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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung wegen Krankheit


Kesti
21.01.2009, 14:18
Hallo Leute,

Ich hoffe es kann mir jemand arbeitsrechtliche tipps dazu geben. Ich bin im Okt 07 operiert worden und da es Komplikationen gab, kann ich wahrscheinlich meinen alten Job nicht mehr aufnehmen. Momentan bin ich deshalb krankgeschrieben und beziehe Krankengeld. Wenn ich den Job ja nicht mehr machen kann, wie läuft das dann mit der Kündigung? Muss ich die selber machen oder kann mich mein Arbeitgeber kündigen? Habe ich dann übehaupt noch Anspruch auf Arbeitslosengeld 1? Oder bekomme ich dann die berühmte Sperre, obwohl ich den Job krankheitsbedingt nicht mehr aufnehmen kann?

Danke schon mal im Voraus für die Hilfe.
Gruß

Kesti

Marsleuchte
21.01.2009, 14:23
Hallo Kesti,

Arbeitsrecht ist eigentlich nicht so das womit man sich in diesem Forum befasst, aber vielleicht kommen ja doch ein paar brauchbare Antworten.

Andere Frage, in der heutigen Zeit ist ein Job kostbar und man sitzt schneller auf der Straße als einem lieb ist. Hast Du vielleicht mal überlegt ob nicht eine innerbetriebliche Versetzung da sinnvoller wäre bevor Du über eine Kündigung nachdenkst?


MfG
Marslicht

Kesti
21.01.2009, 15:14
Das hab ich mir auch schon überlegt. Und eigentlich ist mir ein Arbeitsplatz auch wichtig. Das Problem liegt halt darin. Ich arbeite für eine kleine Firma, wo man nicht viele Möglichkeiten hat und die Dateneingabe, (etwas was ich machen könnte) haben die bei uns vollständig an eine polnische Zeitarbeitsfirma vergeben.

Marsleuchte
21.01.2009, 16:22
Na um es mal auf den Punkt zu bringen, dann muß Dein Chef für Dich einen Arbeitsplatz schaffen in dem er einen Arbeiter der Zeitarbeitsfirma versetzt oder Heim schickt.

Oder er kündigt Dir was dann auf Grundlage eines Versetzungsantrag wegen Deiner Gesundheit nicht mehr einfach so möglich ist.
Auf alle Fälle schaffst Du mit einen Antrag auf innerbetriebliche Versetzung die Grundlage eine Sperrfrist zu umgehen, weil Du ja versucht hast Deinen Arbeitsplatz zu halten bei dem sich aber Dein Arbeitgeber quer gestellt hat.

Sollte es so eintreten.


MfG
Marslicht

Seebarsch
21.01.2009, 16:56
Hallo,
rein rechtlich ist es so, dass der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen hat. Ist diese im Arbeitsvertrag genau definiert und kann der Arbeitnehmer diese Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erbringen, so ist er "vertragsbrüchig" geworden. Mithin kann der Arbeitgeber kündigen!
Natürlich sollte man Möglichkeiten auslosten, in dem Betrieb weiter zu arbeiten. Allerdings sollte man sich auch schon einmal Gedanken über eine neue Tätigkeit machen und dafür Jobs suchen!
:(

Kesti
21.01.2009, 17:30
Ich sehe das nicht so, dass ich vertragsbrüchig gewoden wäre, da ich ja laut Vertrag eigentlich zur Dateneingabe eingestellt worden war, nur hat mein Arbeitgeber mich dort nach und nach abgezogen und mich zum Sortieren geschickt, und da ich die Dateneingabe immer noch machen könnte, und ich bestimmt nicht absichtlich krank geworden bin. Eine neue Arbeitsstelle habe ich in Aussicht, mir fehlt nur noch der schriftliche Vertrag und da ich niemals kündigen würde, ohne etwas in der Hand zu haben, warte ich jetzt einfach mal den nächsten Arztbesuch ab. Die Gesundheit ist mir wichtiger als dieser Arbeitsplatz.

