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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 noch kein Bewillingungsbescheid aber wegen Minderung


bubbi42
26.07.2005, 19:52
Hi Leute ,
Folgendes , habe mich arbeitslos gemeldet und bekome ALG1 da ich den Erfüllungszeitraum erfülle , aber heute habe ich ein nettes schreiben von der Arbeitsagentur bekommen.

Lest euch das mal bitte durch.

http://home.arcor.de/mkaessmann/ALG1.jpg

Ich bin fast vom Hocker gefallen , zumal ich alleinerziehender papa bin und mein Sohn bei mir lebt , woher bitte soll ich wissen das ich mich 3 Monate vorher melden muss , das war mir ganz neu.

Aber mein eigentliches problem ich bekomme wie ich das sehe immernur dauerhaft etwas über 200 € das kann doch nicht sein ?

PS : Mir steht normalerweise ALG1 in Höhe von 587 € zu.

Bitte sagt mir was ich noch für möglichkeiten habe bzw. was ich nun machen kann.

Betroffener
26.07.2005, 22:37
:welcome: bubbi42,

In dem Bescheid steht drin, daß Dir wegen um 64 Tage verspäteter Arbeitslosmeldung für 22 Tage ein reduziertes ALG I ausgezahlt wird als Sanktion. Danach bekommst Du die normale Höhe ausgezahlt.

Aber schau mal hier - da ist ein Lichtschein am Horizont:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?p=21595#21595

Diese Regelung gibt es seit Juli 2003. Da diese aber nicht richtig bekannt gemacht wurde (also weitestgehend unbekannt ist), könnte eine gute Chance bestehen, mit der Unwissenheit durch zu kommen, wie es obige Urteile beschreiben in dem Link.

Da das ALG I mit Sicherheit nicht für Leben, Kind und Wohnung reichen wird, könntest Du wahlweise Wohngeld beantragen für die ALG I Laufzeit oder alternativ ergänzendes ALG II zum ALG I.

Noch ein wichtiger Hinweis. Beim Übergang von ALG I zu ALG II gibt es noch ein Übergangsgeld für 2 Jahre mit max. 160 € im ersten, max 80 € im zweiten Jahr. Hierbei geht es um die Differenz zwischen ALG I + Wohngeld und ALG II + Kosten der Unterkunft abzgl 30%

Hier musst Du Dir ausrechnen, wobei Du mit dem Kind kurz-, mittel- und langfristig am meisten Geld zur Verfügung hast.

Bei ALG II hättest Du folgenden Bedarf:

+345,- ALG II
+124,- Mehraufwand Alleinerziehend
+207,- Kindesbedarf
- 154,- Kindergeld ??
- ???,- Unterhaltszahlung ??
+???,- Kosten der Unterkunft (KdU)
--------------------------------------
522,- Euro Bedarf ohne Wohnung

Wenn ich sonst nichts vergessen habe oder Werte anders sein sollten, könnte Wohngeld hier günstiger sein als ergänzendes ALG II + KdU bei Deinen 576 € ALG I (jedenfalls für die Zahlperiode von ALG I), da ansonsten nur die Kosten der Unterkunft abzüglich des Überhanges bezahlt würden.