr steht da nicht.

.. wie gesagt, ich möchte einen Widerspruch einreichen, denn ich habe doch die letzten 5 Jahre ( bis 31.10.2008) ununterbrochen gearbeitet und Beiträge gezahlt.

... und nach 1 Monat Arbeitslosengeldbezug, hatte ich wieder Arbeit, in gleicher Branche( Altenpflege) wurde aber zum 24.12.2008 gekündigt, weil die Firma keine Löhne zahlen konnte ( oder wollte). Ich warte bis heute auf das schriftliche Kündigungsschreiben.. und meinen Einkommensbescheid der Firma, auch das Jobcenter selbst hat diese Unterlagen von der Firma direkt angefordert, dennoch bis heute ( 1 Monat danach ) nicht erhalten.

Seebarsch
22.01.2009, 11:14
Hallo Hobi1,
so wie ich das sehe, hast du bisher lediglich den Bescheid über Alg 2 bekommen. Einen Bescheid, der Alg 1 ablehnt, hast du dann noch nicht.
Ich vermute, dass Alg 1 noch nicht gezahlt werden kann, weil du entweder den vollständigen Antrag auf Alg 1 noch nicht abgegeben hast oder zu dem Antrag noch der Eintritt einer Sperrzeit geklärt werden muss.
Da kannst du nur in der Agentur nachfragen, was mit dem Antrag denn geschehen ist, soweit du den bereits eingereicht hast!
:(

Hobi1
22.01.2009, 22:20
Hallo Seebarsch, zunächst vielen Dank für den Tip, es ist wohl so, dass ich auf jeden Fall nochmal zur Arbeitsagentur muss, und nachfragen werde, was aus meinem ALG I Antrag geworden ist. Denn diesen ALG I Antrag hatte ich vollständig bereits am 01.11.2008 abgegeben, mit meiner damaligen Kündigung und Gehaltsnachweisen. Daraufhin bekam ich ja auch für November mein ALG I in Höhe von 751 EUR. Als ich dann erneut arbeitslos wurde am 24.12.2008, nach knapp 4 Wochen Arbeitstätigkeit, gab mir die Arbeitsagentur dann lediglich einen Änderungsmitteilungsbogen, den ich vollständig ausfüllte, nach der erfolgten Kündigung. Und dieser Veränderungsmitteilungsbogen wurde dann bearbeitet. Daraufhin erhielt ich nun also den ALG II Bescheid, und nicht wie erwartet ALG I in Fortsetzung von November 2008. Also in der Tat hatte die Arbeitsagentur nur den Veränderungsmitteilungsbogen von mir verlangt und nicht einen erneuten ALG I - Antrag.