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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ordentliche Kündigung: wird Gehalt weitergezahlt?


Sebi23DU
22.01.2009, 16:57
Hallöchen,

ich habe mir zum ersten Mal in meinem Leben ein Dingen geleistet.

Ich war bei einem Call Center beschäftigt und wurde von Anafng an nicht in der Abteilung eingestellt, von der von Anfang an die Rede war. Dennoch habe ich den Job angenommen. Besser diesen Job als gar keinen.

Jetzt bin ich dort seit dem 24.11.08 und es gefällt mir überhaupt nicht.

Am 19.12.2008 wurde ich krank. Ich bekam die Magen-Darm-Grippe, die derzeit grassiert.

Mir kam dann die Idee, dass ich aus dem Vertrag komme, wenn ich den letzten Krankenschaein nicht einschicke. Dem war auch so. Am 12.01.2009 bekam ich die Kündigung mit folgendem Inhalt:

"...hiermit kündigen wir das auf Basis des Arbeitsvertrages vom 24.11.2008 bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht innerhalb der Probezeit unter Einhaltung der arbeitsvertraglich insoweit vereinbarten Kündigungsfrist des § 622 Abs. 3 BGB (2-Wochen-Frist). Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang dieses Kündigungsschreibens."

Was heißt das nun genau für mich? Erhalte ich noch den kompletten Lohn bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist oder wie habe ich das zu verstehen?

Ich habe inzwischen auch einen anderen Job gefunden, den ich am 26. Januar antreten werde. Diesmal ist es aber tatsächlich das, wofür ich mich beworben habe.

Ich habe mich über mich selbst erschrocken, dass ich das gemacht habe, aber Gott sei Dank fiel mir ja dann der richtige Job in den Schoß.

Ich hoffe, jemand hat Antworten auf meine Fragen.

Vielen Dank.


Gruß S.

Dirk_.
22.01.2009, 17:15
Hallo Sebi23du,

Die Kündigungsfrist beginnt mit Zugang dieses Kündigungsschreibens."

Und die komplette Kündungsfrist wird ebenfalls bezahlt.
Du gehst ja nicht 2 Wochen umsons arbeiten, nur "weil" dir gekündigt wurde.

Nee nee, du verstehst das schon richtig.:)

Gruß
Dirk

Sebi23DU
22.01.2009, 17:28
Hallo Sebi23du,



Und die komplette Kündungsfrist wird ebenfalls bezahlt.
Du gehst ja nicht 2 Wochen umsons arbeiten, nur "weil" dir gekündigt wurde.

Nee nee, du verstehst das schon richtig.:)

Gruß
Dirk

Aber ich arbeite ja derzeit nicht.
Den letzten Krankenschein habe ich nicht eingeschickt und bin auch nicht auf der Arbeit erschienen. Der Rest steht ja in meinem ersten Posting.

Dirk_.
22.01.2009, 17:44
Na und.
Auch wenn du nicht arbeitest, so bleibt die Kündigungsfrist bestehen.

Sebi23DU
22.01.2009, 17:47
Na und.
Auch wenn du nicht arbeitest, so bleibt die Kündigungsfrist bestehen.

Ok, ich habe also die Kündigung am 12. Januar 2009 bekommen, sie müssen mir also Gehalt bis zum 26. Januar 2009 zahlen.

Auch wenn ich nicht zur Arbeit erschienen bin, nicht den letzten Krankenschaien abgegeben habe?

Das habe ich jetzt richtig verstanden?

Sorry, will das nur wirklich genau und richtig verstehen^^

Dirk_.
22.01.2009, 17:55
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes drin steht, dann gilt dieser brief schon.

Vieleicht bestätigt jemand noch meine Antwort.

Wenn, dann müßtest du ja sofort aufhören.

Gruß
Dirk

Sebi23DU
22.01.2009, 18:00
Wenn in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes drin steht, dann gilt dieser brief schon.

Vieleicht bestätigt jemand noch meine Antwort.

Wenn, dann müßtest du ja sofort aufhören.