Hallo,
rein rechtlich ist es so, dass der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen hat. Ist diese im Arbeitsvertrag genau definiert und kann der Arbeitnehmer diese Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erbringen, so ist er "vertragsbrüchig" geworden. Mithin kann der Arbeitgeber kündigen!
Natürlich sollte man Möglichkeiten auslosten, in dem Betrieb weiter zu arbeiten. Allerdings sollte man sich auch schon einmal Gedanken über eine neue Tätigkeit machen und dafür Jobs suchen!
:(

Seebarsch
21.01.2009, 19:12
Nö,
den Vertragsbruch hat ich dir ja auch nicht vorgeworfen, da ich nicht weis auf was für einem Arbeitsplatz du arbeitest und was im Vertrag steht!
:engel:

Kesti
23.01.2009, 12:10
Ich hab mich jetzt mal telefonisch beraten lassen. Mein Arbeitgeber muss mich erst zum Vertrauensarzt schicken und dieser mir eine negative Zukunfstprognose bescheinigen, vorher kann er mir gar nichts, da ich auch schon länger dort beschäftigt bin.
Mein Arzt hat mir heute auch gesagt, dass ich meinen Job doch früher oder später wieder machen kann, nur halt vorsichtiger. :)
Also die Hoffnung stirbt zuletzt.

Marsleuchte
23.01.2009, 12:28
Um es mal richtig zu stellen, der AG schickt Dich hier weniger zum Vertrauensarzt, das macht die KK und dann mußt Du zum MdK.


MfG
Marslicht

Kesti
09.07.2009, 17:06
Ich weiss, dass ich lange nichts mehr hören lassen habe von mir. Also ich war im Juni beim Medizinischen Dienst, da hatte mich die Krankenkasse hingeschickt, nachdem ich mal nach einer Reha gefragt habe. Der MDK hat mir eine Wiedereingliederung empfohlen. Leider musste ich diese nach 2 1/2 Stunden abbrechen, da ich zu starke Schmerzen im Arm hatte und dieser ganz dick wurde, nachdem ich schwere Kisten geschleppt hatte, (gehört zu meinem Job dazu). Ich habe eine Kollegin um Hilfe gebeten, da ich gemerkt habe, dass das noch zu schwer für mich ist. Aber diese ist gleich zur "Chefin" (gehört aber zur Auftraggeberfirma, nicht zu meinem Arbeitgeber) gerannt und hat behauptet, ich wäre ungerecht. Jedenfalls gab es Mordsgezeter und statt, dass sie sich meine Erklärung dafür anhörte, hat sie nur rumgeschrieen, ich würde ihre ganze Planung durcheinanderbringen und wenn ich keine Kartons schleppen könnte usw.. Ich war danach richtig fertig und bin zum Arzt. Jetzt bin ich weiter krankgeschrieben, da die Wiedereingliederung gescheitert ist. Kann mir die Krankenkasse das Krankengeld deshalb streichen? In meinen Krankenakten steht auch was von "Psychosozialen Problemen" und ich fange nächste Woche eine hoffentliche erfolgreiche Psychotherapie an.
Gruss und schonmal im voraus und auch im nachhinein Danke für die Hilfe

Antje

Kesti
22.09.2009, 17:38
Hallo Leute,

Ich wollt mich mal wieder melden, mache jetzt Krankengymnastik. Psychotherapie war laut meiner Psychotherapeutin nicht notwendig, da meine Schmerzen nicht psychosomatisch sind, allerdings ist sie bereit, mir beim Einfinden in die Firma zu helfen, wenn ich wieder gesund bin. Mein Krankengeld läuft auch weiter :). Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob ich überhaupt diese Tätigkeit wieder machen kann :? (siehe anderer Beitrag von heute). Nebenbei bin ich auch in schmerztherapeutische Behandlung und bekomme Medikamente, die die Heilung des Nerves bewirken und mich irgendwie auch beim Denken verändern (allerdings positiv).
Gruss

Kesti

Kesti
12.12.2009, 13:48
Hallo

Habe heute die Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Ich bin allerdings weiterhin krankgeschrieben und muß am Montag erstmal zum MDK. Gleichzeitig muß ich wohl am Montag es auch noch bewerkstelligen vor 12:30 Uhr beim Arbeitsamt in Dieburg zu sein, um mich arbeitslos zu melden. Mal gucken, was die dazu sagen.