Gruß
Dirk

Na, nicht denken, dass ich Dir das nicht glaube. Dem ist nicht so. Nur ist der AG da ja ganz schön in den Arsch gekniffen. Ich bin ja vorsätzlich nicht zur Arbeit erschienen und wenn das Jeder machen würde, dann wirds ja ziemlich teuer für den AG.

Hätte der AG im Kündigungsschreiben fristlos geschrieben, wäre das natürlich eine andere Kiste gewesen, stimmts?

Dirk_.
22.01.2009, 18:11
Na, nicht denken, dass ich Dir das nicht glaube. Dem ist nicht so. Nur ist der AG da ja ganz schön in den Arsch gekniffen. Ich bin ja vorsätzlich nicht zur Arbeit erschienen und wenn das Jeder machen würde, dann wirds ja ziemlich teuer für den AG.

Hätte der AG im Kündigungsschreiben fristlos geschrieben, wäre das natürlich eine andere Kiste gewesen, stimmts?

Das meinte ich ja in meinem letzten post.
Und da bei dir 2 Wochen Kündigungsfrist steht so muß auch bezahlt werden.

Gruß
Dirk

Ich bin es nicht
22.01.2009, 20:53
Ich würde mich hier mal nicht so unbedint auf die letzten Beiträge verlassen !!!

Na, nicht denken, dass ich Dir das nicht glaube. Dem ist nicht so. Nur ist der AG da ja ganz schön in den Arsch gekniffen. Ich bin ja vorsätzlich nicht zur Arbeit erschienen und wenn das Jeder machen würde, dann wirds ja ziemlich teuer für den AG.

Hätte der AG im Kündigungsschreiben fristlos geschrieben, wäre das natürlich eine andere Kiste gewesen, stimmts?

während der AU warst du nicht direkt kündbar ..

da du aber keine weitere Krankmeldung abgegeben hast , wird der Arbeitgeber dich mit großer Wahrschelnlichkeit wegen Vertragsbruch fristlos kündigen .. .. er wird wohl die Kündigung umwandeln von fristgerecht in fristlos ..

auch während der Probezeit müssen Arbeitsverträge von beiden Seiten eingehalten werden ..

Und da bei dir 2 Wochen Kündigungsfrist steht so muß auch bezahlt werden.

durch deinen Vertragsbruch ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet sich an irgendwelche Vereinbarungen aus dem Vertrag zu halten ... warum auch ???

efge
22.01.2009, 21:52
Mir kam dann die Idee, dass ich aus dem Vertrag komme, wenn ich den letzten Krankenschaein nicht einschicke. Dem war auch so.

:patsch:

Wenn Du anschliessend auf Leistungen der AfA oder der ARGE angewiesen wärst, hättest Du Dir eine Sperrzeit eingehandelt.

Ich hoffe, dass Du in Deinem neuen Beschäftigungsverhältnis ab 26. Januar etwas vorsichtiger mit Deinen "Aktionen" bist.

Dirk_.
23.01.2009, 07:18
@Ich bin´s,

Du hast ja mit Deiner Meinung recht.
Ich ging/gehe aber von dem Textbaustein aus, den Sebi23 geschrieben hat.
Und wenn Sie nun ja schon die Kündigung bekommen hat, hhmm kann man den eine Kündigung widerrufen und von fristgerecht in fristlos ändern?.

Vom Sebis Verhalten her, wäre eine fristlose gerechtfertigt, keine Frage.
Aber noch mal, alle meine Postings sind auf der Basis ihres jetzigen Kündigungsschreibens entstanden.

@effge,

dem ist nichts mehr hinzuzufügen.:)


Gruß
Dirk

Ich bin es nicht
23.01.2009, 10:25
hallo Dirk ..

exakt auf so einem Textbaustein basierte ja auch meine Antwort ..

Was heißt das nun genau für mich? Erhalte ich noch den kompletten Lohn bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist oder wie habe ich das zu verstehen?

Lohn ist Bestandteil eines Arbeitsvertrags ..

dieser besagt , das man für Lohn eine Leistung erbringt ..

diese Leistung wurde durch unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz nicht erbracht ..

somit wurde der Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer schuldhaft verletzt ..

dadurch ist der Anspruch auf Gehalt verwirkt ..

zu dieser Frage unten ..

Und wenn Sie nun ja schon die Kündigung bekommen hat, hhmm kann man den eine Kündigung widerrufen und von fristgerecht in fristlos ändern?.

ja , kann man ..

ebenfalls kann man eine fristlose in eine fristgerechte Kündigung umwandeln ..

das Problemchen was wohl eher entstehen kann , wäre folgendes ...

Sebi23DU ist einfach so der Arbeitsstelle ferngeblieben ..

geht man nun davon aus , das der Arbeitgeber die fristgerecht Kündigung stehen lässt , so kann er für den Zeitraum des " unentschuldigten " Fehlen`s , den Arbeitnehmer in Regress nehmen ( Schadensersatzansprüche z.B. wegen Ausfall ) geltend machen ..

Wegfall von Aufträgen , kurzfristige Einstellung /Beschäftigung einer Ersatzkraft , verwalterischer Aufwand etc. ......

Sebi23DU
23.01.2009, 11:11
hallo Dirk ..

exakt auf so einem Textbaustein basierte ja auch meine Antwort ..



Lohn ist Bestandteil eines Arbeitsvertrags ..

dieser besagt , das man für Lohn eine Leistung erbringt ..

diese Leistung wurde durch unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz nicht erbracht ..

somit wurde der Arbeitsvertrag vom Arbeitnehmer schuldhaft verletzt ..

dadurch ist der Anspruch auf Gehalt verwirkt ..

zu dieser Frage unten ..



ja , kann man ..

ebenfalls kann man eine fristlose in eine fristgerechte Kündigung umwandeln ..

das Problemchen was wohl eher entstehen kann , wäre folgendes ...

Sebi23DU ist einfach so der Arbeitsstelle ferngeblieben ..

geht man nun davon aus , das der Arbeitgeber die fristgerecht Kündigung stehen lässt , so kann er für den Zeitraum des " unentschuldigten " Fehlen`s , den Arbeitnehmer in Regress nehmen ( Schadensersatzansprüche z.B. wegen Ausfall ) geltend machen ..

Wegfall von Aufträgen , kurzfristige Einstellung /Beschäftigung einer Ersatzkraft , verwalterischer Aufwand etc. ......


Um des mal klarzustellen: ich war mir dessen bewußt, was ich getan habe. Habe es vorher noch nie so gehandhabt (war bisher nicht wirklich arbeitslos und bin schon 12 Jahre berufstätig) und werde es auch nie handhaben.

Gehen wir jetzt mal von dem Kündigungsschreiben aus, welches ich habe (siehe Text oben). Mein AG ist nämlich kein unbeschriebenes Blatt hier im Ruhrgebiet und auch bei den Arbeitsämtern bekannt. Ich denke daher nicht, dass sie die Kündigung abändern werden, denn sie biegen die Kündigung anscheinend so hin, dass man keine Sperre beim Arbeitsamt bekommt und da die Arbeitsämter von hier die Firma genau kennen, gibt es auch tatsächlich keine Sperre (kann man zahlreich auf chefduzen.de nachlesen). Die haben nämlich viel schlimmere Praktiken und vorher wurde ich sogar gewarnt, mich dort nicht zu bewerben...aber das ist ne ganz andere Kiste....

Ich bin es nicht
23.01.2009, 11:45
hallo Sebi ..

am besten einfach mal abwarten was da nun kommt ..

tue dir bitte selber einen Gefallen und verwahre die Krankmeldung sorgfältig auf ..

kann sein das davon noch eine Kopie benötigt wird ..

erkläre ich dir aber , wenn es vonnöten sein sollte ..

Die haben nämlich viel schlimmere Praktiken und vorher wurde ich sogar gewarnt, mich dort nicht zu bewerben...aber das ist ne ganz andere Kiste

na und wenn die mit allen Wassern gewaschen sind , so sollte man wirklich den Verlauf im Auge behalten ..